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Fässler Daniel · Nationalrat · 2018-05-31

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2018-05-31

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion lehnt die Zersiedelungs-Initiative dezidiert ab und spricht sich ebenso dezidiert oder noch dezidierter gegen den von Kollege Martin Bäumle vorgeschlagenen Gegenentwurf aus.

Bevor ich im Namen der CVP-Fraktion zur Initiative und insbesondere zu den beiden Hauptforderungen der Initianten Stellung nehme, möchte ich ein paar Feststellungen machen; zuerst zum Thema Zersiedelung:

1. Als Siedlungsflächen gelten nicht nur die durch Gebäude bebauten Flächen, sondern auch deren Umschwung sowie insbesondere auch Verkehrsflächen, Erholungs- und Grünanlagen. Dies geht oft vergessen.

2. Die Siedlungsfläche pro Einwohner ist gesamtschweizerisch von 1985 bis 1997 um 3,6 Prozent gestiegen, von 1997 bis 2009 noch um 2,1 Prozent. Mitverantwortlich für diese Zunahme sind auch neue Verkehrsflächen. Doch zwischen 2012 und 2017 ist die Bauzonenfläche trotz eines starken Bevölkerungsanstiegs kaum noch angestiegen.

3. Die verschwundenen Landwirtschaftsflächen wurden zu 55,5 Prozent zu neuen Siedlungsflächen, zu 45,5 Prozent zu Wald, Gehölzen und unproduktiven Flächen, dies in den Voralpen und Alpen. Das heisst, die Zersiedelung ist vor allem im Mittelland ein Problem.

Zum Bauen ausserhalb der Bauzonen: Der Standbericht 2016 des Bundesamtes für Raumentwicklung zeigt, dass sich im Jahr 2012 37,7 Prozent der Siedlungsflächen und 19,7 Prozent der Gebäudeflächen ausserhalb der Bauzonen befanden. Das ist eine Realität und kein Sündenfall. Bei den Gebäudeflächen sind die kantonalen Werte wegen der unterschiedlichen traditionellen Siedlungsstruktur gross. Die Anteile variieren dabei zwischen 1 und 46 Prozent. Ähnlich sieht die Statistik zum Anteil der Einwohner und Beschäftigten aus, die ausserhalb der Bauzonen wohnen bzw. arbeiten. Gesamtschweizerisch wohnen 5,5 Prozent der Einwohner ausserhalb der Bauzonen. In meinem Kanton, im Kanton Appenzell Innerrhoden, sind es über 25 Prozent. Von den Beschäftigten arbeiten gesamtschweizerisch 4,5 Prozent ausserhalb der Bauzonen; in meinem Kanton sind es gegen 20 Prozent. Die grossen kantonalen Unterschiede in Bezug auf die Situation ausserhalb der Bauzonen sind nicht auf eine ungleiche Anwendung des Raumplanungsgesetzes und schon gar nicht auf eine illegale Praxis zurückzuführen, sondern erklären sich mit den grossen Unterschieden bei den traditionellen Siedlungsstrukturen.

So viel zur Ausgangslage; nun zu den beiden Hauptforderungen der Initiative. Zuerst zum geforderten Einzonungsstopp: Neue Bauzonen sollen nur noch ausgeschieden werden dürfen, wenn gleichzeitig eine andere, unversiegelte Fläche von mindestens gleicher Grösse und vergleichbarem potenziellem landwirtschaftlichem Ertragswert ausgezont wird.

Mit der in einer Volksabstimmung gutgeheissenen, auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzten Revision des Raumplanungsgesetzes wurden die Kantone unter anderem verpflichtet, bis Ende April 2019 ihre Richtpläne zu überarbeiten. Neueinzonungen sind nur noch zulässig, wenn die inneren Nutzungsreserven konsequent mobilisiert werden. Vor diesem Hintergrund ist das von den Initianten geforderte Verbot einer Ausdehnung der Bauzonen schlicht unnötig. Angesichts des Bevölkerungswachstums und der durchschnittlichen Beanspruchung von Siedlungsflächen pro Person ist die Forderung aber auch illusorisch. Die Initianten übersehen zudem, dass viele der nicht oder erst teilweise überbauten Flächen bei den Bauzonen mitten im Siedlungsgebiet liegen. Eine Auszonung würde daher in vielen Fällen zu raumplanerisch unsinnigen Zoneninseln führen. Eine Verdichtung der bestehenden Siedlungen sieht anders aus.

