Lexipedia

Huber Annemarie · 2002-06-18

Huber Annemarie · Bern · 2002-06-18

Wortprotokoll

Der Bundesrat anerkennt, dass die Bundesversammlung auch in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates einwirken kann. Mit der Zustimmung zum Minderheitsantrag Lustenberger in der ersten Lesung hat Ihr Rat aber eine Lösung gewählt, die über diese Mitwirkung hinausgeht. Hier habe ich staatsrechtliche Bedenken, weil die Motion in dieser Form in die Kompetenzverteilung zwischen Parlament und Bundesrat eingreift und sie untergräbt. Diese Lösung sieht nicht nur eine Einwirkungsmöglichkeit des Parlamentes vor, sondern ein eigentliches Mitentscheidungsrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates.

Die Fassung der Kommissionsminderheit und des Ständerates gibt einer Motion, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates fällt, den Charakter einer Richtlinie. Sie belässt dem Parlament damit die Einwirkungsmöglichkeit, wie sie in der Bundesverfassung vorgesehen ist. Ich beantrage Ihnen, am Richtliniencharakter der Motion festzuhalten, und möchte nochmals auf die Diskussion zu Artikel 171 der Bundesverfassung verweisen.

Erlauben Sie mir, dass ich mit einigen Zahlen verdeutliche, was es für die Gesetzgebung und damit auch für die Bundesfinanzen heissen würde, alle Motionen in der zwingenden Form umzusetzen und nicht in der Form von Richtlinien in die Planung aufzunehmen. Diese Zahlen gehen übrigens aus dem Geschäftsbericht des Bundesrates hervor: Zu Beginn des Jahres 2001 waren 1362 überwiesene Motionen, Postulate und Empfehlungen hängig. Davon konnten im Verlaufe des Jahres 233 abgeschrieben werden, es waren dies vor allem Postulate, aber auch 35 Motionen und Empfehlungen. Ende 2001 waren noch 162 überwiesene Motionen und Empfehlungen hängig, daneben auch 987 Postulate. Der Bundesrat müsste nach der neuen Regel, d. h. gemäss der Kommissionsmehrheit, für diese 162 Motionen und Empfehlungen nun zwingend Gesetzesänderungen vorlegen oder selber Massnahmen ergreifen - unabhängig von seiner dem Parlament vorgelegten Planung und unabhängig von den verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen.

Ich denke, dass es in Ihrem Interesse und im Interesse des Bundesrates, aber vor allem im Interesse des Staates liegt, dass parlamentarische Aufträge in einen Planungsrahmen eingebettet werden. Sie werden mit dem im Rahmen dieser [PAGE 961] Vorlage beschlossenen neuen Planungsinstrumentarium ohnehin vermehrt Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Planung haben.

Ich bitte Sie deshalb im Namen des Bundesrates, der Fassung der Kommissionsminderheit zuzustimmen.