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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2002-06-18

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-18

Wortprotokoll

Ein chinesisches Sprichwort, das ich aus dem Gedächtnis zitiere, lautet: Wenn der Wind bläst, verkriechen sich die einen in ihre Häuser, andere aber bauen Windmühlen. Es freut mich, dass sich der Bundesrat entschlossen hat, den Beitrag, den die bei uns lebenden Ausländerinnen und Ausländer an unsere Gesellschaft und Wirtschaft leisten, zu würdigen und ihnen endlich die Türen zu öffnen. Es ist Zeit für diesen Aufbruch.

Ein Fünftel der Bevölkerung unseres Landes hat keinen Schweizer Pass. Gegen 700 000 der bei uns lebenden Ausländerinnen und Ausländer wohnen jedoch seit mehr als [PAGE 982] zwölf Jahren in der Schweiz, viele von ihnen schon seit zwanzig oder dreissig Jahren. Pro Jahr lassen sich aber nur etwa 30 000 von ihnen einbürgern, ein Drittel davon sind Kinder und Jugendliche, die bei uns aufgewachsen sind. Sie sind zwar faktisch Schweizerinnen und Schweizer mit ausländischem Pass, müssen aber, wenn sie das Schweizer Bürgerrecht erwerben wollen, lange Verfahren und hohe Kosten in Kauf nehmen. Der Grund für diese Situation ist das heute geltende Bürgerrechtsgesetz, das nicht mehr zeitgemäss ist. Einbürgerungswillige finden sich mit viel zu hohen Hürden konfrontiert: mit langen Wohnsitzfristen, hohen Kosten und langen Verfahren. Das gilt leider auch für Jugendliche. Ein Beispiel: Ich kenne einen jungen Griechen, der in der Schweiz aufgewachsen ist und sich während der Mittelschulzeit einbürgern liess. Zwei Jahre lang musste er auf den ersehnten Moment warten und insgesamt 1000 Franken Gebühren bezahlen, obwohl er noch nicht erwerbstätig war.

Das Problem, dass unsere Einbürgerungsbestimmungen auch einem internationalen Vergleich nicht standhalten, ist nicht neu. Ein Versuch, wenigstens die jugendlichen Ausländerinnen und Ausländer erleichtert einzubürgern, wurde 1994 zwar von einer Mehrheit der Stimmenden - nämlich 52,8 Prozent - gutgeheissen, scheiterte aber am Ständemehr. Seither haben verschiedene Kantone die erleichterte Einbürgerung für Jugendliche eingeführt. Mit der heutigen Vorlage unterbreitet uns der Bundesrat eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes, die den heutigen Gegebenheiten entspricht.

Der vorliegende Entwurf ist ein Gesamtpaket, das aus fünf Teilen besteht. Aus Gründen der Transparenz wird über jede Vorlage separat abgestimmt. Die Vorlagen 1 und 2 betreffen die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation. Die Vorlage 1 modifiziert Artikel 38 der Bundesverfassung, während die Vorlage 2 die neuen Bestimmungen auf Gesetzesstufe enthält.

Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die keinen Schweizer Pass haben, aber mindestens fünf Jahre ihrer obligatorischen Schulzeit in der Schweiz verbracht haben und die einen Elternteil haben, der über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht verfügt. Wer kennt sie nicht, die Jugendlichen, die den Dialekt ihres Wohnortes perfekt sprechen, aber mitten im Satz mühelos in ihre Muttersprache wechseln und zurückswitchen können? Sie sind voll integriert, sie gehören zu uns. Es sind Schweizerinnen und Schweizer ohne roten Pass. Sie sollen jetzt die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung erhalten. Wenn sie zwischen dem 15. und 24. Altersjahr ein entsprechendes Gesuch stellen und nachweisen können, dass sie die Voraussetzungen erfüllen, haben sie einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung.

