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Vogler Karl · Nationalrat · 2018-05-29

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2018-05-29

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Heer 16.505 verlangt, Sie haben es gehört, eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundes dahingehend, dass die Bundesanwaltschaft wieder in die Bundesverwaltung integriert und dem EJPD unterstellt wird, so, wie das früher der Fall war.

Der Initiant ist der Meinung, dass die Ausgliederung der Bundesanwaltschaft mit der Begründung, dass diese unabhängig sein müsse, ein Fehlschlag gewesen sei. Die Strafverfolgung sei eine Aufgabe der Exekutive, und in den meisten Rechtsstaaten seien die Strafverfolgungsbehörden der Exekutive unterstellt. Unabhängig müssten letztlich nur die[NB]Gerichte sein. Bei der heutigen Organisationsform der Bundesanwaltschaft handle es sich ohnehin nur um eine Scheinunabhängigkeit, weil sie auf Teile des EJPD angewiesen sei. Entsprechend sei es richtig, die Bundesanwaltschaft wieder einer politischen Behörde zu unterstellen, welche auch Schwerpunkte setzen könne.

Die deutliche Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen teilt die Meinung des Initianten nicht. Dazu kurz Folgendes: Als Staatsanwaltschaft des Bundes gehörte die Bundesanwaltschaft, Sie haben es gehört, während rund 160 Jahren zur Exekutive, indem sie dem EJPD zugeordnet war. Das ist aber mittlerweile Geschichte. Seit dem 1. Januar 2011 ist die Bundesanwaltschaft nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch vollständig von Bundesrat und Bundesverwaltung losgelöst. Die Bundesanwaltschaft geniesst damit die gleiche organisatorische Unabhängigkeit wie die eidgenössischen Gerichte. Die ungeteilte fachliche und administrative Aufsicht obliegt gleichsam einer unabhängigen Aufsichtsbehörde, deren Mitglieder ebenfalls wie der Bundesanwalt und dessen Stellvertretungen von der Bundesversammlung gewählt werden. Die oberste Aufsicht schliesslich erfolgt durch das Parlament selber, wobei gemäss Artikel 26 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes die inhaltliche Kontrolle von Entscheiden der Bundesanwaltschaft ausgeschlossen ist.

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist es von zentraler Bedeutung, dass die so verankerte Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft gewährleistet bleibt und keine politische Institution, sei es die Regierung oder das Parlament, Weisungen bezüglich deren Verfahren erteilen kann. Jeglicher Form politischer Einflussnahme gilt es nach Möglichkeit vorzubeugen. Allein eine Unterstellung oder auch nur eine Eingliederung der Bundesanwaltschaft in das EJPD könnte die Vermutung aufkommen lassen, dass deren Unabhängigkeit nicht gegeben oder gefährdet sei. Es könnte der Eindruck entstehen, dass sich das Departement bei heiklen Untersuchungen einmischen könnte, insbesondere wenn es um Verfahren gegen die Verwaltung oder die Regierung geht. Allein dem Aufkommen solcher Vermutungen gilt es konsequent entgegenzutreten. Die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft ist ein wesentliches Element unserer rechtsstaatlichen Prinzipien, welche es zu wahren gilt.

Die Kommissionsminderheit - Sie haben es gehört - befürwortet die Rückkehr zum alten System. Der Entscheid, die Bundesanwaltschaft vom EJPD zu lösen, habe keine positiven Auswirkungen gehabt. Die Kritik an der Bundesanwaltschaft bleibe weiterhin bestehen.

Wie festgestellt, beantragt Ihnen die starke Kommissionsmehrheit - und zwar entschied die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen -, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit stärkt die beschriebene Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft das Vertrauen der Bevölkerung in unser Rechtssystem und damit auch in die Regierung, die Verwaltung und die Politik.

Entsprechend bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.