Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2018-06-04
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2018-06-04
Wortprotokoll
Die Subkommission 1 besteht aus den Kollegen Hannes Germann, Philipp Müller und mir als Präsidentin. Ich werde nicht zu allen Ämtern des EFD sprechen, um die Berichterstattung so effizient wie möglich zu gestalten.
Die vorliegende Rechnung des EFD weist einen Aufwand von rund 17 Milliarden Franken und Investitionen von 470 Millionen Franken aus. Der Aufwand liegt somit um 220 Millionen Franken tiefer als im Voranschlag 2017, und die Investitionen liegen um 81 Millionen Franken tiefer als im Voranschlag. Drei Viertel des Aufwandes verteilen sich auf die drei Verwaltungseinheiten Eidgenössische Finanzverwaltung, Eidgenössische Zollverwaltung und Eidgenössische Steuerverwaltung. Die Aufwandarten betreffen zu über 70 Prozent den Transferaufwand. Die Anzahl der Vollzeitstellen im EFD beläuft sich auf 8669. Die Eidgenössische Zollverwaltung beherbergt fast 50 Prozent davon. Massnahmen im Personalaufwand haben darum sehr grosse Auswirkungen auf die Eidgenössische Zollverwaltung.
Zum Generalsekretariat EFD: Das Generalsekretariat reduzierte den Aufwand gegenüber dem Vorjahr um rund 5 Prozent. Es gibt auch beim Personalaufwand und beim Beratungsaufwand eine Reduktion zu verzeichnen.
Zum Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF): Die strategischen Ziele blieben unverändert. Das SIF führt seine Finanzmarktpolitik weiter und engagiert sich stark im bilateralen und multilateralen Bereich, um auf internationaler Ebene die Minimalstandards im Steuerbereich und im Bereich Geldwäscherei einhalten zu können. Gleichzeitig will das SIF die bilateralen Interessen gegenüber den Schwerpunktländern in den Regionen Nordamerika, Zentralamerika, Südamerika, Asien, Naher Osten und Europa wahrnehmen. Deshalb hat sich die Anzahl der Kontakte von 15 auf 44 erhöht. Es hat sich als nützlich erwiesen, dass die multilateralen Kontakte aus Treffen von Organen wie IWF, G-20, Gafi und OECD im Rahmen der Schwerpunktsetzung bilateral aufrechterhalten werden. Das SIF führt technische Gespräche und Dialoge mit verschiedenen Ländern.
83 Prozent des Globalbudgets des SIF betreffen den Personalaufwand. Das SIF fuhr die Personalbezüge etwas zurück. Es sparte ein, indem es Stellen nach Abgängen etwas länger vakant hielt, Arbeitszeitreduktionen erlaubte und zurückhaltend bei Neueinstellungen war. Die Betriebsaufwände fielen ebenfalls geringer aus, weil das Geschäftsverarbeitungssystem auf Gever umgestellt wurde. Der Betriebsaufwand blieb im Übrigen stabil. Der Beratungsaufwand stieg hingegen etwas an.
Die Reorganisation des SIF ist in der Zwischenzeit abgeschlossen. Ein Schwergewicht liegt auf der betrieblichen Gesundheitsförderung, was 20[NB]000 Franken kostete. Es musste auch eine Studie über die Wettbewerbsfähigkeit des Rohstoffhandelsplatzes erstellt werden, was einen Beratungsaufwand von 54[NB]000 Franken ergab. Einen Drittel davon wandte das SIF im Jahr 2017 auf.
Zum BBL: 2017 wurden Erträge von 940,9 Millionen Franken generiert, es waren Aufwände von 752,4 Millionen zu verzeichnen, und es wurden Investitionen von 421 Millionen getätigt. Diese Zahlen beinhalten auch die Zahlen des ETH-Bereichs. Der Funktionsertrag des BBL betrug 660 Millionen Franken. Das Amt hatte einen Funktionsaufwand von 527 Millionen, Desinvestitionen von 15,2 Millionen sowie Investitionen von rund 313 Millionen Franken zu verzeichnen. Auf der Ertragsseite hat mit rund 586 Millionen Franken die Unterbringung der zivilen Bundesverwaltung zu Buche geschlagen. Die Abweichung zum Voranschlag beträgt 0,5 Prozent. Weiter wurden rund 73 Millionen im Logistikbereich aus Gütern, inklusive Ausweisschriften, Dienstleistungen und Publikationen generiert. Der Funktionsertrag fiel um 1,8 Millionen tiefer aus als im Voranschlag ausgewiesen. Dies ist mit der geringen bundesinternen Nachfrage nach Büroausrüstungsgütern und nach Publikationen zu erklären. Der Aufwand ist entsprechend tiefer ausgefallen. Der Personalaufwand beim BBL betrug 18,7 Millionen, der Sach- und Betriebsaufwand 280 Millionen, der Abschreibungsaufwand rund 183 Millionen und der Finanzaufwand 2,6 Millionen Franken. Der Personalaufwand fiel um beinahe 1 Million Franken tiefer aus als budgetiert. Dies wurde dank einer Priorisierung der Rekrutierung und einer restriktiven Stellenbewirtschaftung durch die Geschäftsleitung des Amtes erreicht.