Die Vorlagen 3 und 4 regeln, wiederum auf Verfassungs- und auf Gesetzesstufe, den Bürgerrechtserwerb von ausländischen Kindern der dritten Generation. Dies sind Kinder von ausländischen Eltern, von denen mindestens der eine Teil der zweiten Generation angehört und seit fünf Jahren eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung hat. Wenn diese Kinder hier geboren werden, sollen sie automatisch Schweizer Bürgerinnen und Bürger sein, denn sie wachsen hier auf und die Schweiz wird ihre Heimat sein. Darum ist es wichtig, dass sie Schweizerinnen und Schweizer sind, denn das Bürgerrecht - das wissen wir alle - gibt ein starkes Gefühl von Zugehörigkeit. Dass das Bürgerrecht automatisch verliehen wird, ist sehr wichtig, denn es hat zur Folge, dass diese Kinder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern nicht verlieren. Den Angehörigen vieler Staaten wird nämlich das Bürgerrecht aberkannt, wenn sie sich um ein anderes Bürgerrecht bewerben.

Die Vorlage 5 befasst sich mit dem Bürgerrechtserwerb von Personen schweizerischer Herkunft, mit den Gebühren und der Einführung eines Beschwerderechtes gegen diskriminierende Einbürgerungsentscheide. Diesem Beschwerderecht haben wir in unserem Rat im Rahmen einer Parlamentarischen Initiative der SPK bereits am 20. März dieses Jahres zugestimmt. Der Ständerat wollte die Initiative zusammen mit der Gesetzesrevision behandeln.

Anlässlich unserer Beratungen über die Vorlagen 1 und 2 hat unsere Kommission zudem eine Petition der Jugendsession 2000 zur Einbürgerung der zweiten Generation behandelt. Die Petition fordert, dass mündigen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf deren Antrag in einer der Amtssprachen die Schweizer Staatsbürgerschaft kostenneutral gewährt wird. Die SPK hat an ihrer Sitzung vom 25. April 2002 beschlossen, von dieser Petition Kenntnis zu nehmen, ohne ihr Folge zu geben. Sie erachtet ihre Forderungen grösstenteils als erfüllt.

Vor Jahren lachte die ganze Schweiz Tränen über den Film "Die Schweizermacher". Viele eingebürgerte Schweizerinnen und Schweizer fanden diesen Film aber überhaupt nicht lustig, weckte er doch schmerzliche Erinnerungen an mühsame und auch demütigende Verfahren. Doch diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei. Nach Ansicht des Bundesrates und der SPK ist der Wunsch nach Einbürgerung ein Zeichen erfolgreicher Integration. Es ist zwar wichtig, dass genau geprüft wird, ob die Einbürgerungswilligen die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, aber es macht keinen Sinn, ihnen den Weg unnötig zu erschweren. Das gilt insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, die bei uns aufwachsen. Jedes vierte Kind, das in der Schweiz zur Welt kommt, hat keinen Schweizer Pass. Es besteht ein grosses öffentliches Interesse daran, diesen jungen Ausländerinnen und Ausländern die Möglichkeit zu geben, die schweizerische Nationalität zu erhalten. Sie gehören zu uns.

Die Revision, die wir heute diskutieren, ist auch von staatspolitischem Interesse. Wegen unserer restriktiven Einbürgerungspolitik haben wir im Vergleich zum Ausland hohe Ausländerzahlen. Diese geben fremdenfeindlichen Tendenzen immer wieder Auftrieb. Eine Einbürgerungspolitik mit hohen Hürden hat aber auch eine psychologische Wirkung. Sie gibt den Ausländerinnen und Ausländern, die in unserem Land wohnen, das Gefühl, unerwünscht zu sein. Man will ihre Arbeitskraft, sie sollen aber nicht zu uns gehören. Die Folge sind Gefühle der Ausgrenzung, die insbesondere junge Ausländerinnen und Ausländer schwer belasten können. Es geht hier um ein Problem von erheblicher staatspolitischer Bedeutung. Umso erfreulicher ist nun der Entwurf des Bundesrates, der von Frau Bundesrätin Metzler mit grossem Engagement getragen wird.

Eine klare Mehrheit der SPK begrüsst den Entwurf des Bundesrates und bittet Sie, darauf einzutreten, denn vergessen wir nicht: Windmühlen verwandeln Wind in Energie, und diese Energie wird unser Land beflügeln.