Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-30
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-05-30
Wortprotokoll
Am 2. März dieses Jahres hat Ihnen der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie überwiesen. So, wie der Bundesrat diese Vorlage verabschiedet hat, setzt die Schweiz die EU-Waffenrichtlinie pragmatisch um und nimmt beim Vollzug Rücksicht auf die Kantone. Gleichzeitig stellt diese Vorlage sicher, dass wir unsere Mitgliedschaft bei Schengen/Dublin nicht aufs Spiel setzen.
Der Bundesrat hat sich von Anfang an für eine pragmatische Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie ausgesprochen. Das bedeutet, dass vieles, was heute gilt, auch weiterhin gilt. Das heisst aber auch, dass vieles, was in den letzten Monaten über diese Vorlage geschrieben und behauptet worden ist, nicht stimmt.
Fakt ist, dass Armeeangehörige wie heute auch weiterhin ihre Armeewaffe nach Dienstende übernehmen können. Daran ändert sich nichts. Fakt ist ebenfalls, dass Armeeangehörige, die nach Dienstende ihre Armeewaffe übernehmen, nachher nicht nachweisen müssen, dass sie regelmässig schiessen, und sich auch nicht einem Verein anschliessen müssen. Fakt ist ebenfalls - ich bin immer noch bei den Armeeangehörigen -, dass diejenigen, die ihre Armeewaffe übernommen haben, auch von der Bestätigungspflicht ausgenommen sind. Das heisst, für die Armeeangehörigen ändert diese Vorlage nichts. Für die Jäger und Jägerinnen ändert sich mit dieser Vorlage nichts. Für die Sportschützinnen und Sportschützen ändert sich mit dieser Vorlage praktisch nichts. Sie können Halbautomaten nach wie vor auch weiterhin erwerben. Hierzu müssen sie einzig nachweisen, dass sie ihren Sport auch tatsächlich ausüben, das heisst, dass sie regelmässig schiessen oder dass sie bei einem Schützenverein Mitglied sind.
Bei dieser Vorlage ist es ebenfalls Fakt - und ich hoffe, dass das jetzt einmal geklärt ist und ich nicht wieder anderes lesen muss -, dass das Schiessen mit Zwanziger-Magazinen weiterhin erlaubt bleibt. Fakt ist ebenfalls, dass der Waffenerwerb nicht an psychologische Tests geknüpft wird. Fakt ist ebenfalls, dass es kein zentrales Waffenregister gibt. Und noch einmal: Für Sportschützen besteht keine Mitgliedschaftspflicht in einem Verein; es gibt keinen Vereinszwang. Diese Aussagen habe ich im Hinblick auf den zukünftigen Erwerb von halbautomatischen Waffen gemacht.
Jetzt noch zur Frage, was sich mit der Vorlage für die aktuellen [PAGE 666] Besitzer von solchen Waffen ändert. Für die aktuellen Besitzer gilt Folgendes: Wenn die Waffe bereits in einem kantonalen Register verzeichnet ist oder es sich um die ehemalige Armeewaffe handelt, die direkt von der Armee übernommen wurde, dann ändert sich mit dieser Vorlage nichts; ansonsten braucht es eine Bestätigung des kantonalen Waffenbüros, und zwar innerhalb von drei Jahren. In diesem Punkt ist der Bundesrat den Kantonen nach der Vernehmlassung entgegengekommen. Er hat die Frist für diese Bestätigung um ein Jahr verlängert, nämlich von ursprünglich zwei auf neu drei Jahre. Weiter hat der Bundesrat den Kantonen eine fachliche und auch eine finanzielle Unterstützung bei den verschiedenen Arbeiten, die in einem Zusammenhang mit der Revision des Waffengesetzes stehen, zugesagt. An diese Zusage wird sich der Bundesrat selbstverständlich halten.