Zur Eidgenössischen Finanzverwaltung: Beim Funktionsaufwand, der einen kleinen Teil der Rechnung ausmacht, gibt es eine Unterschreitung des Voranschlages um rund 3 Prozent. Der Personalaufwand bleibt stabil. Ebenfalls ist beim Beratungsaufwand und beim übrigen Betriebsaufwand eine Unterschreitung des Voranschlages zu verzeichnen.
Zur Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS): Die Rechnung der ZAS schliesst leicht höher ab als im Vorjahr. Der Ertrag steigt um 0,6 Prozent und der Eigenaufwand um 1,7 Prozent. Es gibt hier keine Kreditüberschreitungen. Es ist gelungen, mit denselben Ressourcen die Produktivität und Effizienz zu steigern. Die Schweizerische Ausgleichskasse führt die AHV der Versicherten im Ausland. Es gibt über 900[NB]000 Versicherte im Ausland. 300[NB]000 Renten gehen monatlich nach Italien, 160[NB]000 gehen nach Deutschland und 135[NB]000 nach Spanien.
Noch einige Worte zu Swissmint: Die Rechnung hängt vom Prägeprogramm für die Schweizerische Nationalbank und vom Verkaufserfolg der Gedenkmünzen ab. Im letzten Jahr entstanden bei Swissmint namhafte Kreditreste beim Material- und beim Warenaufwand, dies aus zwei Gründen: Erstens war der Rückfluss an Gedenkmünzen, die man in diesem Fall bezahlen muss, gering. Zweitens lag der Verkauf von Silbermünzen deutlich unter dem Voranschlagswert. Die Subkommission hat diesem Amt einen Besuch abgestattet und hat sich über den tiefen Auslastungsgrad informieren lassen. Man ist jetzt daran, sich hier Gedanken zu machen, wie es mit Swissmint weitergehen soll. Der jetzige Betrieb läuft aber zufriedenstellend.
Zur Eidgenössischen Steuerverwaltung: Der effektive Funktionsaufwand der Eidgenössischen Steuerverwaltung beläuft sich auf 235 Millionen Franken. Davon betreffen 161 Millionen Franken die Personalkosten, rund 39 Millionen Franken betreffen die Informatikkosten, dies allerdings ohne Fiscal-IT. Der Funktionsaufwand der Eidgenössischen Steuerverwaltung teilt sich auf die Leistungsgruppe direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgabe und Amtshilfe und auf die Leistungsgruppe Mehrwertsteuer auf. Fiscal-IT beschäftigt uns schon seit Langem. Wir haben im letzten Jahr auch einen Zusatzkredit von 10 Millionen Franken gesprochen. Man hat uns in Aussicht gestellt, dass dieser Kredit reiche, um das Projekt zu Ende zu führen.
Zur Eidgenössischen Alkoholverwaltung werde ich mich nachher äussern.
Zur Eidgenössischen Zollverwaltung: Die Einnahmen und Ausgaben der Eidgenössischen Zollverwaltung bewegen sich im budgetierten Rahmen. Gegenüber dem Voranschlag waren Mehreinnahmen von rund 80 Millionen Franken zu verzeichnen; das ist vor allem auf die gute Konjunkturlage zurückzuführen.
Zum Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) gibt es keine speziellen Bemerkungen. Das gilt ebenso für das BIT. Die Zahlen liegen vor und sind in unseren umfangreichen Unterlagen einsehbar. Ich verzichte daher auf weitere Ausführungen.
