Ettlin Erich · Ständerat · 2018-06-04
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2018-06-04
Wortprotokoll
Zuerst eine Übersicht über das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Das WBF hatte einen Gesamtaufwand von 12,5 Milliarden Franken. Im Vorjahr betrug der entsprechende Aufwand 12,26 Milliarden Franken. Es gibt im Departement zwei grosse Herausforderungen, einerseits die Marktöffnung, andererseits die Digitalisierung. Der Voranschlag wurde unterschritten. Insofern ist man auf der Ziellinie.
Zum Generalsekretariat des WBF: Das Generalsekretariat hat einen grossen Transferbereich, der vor allem aus den Krediten an die ETH besteht. 2016 hatte das Generalsekretariat einen Aufwand von 2,6 Milliarden Franken. Dieser ist 2017 auf 2,7 Milliarden Franken gestiegen. Davon machte der ETH-Beitrag alleine 2,65 Milliarden Franken aus. Es wird beantragt, allgemeine Reserven von 700[NB]000 Franken und zweckgebundene Reserven von 2,25 Millionen Franken - davon betreffen 1,5 Millionen Franken die Innosuisse - zu bilden. Nach der Genehmigung dieser Reserven durch das Parlament werden sie vom Generalsekretariat an die Innosuisse überwiesen.
Zum Seco: Die wichtigsten Positionen sind die Beiträge des Bundes an die Arbeitslosenversicherung und an die Entwicklungszusammenarbeit. 2017 wurden dafür 1,216 Milliarden Franken eingesetzt; im Vorjahr waren es 1,183 Milliarden Franken gewesen. Der Mehraufwand gegenüber dem Voranschlag beträgt 68,8 Millionen Franken. Es gibt erneut Verzögerungen bei Projekten in Rumänien, Bulgarien und Ungarn. Durch diese Verzögerungen fallen die Aufwände später an. Die Einnahmen sind um 18,5 Millionen Franken höher als budgetiert. Das Seco bildete Reserven von 500[NB]000 Franken, da das Projekt Intranet um ein Jahr verschoben wurde.
Wir haben in den Departementen und Abteilungen immer auch nach Bürgschaften gefragt. Wir sind da etwas sensibilisiert. Im Seco gibt es Bürgschaften im Bereich des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens. Über vier Bürgschaftsgenossenschaften werden Mittel vergeben. Man erachtet das Risiko als gering, da die Bürgschaftsgenossenschaften eigene Risiken tragen können und Bürgschaften zurückhaltend vergeben. [PAGE 378]
Zum Bundesamt für Landwirtschaft: Hier kann ich die Vorbemerkung machen, dass die Subkommission 2 das Bundesamt für Landwirtschaft zum Schwerpunkt 2018 gemacht hat und sich insbesondere in einer eintägigen Informationssitzung das Direktzahlungssystem erklären liess. Ich kann Ihnen sagen: Ich bin Steuerexperte, aber das Direktzahlungssystem schien mir noch viel komplizierter als das Steuerwesen. Ich war froh, dass ich nicht in diesem Bereich tätig bin. Die Direktzahlungen sind praktisch auf dem gleichen Wert wie im Vorjahr und leicht unter dem Voranschlagswert. Der Aufwand im Bundesamt für Landwirtschaft beträgt 3,5 Milliarden Franken; davon machen die Direktzahlungen 2,8 Milliarden aus. Es gibt keine Bürgschaften im Bundesamt für Landwirtschaft. Es besteht ein Antrag zur Bildung von Reserven im Umfang von 2,2 Millionen Franken für IT-Projekte, die Verzögerungen erfahren haben.
Zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung: Für die Hochseeflotte, die in dieses Amt eingegliedert ist, ist im Jahr 2016 eine Rückstellung von 215 Millionen Franken gebildet worden. Das wissen Sie, darüber haben wir debattiert. Im Jahr 2017 ist diese aufgelöst worden. Der Aufwand dafür ist im Voranschlag 2016 enthalten. Der Voranschlag 2017 enthält diese Grösse noch, die Zahlen sind entsprechend zu vergleichen beziehungsweise zu analysieren.
2016 betrug der Aufwand im Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung 225 Millionen Franken. Im Voranschlag 2017 waren 323 Millionen eingestellt. Effektiv hat man 2017 einen Aufwand von 108 Millionen ausgewiesen. Die Differenz ist eine buchhalterische Verschiebung. 2017 sind noch weitere nichtfinanzierungswirksame Rückstellungen im Umfang von 100 Millionen Franken für die Hochseeflotte gebildet worden. Die Einnahmen von 11 Millionen Franken aus dem Schiffsverkauf sind finanzierungswirksam verbucht worden. Damit hat sich die Nettobelastung des Bundes reduziert, sie beträgt momentan noch 204 Millionen. Eine weitere Senkung auf 195 bis 200 Millionen Franken ist möglich und wird erwartet.
