Jositsch Daniel · Ständerat · 2018-05-31
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-05-31
Wortprotokoll
Das Ziel des Vorstosses ist es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die dem Nachrichtendienst des Bundes die Kompetenz einräumt, sogenannte Risikopersonen vorzuladen und ihre Mobiltelefone auszuwerten. Bei Risikopersonen soll es sich insbesondere um Personen handeln, die unter dem Verdacht der Islamisierung respektive unter Terrorverdacht stehen. Diese Massnahmen - die Vorladung respektive das Auswerten der Mobiltelefone - sollen allenfalls mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden können. Es geht also um Zwangsmassnahmen, die gewissermassen im präventiven Bereich und deshalb auch im Bereich des Nachrichtendienstes eingesetzt werden. Diese Massnahmen sollen auf Verdacht hin bei entsprechenden, als Risikopersonen bezeichneten Personen eingesetzt werden.
Der Nationalrat hat der Motion mit 101 zu 72 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
Die Kommission hat die aktuelle Situation betrachtet und festgestellt, dass der Nachrichtendienst des Bundes auf der Basis des heutigen Gesetzes zu Gesprächen einladen kann, wenn er Personen als Risikopersonen betrachtet. Aber diese Einladungen sind nicht verpflichtend. In der Praxis gibt es die Möglichkeit, gezielte Kontrollen durch die Polizei und eine kurze Befragung vorzunehmen. Eine Informationspflicht besteht aber wegen des Verbots der Selbstbelastung grundsätzlich nicht. Eine Auswertung der Mobiltelefone ist in einem engen Rahmen, im Rahmen des neu in Kraft getretenen Nachrichtendienstgesetzes, möglich. Diese Massnahme bedarf aber einer Genehmigung, da sie als Grundrechtseingriff verstanden wird. Wie Sie wissen, war dies Gegenstand intensiver Diskussion bei der Schaffung des Nachrichtendienstgesetzes. Das heisst, diese Einschränkung bzw. dieser nur sehr eingeschränkte Zugang zu Daten des Mobilfunknetzes ist eine Intention des Gesetzgebers.
Auf dieser Basis, auf der Basis der bereits bestehenden Möglichkeiten, hat die SiK-SR sich folgende Überlegungen gemacht: Sie ist zunächst der Meinung, das Anliegen, solchen Risikopersonen zu begegnen, sei bereits weitgehend erfüllt. Der Nachrichtendienst hat bereits die Möglichkeit von Auswertungen des Mobilfunknetzes einerseits, der Kontaktaufnahme insbesondere durch die Polizei oder allenfalls durch den Nachrichtendienst andererseits.
Ausserdem gilt es zu berücksichtigen, dass auch der Grundrechtsschutz hier gewahrt werden muss. Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt auf der einen Seite vor Selbstbelastung, und auf der anderen Seite ist die Verhältnismässigkeit zu berücksichtigen. Immerhin ist festzustellen, dass die Massnahmen gegenüber Personen ergriffen werden sollen, die lediglich unter dem Verdacht stehen, dass sie allenfalls für gewisse Delikte infrage kommen, die aber selber noch keine strafbaren Handlungen begangen haben.
Schliesslich ist die Kommission der Meinung, dass das Nachrichtendienstgesetz erst seit Kurzem in Kraft ist und es deshalb zweckmässig ist, jetzt zunächst mit dem bestehenden Gesetz Erfahrungen zu sammeln, und dass es nicht zweckmässig ist, dieses Gesetz bereits wieder abzuändern.
Vor dem Hintergrund dieser Situation, also dass das Anliegen weitgehend erfüllt ist, dass der Grundrechtsschutz gewisse Grenzen setzt und dass das Nachrichtendienstgesetz erst seit Kurzem in Kraft ist, ist die SiK-SR mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Meinung, die Motion sei abzulehnen. Sie beantragt Ihnen entsprechend ebenfalls mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.