Kuprecht Alex · Ständerat · 2018-05-30
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-30
Wortprotokoll
Ich habe hier bewusst keinen Antrag gestellt. Herr Luginbühl hat bereits in seinem Eintretensvotum auf diese Kollision hingewiesen, der Kommissionspräsident in seinem Votum vorhin ebenfalls kurz.
Wir haben hier effektiv eine Kollision zwischen diesem Gesetz auf der einen Seite und dem Versicherungsvertragsgesetz auf der anderen Seite. Diese Kollision müsste, meine ich, vom Zweitrat in der Differenzbereinigung dringend nochmals angeschaut werden. Artikel 4 des Versicherungsvertragsgesetzes hält nämlich in Bezug auf die Anzeigepflicht beim Vertragsabschluss in Absatz 1 Folgendes fest: "Der Antragsteller hat dem Versicherer anhand eines Fragebogens oder auf sonstiges schriftliches Befragen alle für die Beurteilung der Gefahr erheblichen Tatsachen, soweit und so wie sie ihm beim Vertragsabschlusse bekannt sind oder bekannt sein müssen, schriftlich mitzuteilen." Absatz 2 [PAGE 333] lautet: "Erheblich sind diejenigen Gefahrstatsachen, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu den vereinbarten Bedingungen abzuschliessen, einen Einfluss auszuüben." Absatz 3 geht dann noch näher auf die Gefahrstatsachen ein. Artikel 6 des Versicherungsvertragsgesetzes beschreibt dann, was die entsprechenden Folgen einer Anzeigepflichtverletzung sind.
Hier gibt es effektiv eine Kollision mit diesem Gesetz. Im Versicherungsvertragsgesetz ist keine Limite gesetzt, sondern es heisst dort klar, dass alle zur Beurteilung der Gefahr bekannten Tatsachen bekanntgegeben werden müssen. Das sollte, Herr Bundespräsident, wenn es hier nicht mehr möglich ist, weil es praktisch keine Differenzen gibt, mindestens im Bereich der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes, die jetzt beim Nationalrat in der Kommissionsberatung ist, noch einmal angeschaut werden. Entweder schaffen wir hier Klarheit oder verändern es im Versicherungsvertragsgesetz. So, wie es im Moment ist, kollidiert es effektiv. Ich bitte Sie, das noch entgegenzunehmen.