Zum Eidgenössischen Personalamt: Im Vergleich zur Rechnung 2016 steigt der Personalaufwand um 245 Millionen oder um 4,3 Prozent. Dieser Zuwachs begründet sich einerseits mit der im Zuge des NFB vorgenommenen Anpassung der Kontierungsrichtlinien, was 154 Millionen Franken ausmacht, und andererseits mit dem in der Rechnung 2017 neu angewendeten Rechnungslegungsstandard Ipsas 39; dies macht 91 Millionen Franken aus. Der Personalaufwand der Rechnung 2017 in der Höhe von 5,9 Milliarden Franken liegt 78 Millionen Franken bzw. 1,3 Prozent unter dem Voranschlag 2017. Die Personalbezüge und die damit einhergehenden Arbeitgeberbeiträge fallen in der Rechnung 2017 knapp 62 Millionen Franken tiefer aus als im Voranschlag vorgesehen. Das wird hauptsächlich mit Kreditresten aus dem VBS im Umfang von 28 Millionen Franken und aus dem EDA im Umfang von 14 Millionen Franken begründet. Letztere gehen [PAGE 377] auch auf Wechselkursgewinne und projektbedingte Minderaufwände beim lokalen Personal sowie einen geringeren Bedarf für Einsätze des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe zurück. Die Kreditreste beim VBS sind hauptsächlich auf den Bereich Verteidigung zurückzuführen, welcher den Personalbestand infolge der relativ hohen Anzahl Abgänge nicht auf dem geplanten Niveau halten konnte. Die übrigen Kreditreste verteilen sich gleichmässig auf die anderen Departemente. Einzig beim EDI liegt der Aufwand für die Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge über dem Voranschlagswert. Dieser Mehraufwand ist aber vollumfänglich in den Globalbudgets kompensiert worden.
Der Personalverleih weist einen Mehraufwand von 20 Millionen Franken gegenüber dem Voranschlag aus. Dieser Aufwand ist schwierig zu steuern und vorauszusehen. Der Personalverleih ist etwas Dringendes, Spontanes und bildet den Bedarf ab, der im Laufe des Geschäftsjahres entsteht. Ab 2017 wird der Personalverleih vollumfänglich im Personalaufwand verbucht statt wie früher im Sach- und im Betriebsaufwand.
Ende 2017 beschäftigte der Bund 36 946 Personen auf Vollzeitbasis. Im Vorjahr waren es 34 914 Personen. Dieser Anstieg gegenüber der Rechnung 2016 ist darauf zurückzuführen, dass mit dem Voranschlag 2017 rund 2200 Vollzeitstellen erstmals im Personalaufwand verbucht wurden. Diese zusätzlichen Stellen stehen in Verbindung mit der vorhin erwähnten Anpassung der Kontierungs- und Rechnungslegungsvorschriften. Dieses Personal wurde bisher weder im Personalaufwand noch bei den Vollzeitstellen ausgewiesen, obwohl es für den Bund tätig war. Wenn man diese Stellen nun ausklammert, liegt der Personalbestand bei 34 750 Personen. Das heisst, dass der Bund um 164 Stellen unter dem Vorjahreswert liegt. Grundsätzlich wurde also Personal eingespart. Die Sparmassnahmen haben somit Folgen gezeitigt. Die Stellenaufstockungen fanden vorwiegend in den Bereichen Sicherheit und Migration statt und werden zur Hauptsache durch den Rückgang beim VBS aufgrund der zurückhaltenden Rekrutierung und durch die Umsetzung des Stabilisierungsprogramms bei der Eidgenössischen Zollverwaltung kompensiert.
Vorruhestandslösungen waren auch ein Thema. Militärpersonen und Angehörige des Grenzwachtkorps konnten bisher mit 58 Jahren in den Vorruhestand und mit 61 Jahren in Rente gehen. Der Bundesrat hat, wie uns mitgeteilt wurde, beschlossen, dass diese besonderen Personalkategorien grundsätzlich ebenfalls bis 65 arbeiten sollen. Man ist daran, hier eine Lösung zu finden. Bis Mitte dieses Jahres wird der Bundesrat eine entsprechende Vorlage unterbreiten.
Das waren meine Ausführungen zur Rechnung.
Ich werde gleich noch zum Nachtrag I sprechen, zum BBL. Sie sehen auf Seite 11 der Botschaft zum Nachtrag I die Erklärung für den Nachtragskreditantrag in der Höhe von 21,6 Millionen Franken. Gestützt auf die Immobilienbotschaft EFD 2017 wurden im Voranschlag 2018 im Globalbudget des BBL 42,9 Millionen für Investitionen im Zusammenhang mit Bundesasylzentren eingestellt. Dabei wurde, nicht zuletzt auch mit Blick auf die Haushaltlage, zurückhaltend geplant, da sich bei Bauprojekten häufig Verzögerungen z. B. durch Beschwerden oder beim Landkauf usw. ergeben können. Bei den in Erstellung befindlichen Bundesasylzentren Basel, Embrach, Boudry, Kappelen und Zürich auf dem Duttweiler-Areal sind Verzögerungen indes grösstenteils ausgeblieben. Entsprechend können die Projekte nun schneller umgesetzt werden als geplant, und dafür braucht es jetzt zusätzliche Mittel im Umfang von 61,6 Millionen Franken. Da durch die zusätzlichen Mittel Projekte umgesetzt werden können, die für die Jahre 2019 und 2020 geplant waren, wird die Finanzplanung entsprechend entlastet.
Ich bitte Sie also, nachher auch diesem Nachtrag betreffend das Bundesamt für Bauten und Logistik zuzustimmen.
[VS]