Das also sind die Änderungen. Es sind punktuelle Änderungen, die es braucht, um die geänderte Waffenrichtlinie der EU zu erfüllen. Heute Morgen haben bereits viele von Ihnen gesagt, dass die Waffenrichtlinie Schengen-relevant ist. Die Schweizer Bevölkerung - der Schweizer Souverän - hat im Jahr 2005 entschieden, wie sie mit solchen Schengen-Weiterentwicklungen umgehen will: Die Schweiz kann entweder diese Schengen-Weiterentwicklungen übernehmen und sie dann im eigenen Gesetz umsetzen, oder sie kann auf diese Weiterentwicklungen verzichten und sie nicht umsetzen. Das hat die Schweizer Bevölkerung entschieden, diese beiden Möglichkeiten lässt sie offen. Auch das weitere Vorgehen, wenn sich die Schweiz entscheidet, die Weiterentwicklung einer Schengen-Richtlinie nicht zu übernehmen oder nicht umzusetzen, hat die Schweizer Bevölkerung bereits souverän entschieden. Die weiteren Folgen bei einer Nichtübernahme sind nämlich so, dass innerhalb einer bestimmten Frist Schengen/Dublin automatisch wegfällt. Es braucht also von keiner Seite eine Kündigung. Dass das nicht im Interesse von allen ist, wurde heute Morgen auch klar.
Ich denke, gerade die Folgen für die Wirtschaft sind nicht zu unterschätzen. Es gibt ja einen neuen Bericht, den der Bundesrat verabschiedet hat, erstellt vom Departement für auswärtige Angelegenheiten, zu den volkswirtschaftlichen Folgen: Was würde es für den Schweizer Wirtschaftsstandort bedeuten, wenn die Schengen-Mitgliedschaft wegfallen würde? Betroffen wären natürlich insbesondere der grenzüberschreitende Handel und die Grenzregionen. Wenn ein Schengen-Visum für die Schweiz nicht mehr gültig wäre, dann drohte der Schweizer Tourismus seine wichtigste Gästegruppe, nämlich die Gäste aus Asien, unter anderem aus Indien, zu verlieren - diese Gäste besuchen die Schweiz nämlich in der Regel auf einer Mehrstaatenreise durch Europa. Der Bericht des Bundesrates sagt, dass ein Wegfall von Schengen/Dublin für die Schweizer Volkswirtschaft insgesamt zu einem jährlichen Einkommensverlust von bis zu 11 Milliarden Franken führen könnte.
Das Schengen-Abkommen ist für die Schweiz auch sicherheitsrelevant. Auch dafür wurden heute bereits einige Beispiele genannt. Ich möchte vor allem das Schengen-Informationssystem in den Vordergrund rücken. Über dieses Informationssystem erfolgten in der Schweiz und im Ausland allein im vergangenen Jahr über 17[NB]000 Fahndungstreffer. Das Schengen-Informationssystem wird täglich über 300[NB]000-mal abgefragt, und zwar bei Polizeikontrollen, an den Flughäfen bei der Einreise, auf den Botschaften bei der Visa-Vergabe usw.
Wenn Sie mit der Polizei reden, dann sagt Ihnen die Polizei: Ohne Schengen, ohne den Zugriff auf das Schengen-Informationssystem sind wir nicht nur blind, sondern auch taub. Das Schengen-Informationssystem hat die ganze Polizeiarbeit revolutioniert. Die Polizei ist dank des gemeinsamen Fahndungsraums und dank des Informationsaustausches effizienter und schneller geworden. Jeder Polizist in ganz Europa, egal ob es die Grenzwache ist oder die Flughafenpolizei oder der Gemeindepolizist oder der Terrorermittler, hat Zugriff auf das Schengen-Informationssystem.
Auch die Dublin-Zusammenarbeit ist für die Schweiz zentral. Ohne das Dublin-Abkommen könnte - das wurde auch bereits erwähnt - jeder Asylbewerber, dessen Gesuch in einem europäischen Staat abgewiesen wurde, in der Schweiz nochmals ein Asylgesuch stellen. Letztes Jahr gab es bei 18 088 Asylgesuchen 5843 Dublin-Entscheide.
