Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2018-05-29
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-05-29
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der Minderheit, die Motion abzulehnen.
Mit der Volksabstimmung zu Fabi haben die Stimmberechtigten klar zum Ausdruck gebracht, dass der Fahrkostenabzug künftig auf 3000 Franken begrenzt werden soll, und sie haben damit auch ein übergeordnetes umweltpolitisches und raumplanerisches Ziel, dass die Subventionierung der Mobilität über das Steuersystem beschränkt werden soll, gutgeheissen. Dass diese Begrenzung für alle Steuerpflichtigen gelten soll, ob nun für ÖV-Nutzer oder jene, die ein Auto fahren - egal, ob Privat- oder Geschäftsauto -, ergibt sich nur schon aus der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen. Von Ausnahmen für einzelne Kategorien war demnach auch nicht die Rede.
Inzwischen wurde zwar die Motion Ettlin Erich 15.4259, die eine Missachtung des Volksentscheides und eine klare Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen zur Folge gehabt hätte, abgelehnt. Aber auch die nun vorliegende Motion der KVF des Ständerates schafft neue Ungleichbehandlungen von Steuerpflichtigen, entspricht nicht den übergeordneten raumplanerischen und verkehrspolitischen Zielen und ist schlechter als die heutige Lösung. Denn die Eidgenössische Steuerverwaltung hat eine unbürokratische Lösung gefunden, die der individuellen Situation Rechnung trägt.
Zwar nimmt die Motion das Anliegen auf, dass der Fahrkostenabzug für die Steuerpflichtigen, die ein Geschäftsfahrzeug nutzen, ausgeschlossen ist und die Pauschale für die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges von derzeit 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises, die als Einkommen zu deklarieren ist, massvoll erhöht werden kann. Aber auch dieser Vorschlag führt zu gravierenden Verzerrungen und zu nichtnachvollziehbaren unterschiedlichen Steuerbelastungen - je nachdem, ob jemand beispielsweise das Privatfahrzeug oder das Geschäftsfahrzeug nutzt, ob jemand lange oder kurze Strecken fährt und wie gross der Aussendienstanteil ist. Neu profitieren jene, die einen weiten Arbeitsweg haben, und jene mit einem Aussendienstanteil von 100 Prozent sind im Nachteil und bezahlen mehr Steuern. Und das sind genau jene, die im bisherigen System immer wieder als benachteiligt bezeichnet worden sind, weil vor allem sie auf ein Geschäftsfahrzeug angewiesen sind. Sie werden mit dieser Motion nun viel stärker benachteiligt. Das sind Leute im Baugewerbe, Schreiner, Gärtner, Maurer usw.
Im Resultat führt diese Motion dazu, dass Mitarbeitende von Bauunternehmen Steuererhöhungen haben und Geschäftsleitungsmitglieder oder Prokuristen, die ein Geschäftsfahrzeug erhalten, das sie eigentlich nicht überwiegend geschäftlich nutzen, von Steuersenkungen profitieren. Das ist willkürlich. Das ist nicht ein faires Steuersystem. Mit der Zustimmung zu Fabi wurde der Fahrkostenabzug begrenzt. Das gilt für alle, ob sie den öffentlichen Verkehr nutzen oder mit einem Privat- oder Geschäftsfahrzeug unterwegs sind.
Lehnen Sie die Motion der KVF des Ständerates ab, die zu willkürlichen Steuerbelastungen bzw. -entlastungen führt, und sagen Sie damit Nein zu einer stossenden Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen!