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Dittli Josef · Ständerat · 2018-05-31

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-31

Wortprotokoll

Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit Personen, welche die innere Sicherheit der Schweiz gefährden und dem Nachrichtendienst des Bundes als sogenannte Gefährder bekannt sind, zwingend und permanent elektronisch überwacht werden können. Darunter sollen insbesondere auch Personen fallen, bei denen eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie einen Terroranschlag verüben könnten, oder welche terroristisches Gedankengut verbreiten. Gemäss Motion soll dadurch sichergestellt sein, dass der Nachrichtendienst des Bundes oder die zuständige Behörde diese potenziellen Terroristen jederzeit lokalisieren und überwachen können, z. B. über sogenannte Fussfesseln. Der Nachrichtendienst des Bundes wäre entsprechend verpflichtet, diese Liste zu diesem Zweck auch aktuell zu halten. [PAGE 354]

Der Motionär begründet seinen Vorstoss damit, dass im Ausland schon etliche Anschläge durch Personen verübt worden seien, welche der Polizei bekannt gewesen seien. Es hätten aber die Mittel gefehlt, sie rund um die Uhr zu überwachen. Auch in der Schweiz müsse man davon ausgehen, dass solche Gefährder existierten und Anschläge auch hier verüben wollten oder Vorbereitungshandlungen für Anschläge im Ausland träfen. Weiter müsse überwacht werden, wer terroristisches Gedankengut verbreite. Das Grundrecht, sich in der Schweiz frei bewegen zu können, sei für diese Personen einzuschränken und diese seien zu überwachen.

Der Bundesrat beantragt, diese Motion abzulehnen, und weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der Nachrichtendienst des Bundes dank dem neuen Nachrichtendienstgesetz über einige Mittel zur Beobachtung verfüge. Griffigere Massnahmen gegen Risikopersonen seien in Prüfung. Zunächst gelte es aber, das erst am 1. September 2017 in Kraft getretene Nachrichtendienstgesetz anzuwenden und die Ergebnisse zu analysieren.

Was die Kompetenzen des Fedpol betrifft, beabsichtigt der Bundesrat, im Gesetzgebungsprojekt zu präventiv-polizeilichen Massnahmen vorzuschlagen, dass die Bewegungsfreiheit von Personen, bei denen eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie einen Terroranschlag verüben könnten, oder welche terroristische Gewaltpropaganda verbreiten, eingeschränkt werden kann.

Der Nationalrat hat die Motion am 13. Dezember 2017 relativ knapp mit 86 zu 83 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Zu den Erwägungen Ihrer Kommission: Aus Sicht der Kommission wird der Motion zwischenzeitlich in vielen Bereichen ausreichend Rechnung getragen, nämlich erstens im neuen Nachrichtendienstgesetz des Bundes, zweitens in der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zur Ausweitung der präventiv-polizeilichen Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung sowie drittens auch im Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus.

Durch das Nachrichtendienstgesetz verfügt der Nachrichtendienst des Bundes tatsächlich über Mittel zur Informationsbeschaffung und Beobachtung. Die Erfahrungen mit diesem neuen Instrument gilt es zunächst auszuwerten, bevor man Revisionen anstrebt, die einen tiefen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen darstellen.

Weiter sieht die erwähnte Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zur Terrorismusbekämpfung im präventiv-polizeilichen Bereich Massnahmen im Umgang mit Gefährdern vor, unter anderem die Möglichkeit der elektronischen Überwachung von terroristisch motivierten Gefährdern, so, wie es auch im Motionstext gefordert wird. Wenn bei den betroffenen Personen konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine Gefahr bestehen, wird eine polizeiliche Intervention mit Zwangsbefugnissen durchgeführt. Dabei handelt es sich aber um das Betätigungsfeld der Polizei und nicht des Nachrichtendienstes. Das Vernehmlassungsverfahren für diese Vorlage wurde Ende März 2018 abgeschlossen, und der Vorentwurf wurde unter anderem von der Konferenz der kantonalen Justiz-[NB]und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) ausdrücklich begrüsst. Die Gesetzgebungsarbeiten zu diesem Thema sind entsprechend bereits im Gange und werden dem Parlament nächstens vorgelegt werden.

Fazit: Die Motion will als Ganzes zu viel, und doch sind wesentliche Teile der Forderungen der Motion entweder bereits umgesetzt oder in der Pipeline zur Umsetzung. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die vorliegende Motion abzulehnen.