Eine Annahme des mit der Initiative geforderten Einzonungsstopps würde schliesslich zu grossen Ungerechtigkeiten führen. Kantone und Gemeinden mit zu grossen Bauzonen würden bevorzugt; jene Kantone, die in der Vergangenheit haushälterisch mit dem Boden umgegangen sind, würden bestraft. Die Baulandverknappung würde in diesen Gebieten zu einer Verknappung des Wohnraumangebots und zu Preissteigerungen führen. Der Durchschnittsbürger könnte sich definitiv kein Eigenheim mehr leisten, und die auf grössere Flächen angewiesenen KMU könnten sich nicht mehr entwickeln. Die Konsequenzen sind vorhersehbar: Nicht nur Private, sondern vor allem auch Gewerbe- und Industriebetriebe würden zunehmend in ländliche Gebiete von Kantonen mit genügend und bezahlbaren Baulandreserven ausweichen. Die Folgen wären ein Entwicklungsstopp auf der einen Seite und noch grössere Pendlerströme auf der anderen Seite. Das möchte hoffentlich niemand, vermutlich auch die Initianten nicht.

Und nun noch zur zweiten Hauptforderung der Initiative: Nach dem Willen der Initianten sollen ausserhalb der Bauzone nur noch Bauten und Anlagen bewilligt werden dürfen, welche standortgebunden sind oder der bodenabhängigen Landwirtschaft dienen. Das heisst, die bodenunabhängigen Tier- und Pflanzenproduktionsanlagen - zu denken ist z. B. an Geflügel- und Schweinemastbetriebe - müssten neu in einer Bauzone realisiert werden. Diese Forderung ist absolut illusorisch, denn in Kombination mit dem geforderten Einzonungsstopp wären in den Bauzonen für diesen Zweck keine Flächen verfügbar, schon gar nicht zu bezahlbaren Preisen. Dass damit der im letzten September von Volk und Ständen angenommene Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit verletzt würde, sei nur am Rande erwähnt.

Keine besseren Noten kann die CVP-Fraktion den vorgeschlagenen neuen Bestimmungen zur Bestandesgarantie für bestehende Bauten ausserhalb der Bauzonen geben. Die heutigen Regelungen zum Bestandesschutz für heute zonenwidrig genutzte Bauten haben sich bewährt. Die Aufnahme neuer, unbestimmter Rechtsbegriffe in die Bundesverfassung würde nur zu Unsicherheiten führen.

Zum Schluss noch ein paar Worte zum Gegenentwurf, den Ihnen Kollege Martin Bäumle vorschlägt. Eigentlich kann ich es kurz machen: Die Vorlage für einen Gegenentwurf zeugt von wenig Verständnis für das Thema "Bauen ausserhalb der Bauzonen". Was der Antragsteller offensichtlich übersieht: Würde man der Idee folgen, die Flächen von Bauten und[NB]Anlagen ausserhalb der Bauzonen in der Gesamtheit einzufrieren, würde zum Beispiel auch die Erstellung neuer Sport-, Spiel- und Erholungsanlagen erschwert beziehungsweise verunmöglicht, ebenso der Bau neuer Strassen, Gleisanlagen oder Radwege, die Realisierung neuer Kiesabbauanlagen und Materialdeponien oder der Bau neuer Antennenanlagen. Auch der Bau neuer und die Erweiterung bestehender Tierställe - auch solche zur Verbesserung des Tierwohls - würden praktisch unmöglich. Schliesslich wäre auch die Erweiterung bestehender, zonenkonformer oder bestandesgeschützter Wohnbauten nicht mehr zulässig, denn eine zur Realisierung all dieser Vorhaben nötige Kompensation mit abzubrechenden Bauten und Anlagen ist schlicht illusorisch, zumal man nicht alles zum nationalen Interesse zählen kann, um damit Ausnahmen zu begründen.

Ich komme zum Schluss: Die CVP mag sich die wahrscheinlichen Szenarien nach einer Annahme der Initiative oder eines Gegenvorschlages nach dem Gusto von Martin Bäumle nicht als Realität vorstellen und lehnt daher beide Minderheitsanträge dezidiert ab. [PAGE 718]