Sie sehen, Sie haben auf der einen Seite die Vorlage, die Schengen-Richtlinie, die zu einzelnen Anpassungen im Waffengesetz führt, und Sie haben auf der anderen Seite Schengen/Dublin und die Beziehungen zu Europa, und Sie müssen das gegeneinander abwägen.
Die Schweiz hat sich auf der EU-Ebene für ihre Interessen eingesetzt und wurde gehört. Wir haben eine Sonderregelung für das Schweizer Schiesswesen mit Ordonnanzwaffen erwirkt. Es haben uns auch einige kritisiert und gesagt, wir hätten hier zu gut verhandelt. Ich finde, wir haben einfach unsere Arbeit gut gemacht. Klar ist, dass diese Sonderregelung für die Schweiz bei einzelnen EU-Mitgliedstaaten nicht nur Freude ausgelöst hat. Es wurde auch erwähnt, dass im Rekurs von Tschechien beim Europäischen Gerichtshof unter anderem auch diese Schweizer Sonderregelung kritisiert wird. Ich denke, wir dürfen hier für uns durchaus selbstbewusst sagen: Unsere Unterhändler haben gut verhandelt.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, also in Abwägung der punktuellen Anpassungen im Waffengesetz gegenüber dem, was mit Schengen und Dublin auf dem Spiel steht, auf die Vorlage einzutreten.
Ich möchte mich jetzt noch zum Antrag der Minderheit Arnold äussern, die die Vorlage sistieren möchte, bis der Entscheid des Europäischen Gerichtshofes gefallen ist - das ist eben der Rekurs von Tschechien. Es ist einfach eine Tatsache, dass diese Klage keine aufschiebende Wirkung hat. In diesem Sinne muss auch Tschechien, müssen alle Staaten, die vielleicht auch Vorbehalte haben, die Richtlinie fristgerecht umsetzen. Daran arbeiten sie auch.
Der Bundesrat lehnt den Antrag der Minderheit Arnold auf Sistierung der Vorlage ab, weil wir erstens nicht auf den Europäischen Gerichtshof warten, sondern unsere eigene Arbeit machen, und zweitens sind wir mit dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes, dass die Klage keine aufschiebende Wirkung hat, ebenso wie alle anderen Schengen-Staaten auch gehalten, die Vorlage fristgerecht umzusetzen.
Ich äussere mich jetzt auch noch zum Rückweisungsantrag der Minderheit Arnold. Ich habe es erwähnt, der Bundesrat hat sich von Anfang an für eine pragmatische Umsetzung der Richtlinie ausgesprochen. Wir haben nur dort Anpassungen im Waffengesetz vorgenommen, wo es nötig ist, d. h., der Auftrag, der mit der Rückweisung verbunden ist, ist bereits erfüllt. Der Bundesrat hat keine Anträge gestellt, die über das hinausgehen, was mit der Richtlinienentwicklung notwendig war.
Sie werden heute noch mehrmals von mir hören. Der Bundesrat wird bei den zahlreichen Minderheitsanträgen jeweils die Ablehnung beantragen, wenn sie auf der einen Seite über die notwendigen Anpassungen hinausgehen. Es ist aus Sicht des Bundesrates jetzt nicht der Zeitpunkt, um das Waffengesetz generell anzupassen oder zu verschärfen; deshalb wird der Bundesrat solche Minderheitsanträge ablehnen. Er wird auf der anderen Seite aber auch diejenigen Minderheitsanträge ablehnen, die Schengen/Dublin aufs Spiel setzen. Das ist die Linie, die der Bundesrat bereits bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie angewendet hat, und er wird diese Linie bei der Beratung dieses Geschäfts weiterverfolgen.
Ich bitte Sie also, die drei Minderheitsanträge Arnold abzulehnen und auf die Vorlage einzutreten.