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Ruppen Franz · Nationalrat · 2018-05-31

Ruppen Franz · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-31

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion lehnt sowohl die Zersiedelungs-Initiative als auch den Gegenentwurf der Minderheit II (Bäumle) zur Volksinitiative klar ab.

Die Initiative will die weitere Ausdehnung der Bauzonen stoppen. Dazu soll deren Gesamtfläche auf unbefristete Zeit eingefroren werden. Neue Bauzonen sollen nur noch zulässig sein, wenn eine mindestens gleich grosse Fläche von vergleichbarem potenziellem landwirtschaftlichem Ertragswert aus der Bauzone ausgezont wird. Gleichzeitig sollen Bund, Kantone und Gemeinden nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens mit kurzen Verkehrswegen fördern, wobei der Wohnraum nahe bei den Arbeitsplätzen liegen soll. Und schliesslich sollen ausserhalb der Bauzonen nur noch standortgebundene Bauten für die bodenabhängige Landwirtschaft oder standortgebundene Bauten von öffentlichem Interesse bewilligt werden.

Die Minderheit II (Bäumle) schlägt einen direkten Gegenentwurf zur Initiative vor, gemäss welchem die Fläche von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen nicht zunehmen darf.

Die Initiative will also einen vollständigen Einzonungsstopp und dabei die Gesamtfläche der Bauzonen auf unbestimmte Zeit einfrieren. Diese starre Regelung schadet der wirtschaftlichen Entwicklung in den einzelnen Regionen. Für Kantone mit wenig Baulandreserven würde die Annahme der Initiative de facto ein Bauzonenmoratorium bedeuten. Denn wenn ein Kanton keine Bauzonenreserven mehr besitzt, dann könnte er bei Annahme der Initiative keine neuen Bauzonen mehr schaffen. Es bräuchte dann einen Ausgleichsmechanismus.

Die Initiative sagt aber nichts darüber aus, wie diese Kompensation umgesetzt werden soll. Soll die Kompensation der Einzonung durch Auszonung in anderen Gebieten auf kommunaler, kantonaler oder nationaler Ebene stattfinden? Stellen Sie sich einmal einen nationalen Kompensationsmechanismus vor: Einem Kanton mit geringem Bevölkerungswachstum würde zwangsweise Bauland ausgezont, um dies einem anderen Kanton zuzuweisen. Sie können sich vorstellen, was das für die Kohäsion des Landes sowie für den inneren Zusammenhalt der verschiedenen Regionen bedeuten würde! Zudem würde man mit solch planwirtschaftlichen Methoden, deren Praktikabilität im Übrigen höchst fraglich ist, die Entwicklung einzelner Kantone bremsen.

Die Initiative vermittelt zudem den Eindruck, dass bald mehr als die Hälfte unseres Landes überbaut wäre - dabei sind es gerade einmal 5 Prozent. Die Initiative nimmt im Übrigen keine Rücksicht auf die Vielfalt der kantonalen und regionalen Verhältnisse. Sie berücksichtigt auch zu wenig die demografische und wirtschaftliche Entwicklung. So sind heute beispielsweise die Bauzonenreserven in zentralen Lagen mit hoher Nachfrage oftmals sehr knapp. Die Initiative würde notwendige Baulandeinzonungen in den Zentren verunmöglichen oder zumindest stark erschweren, was zu einer Baulandverknappung führen würde. Dies wäre mit entsprechenden negativen Begleiterscheinungen wie steigenden Bodenpreisen und steigenden Mieten verbunden. Zudem würde es schwierig, für neue Unternehmen an geeigneten Standorten Land bereitzustellen. Dies würde die Neuansiedlung von Unternehmen in diesen Gebieten erschweren, was wiederum dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden würde.

Im Weiteren muss hier klar festgehalten werden, dass es jetzt generell keine Verschärfung des geltenden Rechts braucht. Das RPG 1 erfüllt viele Forderungen der Initiative bereits weitgehend und trägt dem Anliegen einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung Rechnung. Zudem ist die Umsetzung des RPG 1 jetzt in vollem Gang. Die Kantone müssen die entsprechenden Vorgaben in ihren Richtplänen umsetzen. Dann sind die Gemeinden am Zug und müssen die Vorgaben aus den Richtplänen umsetzen. Als Gemeindepräsident einer Gemeinde mit über 10[NB]000 Einwohnern weiss ich, wovon ich hier rede. Die Umsetzung des RPG 1 ist für die Kantone und Gemeinden eine enorme Herausforderung und noch längst nicht abgeschlossen. Es geht nicht an, mitten im Spiel die Regeln wieder zu ändern.

