Dittli Josef · Ständerat · 2018-05-31
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-31
Wortprotokoll
Mit der Armeebotschaft 2018 beantragt der Bundesrat dem Parlament drei Gesamtkredite im Umfang von 2,053 Milliarden Franken und die Ausserdienststellung von Waffensystemen. Wie bereits im Vorjahr werden ein Rüstungsprogramm, die Rahmenkredite für das Armeematerial und ein Immobilienprogramm VBS vorgelegt. Erstmals beinhaltet die Armeebotschaft auch einen Beschluss über die Ausserdienststellung von Waffensystemen.
Das Rüstungsprogramm 2018 im Umfang von 848 Millionen Franken setzt sich aus vier einzelnen spezifizierten Verpflichtungskrediten, einem Zusatzkredit und einem Rahmenkredit zusammen. Mit einem Verpflichtungskredit von 114 Millionen Franken und einem Zusatzkredit von 16 Millionen Franken soll der Werterhalt des Luftraumüberwachungssystems Florako sichergestellt werden. Zudem soll für 73 Millionen Franken die Flugfunk-Bodeninfrastruktur ersetzt und für 168 Millionen Franken der Werterhalt des Transporthelikopters Cougar vorgenommen werden. Schliesslich soll für die Angehörigen der Armee für 377 Millionen Franken ein neues modulares Bekleidungs- und Ausrüstungssystem beschafft werden. Für 100 Millionen Franken sollen Nachbeschaffungen getätigt werden, um den Ausrüstungsgrad der Verbände zu verbessern und die mit der Weiterentwicklung der Armee angestrebte höhere Bereitschaft zu ermöglichen.
Bei den Rahmenkrediten für Armeematerial 2018 sollen 150 Millionen für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung verwendet werden, 420 Millionen für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf sowie 172 Millionen Franken für die Ausbildungsmunition und die Munitionsbewirtschaftung. Der dazu beantragte Gesamtkredit von 742 Millionen Franken ist mit demjenigen des Vorjahres vergleichbar.
Das Immobilienprogramm VBS 2018 umfasst sechs einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite und einen Rahmenkredit. Beantragt werden dafür 463 Millionen Franken. Davon entfallen 53 Millionen Franken auf die anzupassenden Bauten und Anlagen der Flugfunk-Bodeninfrastruktur, 39 Millionen Franken auf die Sanierung und die Härtung einer klassifizierten militärischen Anlage sowie 27 Millionen Franken auf den Umbau einer Halle des Flugplatzes Payerne. Damit soll die Führungs- und die Einsatzinfrastruktur der Armee verbessert werden. Investiert werden soll zudem in die Ausbildungsinfrastruktur, nämlich 40 Millionen Franken in die Erweiterung und den Umbau des Waffenplatzes Drognens, 89 Millionen Franken in die Weiterentwicklung des Waffenplatzes Wangen an der Aare und 30 Millionen Franken in den Ausbau der Ausbildungsinfrastruktur in Simplon.
Schliesslich wird ein Rahmenkredit zum Immobilienprogramm VBS 2018 von 185 Millionen Franken beantragt. Dieser soll für Studien und Projektierungen, Ausbauten und Liegenschaftskäufe sowie Werterhaltungsmassnahmen verwendet werden.
Wie erwähnt, beantragt der Bundesrat erstmals im Rahmen der Armeebotschaft die Ausserdienststellung von grossen Waffensystemen. Es geht um 27 der noch vorhandenen 53 F5-Tiger-Kampfflugzeuge, die gesamte Festungsartillerie, nichtwerterhaltene Panzerhaubitzen und Raupentransportwagen sowie Panzerjäger. Mit der Ausserdienststellung der Festungsartillerie sollen die verbleibenden Festungskanonen Bison und 12-Zentimeter-Festungsminenwerfer mit der dazugehörenden Infrastruktur entweder veräussert oder ausgeräumt und verschlossen werden. Die Festungsartillerie stamme, so die Botschaft des Bundesrates, überwiegend aus der Zeit des Kalten Krieges. Sie sei auf die damalige Bedrohung ausgerichtet. Mit der veränderten Bedrohungslage habe sie an militärischer Bedeutung verloren. Zudem basiere die Verteidigung heute auf mobilen Kräften. Die Kosten der Ausserdienststellungen können weitgehend durch die erwarteten Liquidationserlöse gedeckt werden.
Ich komme zur Arbeit in der Kommission. Gemeinsam für die beiden SiK gab es am Nachmittag des 19. März 2018 in Thun eine Präsentation der Armeebotschaft. Dort wurde auch Gelegenheit geboten, verschiedene Rüstungsgüter unter fachkundiger Begleitung zu besichtigen. Vorgängig besuchte Ihre SiK mit zwei Subkommissionen zwei Bauvorhaben des Immobilienprogramms, nämlich jene in Drognens und in Wangen an der Aare.
Ihre Kommission hat die Armeebotschaft dann an zwei Sitzungstagen beraten. Sie beantragt Ihnen, alle vier Teilvorlagen anzunehmen, stellt Ihnen allerdings zwei Abänderungsanträge, auf die ich beim Eintreten nur kurz, in der Detailberatung aber vertieft eingehen werde; ich komme darauf zurück.
Anlässlich der Eintretensdebatte wurde auch ein mündlicher Mitbericht von Ständerat Peter Hegglin, Mitglied der Finanzkommission und der SiK, abgegeben. Er sagte, die FK habe das Geschäft als Ganzes beraten, sie habe aber nicht die einzelnen Beschlüsse separat behandelt. Die FK habe überprüft, ob der finanzpolitische Rahmen eingehalten sei, und habe sich Fragen zur Auftragsvergabe gestellt, welche bei den grösseren Beschaffungen über WTO-Ausschreibungen laufe. Insgesamt hat die Finanzkommission positiv vom Bericht Kenntnis genommen und keine Kürzungsanträge unterbreitet. Sie erwartete aber von der SiK, dass diese die Anträge auf ihre Notwendigkeit hin überprüfe, was dann auch getan wurde.