Im Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung hat man Bürgschaften von gesamthaft 770 Millionen vergeben. Neben den Bürgschaften für die Hochseeschifffahrt sind es auch Eventualverpflichtungen für die Vorratshaltung im Umfang von 219 Millionen Franken. Das betrifft die Notvorräte.
Zurzeit ist eine Botschaft in Erarbeitung, die in der zweiten Jahreshälfte 2018 ins Parlament kommen soll, damit diese Garantien in Zukunft mit einem Verpflichtungskredit gesteuert werden können. Das Risiko bei den Bürgschaften für die Vorratshaltung ist geringer als bei den Bürgschaften für die Hochseeschifffahrt. Es bestehen hier insbesondere Aussonderungsrechte, falls jemand zahlungsunfähig wird. Den Rückstellungen beziehungsweise den Verpflichtungen stehen dann effektive Werte gegenüber, die man verwerten kann, und erfahrungsgemäss kann man die Ausfälle wieder einspielen.
Zu Agroscope: Der Aufwand beträgt 190 Millionen Franken, der Ertrag 22 Millionen. Budgetiert waren 195 Millionen Franken Aufwand und ein Ertrag von 23 Millionen. Die Erträge stammen zu 70 Prozent aus Drittmitteln für Forschungsprojekte. Die Zielsetzung wurde dort nicht ganz erreicht. Die Reorganisation wurde per 1. Januar 2017 vollzogen. Die Kosten wurden dadurch, insbesondere durch die Reduktion des Personalaufwands im Umfang von 3,8 Millionen, um 5,7 Millionen Franken reduziert. Das kommt einem Abbau von 33,4 Vollzeitstellen gleich. Es wurde eine ganze Hierarchiestufe gestrichen, gemäss Aussagen von Agroscope ohne spürbare Auswirkungen. Die Übernahme des landwirtschaftlichen Versuchsbetriebs Tänikon durch den Kanton Thurgau hat den Mietaufwand bei Agroscope vermindert.
Die Verschiebung von Food Science von Liebefeld nach Posieux ist seit sechs Jahren geplant. Geplant ist auch die Zusammenlegung von zehn Standorten auf einen Standort. Das wird mit den heute sehr hohen Mietkosten begründet. Pro wissenschaftlichen Mitarbeitenden hat man Mietkosten von 50[NB]000 Franken. Da stehe Agroscope an der Spitze der gesamten Bundesverwaltung. Die Reduktion von zehn Standorten auf einen grossen Campus solle Vorteile im Ablauf bringen, man will aber weiterhin an verschiedenen Standorten Forschungsflächen bereithalten.
Ich komme zur Wettbewerbskommission: Der Aufwand von 13,1 Millionen Franken ist praktisch gleich wie im Vorjahr und entspricht in etwa dem Voranschlag. Der Ertrag beträgt 110 Millionen Franken. Darin sind zwei grosse Bussen enthalten: 12 Millionen Franken Bussengelder von Nikon und 99 Millionen Franken Bussengelder der Banken aufgrund des Libor-Skandals.
Die Tätigkeiten der Weko waren im Jahr 2017 durch die Submissionsabreden von Bauunternehmen im Kanton Graubünden geprägt. Die dort ausgesprochene Busse wird sich irgendwann auch auf die Erträge auswirken, sie ist aber natürlich noch nicht verbucht. Die BMW-Busse von 156 Millionen Franken hat man verbucht. Das Urteil des Bundesgerichtes ist rechtskräftig, insofern kann man diese so als verbucht und eingenommen annehmen. Die Bussen in den Fällen BMW, Nikon und der Banken sind rechtskräftig. Aktuell sind Bussengelder im Umfang von 128 Millionen Franken hängig.
Zum Bundesamt für Wohnungswesen: Der Aufwand beträgt 83 Millionen Franken und ist damit praktisch gleich wie im Vorjahr. Der Ertrag beläuft sich auf 81 Millionen Franken, im Vorjahr betrug er 146 Millionen. Im Voranschlag waren 113 Millionen eingestellt. Der geringere Ertrag hat damit zu tun, dass hohe nichtfinanzierungswirksame Wertaufholungen von verschiedenen Darlehen in der Rechnung 2016 verbucht waren. Man hat stark rückläufige ausserordentliche Rückzahlungen von Darlehen, das wirkt sich auch aus.