Auch die Landwirtschaft wäre von dieser Initiative in ihren Entwicklungsmöglichkeiten in starkem Ausmass tangiert, weil die bodenunabhängige Produktion in der Landwirtschaftszone nicht mehr zulässig wäre. Hühnerställe, Pouletmasthallen und Schweineställe müssten dann im Baugebiet erstellt werden. Stellen Sie sich solche Bauten mit all ihren Begleiterscheinungen wie Lärm und Geruch in der Bauzone einmal vor! So geht es nicht!

Die in der Initiative vorgesehene Beschränkung der Bauzonen auf unbefristete Zeit ist ein radikaler Planungsansatz, welcher von einem Null-Prozent-Wachstum ausgeht. Mit der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative wurde damals in den Berggebieten quasi ein Nullwachstum erzwungen. Die Zersiedelungs-Initiative ist wiederum ein massiver Angriff, diesmal vor allem auch auf die Planungsfreiheit der städtischen Zentren und Agglomerationen. Für ein Nullwachstum braucht es aber einen Stopp des Bevölkerungswachstums und damit auch der Zuwanderung. Man kann nicht dem Bevölkerungswachstum weiterhin freien Lauf lassen, aber gleichzeitig das Raumbedürfnis der wachsenden Wohnbevölkerung einfrieren wollen. Das ist surreal und bizarr.

Reduktion und Einfrieren von Bauzonen und damit Einfrieren von Wachstum geht nur bei gleichzeitiger Reduktion oder gleichzeitigem Einfrieren der Grösse der Wohnbevölkerung. Ein vollständiger Einzonungsstopp, wie ihn die Initiative verlangt, ist angesichts des erwarteten Bevölkerungswachstums völlig unrealistisch.

Die Initianten fordern mit dem vorgeschlagenen Absatz 4 von Artikel 75 der Bundesverfassung zudem, dass der Wohnraum nahe bei den Arbeitsplätzen liegen soll. Damit verkennen die Initianten den Grundsatz der dezentralen Besiedelung unseres Landes, auf den auch in der Bundesverfassung an mehreren Stellen Bezug genommen wird. Zudem sagen die Initianten nicht, wie sie das umsetzen wollen. Wollen sie die Bevölkerung aus den peripheren Gebieten in die Zentren umsiedeln und die Berg- und Randgebiete zu Reservaten machen? Stellen Sie sich einmal vor, was das für Probleme und Herausforderungen mit sich bringen würde, wenn alle, die in den Zentren arbeiten, auch dort wohnen würden. Die Vorstellungen der Initianten in dieser Hinsicht sind absurd und grotesk.

Kollege Bäumle will mit seinem Gegenentwurf, dass die Fläche von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone nicht zunehmen darf. Es darf also hier nichts mehr gebaut werden. Wenn dennoch gebaut wird, dann muss die gleiche Fläche, die so überbaut wird, an einem anderen Ort wieder zurückgebaut werden. Wenn also ein Bauer neue Stallräumlichkeiten erstellen will, um zum Beispiel dem Tierschutz gerecht zu werden, dann müsste an einem anderen Ort die gleiche Fläche von Bauten abgebrochen werden. Was aber, wenn der Bauer solche Bauten gar nicht zur Verfügung hat? Der Gegenentwurf ist hier gar nicht umsetzbar.

Zudem muss auch - und das wurde bereits gesagt - beachtet werden, dass vom Gegenentwurf der Minderheit Bäumle auch Verkehrsanlagen erfasst wären. Infrastrukturausbauten für die Eisenbahn oder für Strassen liegen ja oft ausserhalb der Bauzonen. Wie soll denn hier die konkrete Umsetzung erfolgen? Das ist völlig unklar. Der Gegenentwurf der Minderheit Bäumle ist daher unhaltbar, zu restriktiv und ebenso schädlich wie die Zersiedelungs-Initiative.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie namens der SVP-Fraktion, sowohl die Zersiedelungs-Initiative als auch den Gegenentwurf klar abzulehnen.