Nach eingehender Diskussion wurde ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen und anschliessend mit der Detailberatung begonnen.
Ich komme zur Behandlung der vier Einzelteile der Botschaft in der Kommission und beginne mit dem Rüstungsprogramm. Hier ergab sich vor allem beim Verpflichtungskredit für die modulare Bekleidung und Ausrüstung der Truppe von 377 Millionen Franken, der eine Position von 199,2 Millionen für den ballistischen Körperschutz, also für Schutzwesten, vorsah, Informations- und Diskussionsbedarf. Es stellte sich für [PAGE 342] die Kommission die Frage, ob wirklich für alle Angehörigen der Armee Schutzwesten in zwei Ausführungen beschafft werden müssen. Ihre Kommission kam hier zum Schluss, Ihnen zu beantragen, diesen Betrag um 50 Prozent zu reduzieren. Gerne werde ich dann in der Detailberatung noch näher darauf eingehen.
Noch ein Wort zu den anderen Rüstungsvorhaben des Rüstungsprogrammes: Der Verpflichtungskredit von 114 Millionen Franken für den Werterhalt von Teilen des Luftraumüberwachungssystems Florako war in der Kommission unbestritten. Dasselbe gilt für den Verpflichtungskredit für den Ersatz der Flugfunk-Bodeninfrastruktur von 73 Millionen Franken und für den Verpflichtungskredit für den Werterhalt der Transporthelikopter Cougar von 168 Millionen Franken. Einige Fragen gab es zum Zusatzkredit für das Luftraumüberwachungssystem Florako und den Werterhalt Flores von 16 Millionen Franken. Die Kommission wollte die Gründe der Kreditüberschreitung genauer erklärt haben und stellte auch die Frage nach der Praxis der Abschreibung. Diese Fragen konnten zur Zufriedenheit geklärt werden, sodass die Kommission auch zu diesem Zusatzkredit keine Einwände geltend macht.
Gesamthaft beantragt Ihnen Ihre Kommission einstimmig die Annahme des Rüstungsprogrammes 2018. Dieses fällt wegen der beantragten Reduktion beim ballistischen Körperschutz wie erwähnt um 99,6 Millionen Franken tiefer aus und sieht neu einen Gesamtkredit von 748,4 Millionen Franken anstelle der vom Bundesrat beantragten 848 Millionen Franken vor.
Ich komme zum Bundesbeschluss über die Rahmenkredite für Armeematerial 2018. Dieser umfasst total 742 Millionen Franken. Alle drei Rahmenkredite, nämlich erstens für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung, zweitens für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2018 sowie drittens für die Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 2018, waren unbestritten. Es gab Informationsbedarf wegen der Entsorgung der Kanistermunition, welche nicht in der Schweiz, sondern in Skandinavien vorgenommen werden muss. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, den Bundesbeschluss über die Rahmenkredite für Armeematerial 2018 von 742 Millionen Franken anzunehmen.
Ich komme zum Immobilienprogramm 2018. Grundsätzlich war auch das Immobilienprogramm unbestritten. Es ergab sich aber Diskussionsstoff bei den beiden Vorhaben in Drognens und in Wangen an der Aare. Die Subkommission, die sich in Drognens vor Ort ein Bild über ein Projektvorhaben machte, bewertete die in der Botschaft einberechnete Reserve für Kostenungenauigkeiten als zu hoch. Daraus resultiert nun der vorliegende Antrag auf Kürzung des Verpflichtungskredites für Drognens um 2,5 Millionen Franken. Dieser beträgt neu 37,5 Millionen anstatt 40 Millionen Franken. Ihre Kommission beantragt Ihnen, den um 2,5 Millionen gekürzten Gesamtkredit für das Immobilienprogramm VBS 2018 von 460,5 Millionen Franken anzunehmen.
Ich komme zur vierten und letzten Vorlage der Armeebotschaft 2018, nämlich zum Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung von Waffensystemen. Hier liess sich die Kommission von der Begründung des Bundesrates überzeugen: Die einzelnen Ausserdienststellungen waren unbestritten. In der Diskussion gab es Fragen zur Exportkontrolle bei allfälliger Veräusserung ins Ausland. Die Kommission nahm Kenntnis davon, dass das Kriegsmaterial diesbezüglich in erster Wahl an das ursprüngliche Herkunftsland zurückverkauft oder diesem kostenlos überlassen wird. Erst in zweiter Wahl und bei vorliegendem Einverständnis des Herkunftslandes wird ausgemustertes Kriegsmaterial unter Beibringung einer Nichtwiederausfuhr-Erklärung an andere Staaten verkauft, die gemäss Kriegsmaterialverordnung dazu infrage kommen. Es werden also strenge Auflagen an die Veräusserung von Kriegsmaterial gemacht.
Fragen ergaben sich auch zur Ausserdienststellung von Teilen der F-5-Tiger-Flotte und zu jener der Festungsartillerie. Die Diskussion darüber führte allerdings zu keinen Einwänden.
Ihre Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig, die vorgesehene Ausserdienststellung von Waffensystemen 2018 anzunehmen.
Die Kommission beantragt Ihnen also, allen vier Teilvorlagen der Armeebotschaft zuzustimmen, dies bei inhaltlicher Berücksichtigung von zwei Abänderungsanträgen, welche ich Ihnen in der Detailberatung noch näher begründen werde.