Zu den Bürgschaften im Bundesamt für Wohnungswesen; es gibt drei Arten von Bürgschaften:
1. Die Verbürgung der Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger. Da ist die Bürgschaftssumme mit 3,2 Milliarden Franken sehr hoch; die längste Anleihe, die man verbürgt, geht bis ins Jahr 2036. Das Risiko wird aber als gering erachtet, weil den Bürgschaften Werte in Form von Häusern in der Schweiz gegenüberstehen. Zudem wird man im Jahr 2018 diese Bürgschaften mittels eines Stresstests prüfen.
2. Es gibt eine Verbürgung der zweiten Hypotheken im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes. Sie beträgt etwa 91 Millionen Franken. Der Umfang nimmt stetig ab, weil die zweiten Hypotheken amortisiert werden müssen. Hier wird das Risiko ebenfalls als gering erachtet.
3. Es gibt noch Rückbürgschaften gegenüber Hypothekargenossenschaften im Umfang von etwa 18,5 Millionen Franken. Hier wird das Ausfallrisiko ebenfalls als gering angesehen.
Wir teilen die Auffassung hinsichtlich der Risiken bei diesen drei Bürgschaftsformen, nachdem wir uns detailliert haben informieren lassen.
Zur Vollzugsstelle für den Zivildienst: Der Ertrag ist gegenüber dem Vorjahr um 6,2 Millionen Franken höher, weil die Abgabe der Einsatzbetriebe pro Diensttag von Fr. 16.25 auf durchschnittlich Fr. 19.15 erhöht wurde. Die Einnahmen pro Diensttag sind so gesteigert worden. Im Jahr 2017 wurden 1,8 Millionen Diensttage geleistet, im Vorjahr waren es noch 1,7 Millionen Diensttage. Der Zivildienst ist ein Erfolgsmodell. Trotzdem möchten wir - das Parlament und das Bundesamt - Massnahmen ergreifen, um ihn unattraktiver zu machen.
Der Kostendeckungsgrad ist von 74,7 Prozent auf über 90 Prozent erhöht worden. Das Ziel ist ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent. Die Kosten pro Diensttag wurden von Fr.[NB]5.40 auf Fr. 1.95 gesenkt. Es gibt 48[NB]000 Zivildienstpflichtige, 20[NB]000 haben im letzten Jahr einen Einsatz geleistet. Es gibt 5100 Einsatzbetriebe, durchschnittlich sind pro Tag 4500 Zivis im Einsatz.
Zum ISC Eco und zur Schweizerischen Akkreditierungsstelle habe ich keine Bemerkungen, das sind einfache und problemlose Durchlaufstellen.
Zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation: 56,5 Prozent des Gesamtvolumens des WBF, das sind fast 7 Milliarden Franken, gehen zu diesem Staatssekretariat. Davon gehen wiederum 2,8 Milliarden in die Grundlagenforschung, 2,1 Milliarden in die Hochschulen, 1,3 Milliarden in die angewandte Forschung und 850 Millionen Franken in die Berufsbildung. Im vergangenen Rechnungsjahr gab es nicht sehr viele Veränderungen. Seit 2017 sind wir wieder voll [PAGE 379] an das EU-Forschungsprogramm Horizon 2020 assoziiert. 2015 und 2016 gab es Direktunterstützungen von Schweizer Forschenden. In Zukunft werden die Beiträge höher sein, weil wir kumulativ auch noch Direktzahlungen an Schweizer Forschende haben. Für die BFI-Periode 2021-2023 werden mehr Gelder eingestellt werden müssen. Neu ist, dass eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen unterstützt werden. Das ist auch genutzt worden.
Die KTI heisst unterdessen Innosuisse und ist am 1. Januar 2018 als eigenständige Organisationseinheit operativ geworden. Im Rechnungsjahr wurden die Voraussetzungen - Schaffung eines Verwaltungsrates und eines Innovationsrates - und die entsprechenden operationellen Aufgaben erfüllt, insbesondere die Einführung einer Informatiklösung für das Enterprise Resource Planning.
So viel zur Rechnung 2017.
Ich habe noch den Nachtrag I zum Voranschlag 2018 des Staatssekretariates für Wirtschaft zu behandeln. Es geht um die Position 704.A231.0191, "Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer". Der Nachtrag beträgt 1,855 Millionen Franken. Dieser Nachtrag betrifft, wie gesagt, das Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer. Der Betrag von 1,855 Millionen Franken entstand, weil bei den flankierenden Massnahmen die Mindestkontrollzahl von 27[NB]000 auf 35[NB]000 erhöht wurde. Der Bundesrat hat diese Erhöhung beschlossen. Das war im Voranschlag 2018 noch nicht vorgesehen. Das ist der einzige Nachtrag des Departementes. Von diesen knapp 1,9 Millionen Franken betreffen 1,2 Millionen Franken die kantonalen Vollzugsstellen und 0,7 Millionen Franken die paritätischen Kommissionen.
Das waren meine Ausführungen zum WBF.
[VS]