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Galli Remo · Nationalrat · 2002-06-18

Galli Remo · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-18

Wortprotokoll

Wenn wir ein neues, recht ausführliches Gesetz schaffen, welches nicht nur Behinderte, sondern auch öffentliche und private Institutionen betrifft, die Kantone zu Massnahmen verpflichtet, Rechtsmittel schafft und Bauwillige verpflichtet, so scheint es richtig zu sein, ein Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einzurichten. Denn Behinderungen betreffen heute über 10 Prozent, bei fortschreitender Überalterung bald sogar einen Sechstel der Bevölkerung. Für die Einrichtung dieses Gleichstellungsbüros sprechen auch folgende Gründe:

1. Grundlegende Analysen, Untersuchungen sowie Informationskampagnen sollten gemäss Gesetz vom Bund koordiniert und einheitlich durchgeführt werden.

2. Die Gesetzesvorschriften sind zusammen mit den Kantonen und verschiedenen Ämtern anzuwenden. Deren kontrollierte Umsetzung kann ein Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen besser betreuen als unzählige Ämterkonferenzen von Fall zu Fall.

3. Hausbesitzer, Investoren und Projektierungsbüros schätzen es, wenn sie sich in einer ersten Phase bei einer zentralen Anlaufstelle orientieren und weiterhelfen lassen können; das ist die beste, schnellste und billigste Möglichkeit. Dasselbe gilt auch für Behindertenorganisationen, die weitere Massnahmen treffen müssen.