Flach Beat · Nationalrat · 2018-05-30
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-05-30
Wortprotokoll
Herzlich willkommen in einer der kompliziertesten Fahnen, die ich in den letzten Monaten gesehen habe! Ich fühle mich nicht ganz unschuldig daran, dass wir eine so komplizierte Fahne haben, aber ich bin auch nicht der Hauptschuldige. Es gibt einen weiteren wichtigen Grund, weshalb das so ist: Es ist ein relativ kompliziert aufgebautes Gesetz - das ist halt so. Hier geht es um Schusswaffen; es geht um den Besitz und das Eigentum sowie um die Art und Weise, wie man mit Schusswaffen umgeht.
Meine Minderheiten I und II in diesem Block unterscheiden sich in dem Sinne, dass die Minderheit II sagt: Wenn eine Ordonnanzwaffe von einem Soldaten nach der Dienstzeit übernommen wird, dann soll die Kontrolle darüber, ob er damit geschossen hat, zum ersten Mal nach 5 Jahren und dann erneut nach 10 Jahren stattfinden. Das ist die Differenz gegenüber der Minderheit I. Wir werden diese Frage der Kontrolle darüber, ob ein Schütze mit seiner Waffe auch tatsächlich schiesst oder ob er sie quasi nur irgendwo herumstehen hat, noch vertieft diskutieren.
Im Grundsatz geht es hier um etwas viel Wichtigeres: Es geht nämlich darum, ob wir die Richtlinie der EU umsetzen oder nicht. Das Konzept der EU-Waffenrichtlinie sieht vor, dass es Kategorien von Waffen gibt. Dort gibt es eine Kategorie von Waffen, die dann nach dieser Bezeichnung zu den "verbotenen" Waffen gehören sollen, also Waffen, die man im EU/Schengen-Raum nicht mehr in Privathand haben möchte. Für den privaten Gebrauch wird dann eben eine Sonderbewilligung benötigt. Der Anknüpfungspunkt der EU-Waffenrichtlinie ist die Waffe selbst, das Schussgerät. Ihre Kommission hat jetzt abweichend davon die Widmung der Waffe zum Zentrum gemacht. In meinen Augen ist es letztlich für den Schützen, für den Soldaten, der eine Ordonnanzwaffe übernimmt, nur eine kosmetische Änderung; materiell ändern wir nichts. Wir machen aber trotzdem etwas komplett anderes, als uns die EU-Waffenrichtlinie vorschlägt.
Ich habe es schon eingangs gesagt: Wir haben hier eine Swiss Lex, eine Lex Suisse, die genau auf die Schweiz zugeschnitten ist. Ich gratuliere dem Bundesrat noch einmal ganz herzlich dafür, dass eine derart hervorragende Arbeit geleistet wurde und man eigentlich so der EU eine Bestimmung abringen konnte, die auf die Schweiz zugeschnitten ist. Ich wünschte mir wirklich, Sie würden dann vielleicht dieselben Verhandler hinschicken, wenn es darum geht, ein Finanzdienstleistungsabkommen oder ein Stromabkommen zu schliessen!
Für uns Grünliberale ist es wichtig, dass wir auch in die Zukunft schauen, und da frage ich mich dann einfach: Was ist das für ein Zeichen, wenn uns die EU in einer Richtlinie derart entgegenkommt, speziell für uns eine Swiss Lex einbaut, gut passend auf die Schweiz, auf unsere Tradition zugeschnitten, und wir dann hingehen und an der Systematik des [PAGE 680] EU/Schengen-Rechts herumschrauben und sagen, wir machen das ganz anders? Wir nehmen nicht die Waffe und das technische Gerät und die Umschreibung der EU und unserer Schengen-Partner auf, sondern wir machen das anders: Wir gehen darüber hinaus und schreiben für jede Waffe einfach aufgrund ihrer Widmung vor, wer sie besitzen darf. Ich frage mich einfach, ob das Zeichen, das wir damit aussenden, wirklich das richtige ist, wenn wir jetzt diese Situation haben.
Ich bitte Sie, beim ursprünglichen Entwurf des Bundesrates zu bleiben, der sich eng an die Bestimmung der EU-Waffenrichtlinie anlehnt und halt eben an Artikel 6 Absatz 6 Unterabsatz 2 der Richtlinie, der genau auf die Schweiz zugeschnitten ist und passend für uns gemacht wurde; dies auch im Hinblick auf zukünftige Verhandlungen, wenn wir wollen, dass uns die EU entgegenkommt und unsere Besonderheiten bei den vertraglichen Abmachungen mit aufnimmt.