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Graber Konrad · Ständerat · 2018-05-30

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Zu Absatz 1 Buchstabe a Ziffern 3 und 4: Hier hat der Nationalrat eine Reduktion vorgesehen. Nach dem ersten Kind soll der Beitrag für jedes folgende Kind um einen Sechstel reduziert werden, bis inklusive fünftes Kind. Zudem wurde eine Reduktion für Kinder unter dem elften Altersjahr vorgesehen. Der Beschluss des Nationalrates geht der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und auch Ihrer Kommission entschieden zu weit. Eine Studie zeigt wenig überraschend auf, dass die Kinderunterhaltskosten mit steigendem Alter der Kinder ebenfalls steigen. Die Kommission hält einstimmig an Ihrem Beschluss fest, mit 12 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

Aufgrund dieses Beschlusses hat sich die Frage der Anrechnung der Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung für Kinder unter elf Jahren als anerkannte Ausgabe nicht mehr gestellt. Es geht hier um Artikel 10 Absatz 3 Litera f. Eine solche Möglichkeit wurde im Nationalrat als Kompensation für die Abstufung und Senkung der Beiträge für Kinder unter elf Jahren mit 96 zu 95 Stimmen angenommen, erreichte in der Folge aber das aufgrund der Ausgabenbremse notwendige qualifizierte Mehr nicht.

Ich bitte Sie auch hier, an Ihrem Beschluss festzuhalten.