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Joder Rudolf · Nationalrat · 2002-06-18

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-18

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Bürgerrechtsrevision mit je einer Verfassungs- und einer Gesetzesvorlage dem Parlament zu unterbreiten.

Die Begründung lautet wie folgt: Es geht hier um die staatspolitisch wichtige Frage, inwieweit eine Abstimmungsvorlage in verschiedene Teilbereiche aufgeteilt werden soll, kann und darf. Die Thematik hat zwei Aspekte, einen rechtlichen und einen politischen. Rechtlich geht es um den Grundsatz der Einheit der Materie. Dieser Grundsatz ist in Artikel 194 Absatz 2 der Bundesverfassung verankert. Die Einheit der Materie bedeutet, dass nicht beliebig viele verschiedene Themen in die gleiche Teilrevisionsvorlage eingepackt werden dürfen. Umgekehrt darf eine Vorlage aber auch nicht in beliebig viele Einzelteile zerlegt werden, nach dem Muster der Salamischeiben. Genau dies wird hier aber gemacht. Der Inhalt der Bürgerrechtsrevision ist die erleichterte Einbürgerung. Die verfassungsmässige Grundlage dazu ist Artikel 38 der Bundesverfassung. Dieser Artikel hat drei Absätze, und die Absätze 1 und 2 sollen nun neu formuliert werden. Daraus macht man zwei je getrennte eidgenössische Abstimmungsvorlagen.

Genau das gleiche Vorgehen wählt man beim Bürgerrechtsgesetz. Auch hier ist das Grundthema die erleichterte [PAGE 983] Einbürgerung. Anstatt eine einzelne Teilrevisionsvorlage vorzulegen, macht man daraus drei Vorlagen. Damit schaffen wir auch ein Präjudiz. Theoretisch wird man in Zukunft für jede Revision eines Artikels, eines Absatzes in der Bundesverfassung eine eidgenössische Abstimmungsvorlage kreieren können, und für jeden abgeänderten Artikel eines Gesetzes kann man eine Referendumsvorlage schaffen. Ich möchte vom Bundesrat genau wissen, nach welchen Kriterien in Zukunft die Abstimmungsvorlagen zusammengestellt werden. Der Grundsatz der Einheit der Materie wird hier in formeller Hinsicht klar nicht eingehalten.

Zum politischen Aspekt: Die Aufteilung der Vorlage in verschiedene Einzelteile liegt offenbar einer politischen Risikoanalyse zugrunde. Auf Seite 20 der Botschaft steht, es solle vermieden werden, dass die Ablehnung der einen Vorlage die anderen Vorlagen gefährden könnte. Zur Reduktion dieses politischen Risikos teilt man nun also eine an sich inhaltlich geschlossene Vorlage in verschiedene Einzelteile auf, ganz nach dem Motto: Alles werden wir vermutlich nicht durchbringen, aber irgendetwas wird dann schon noch vom Volk angenommen werden.

Es kommt hinzu, dass mit diesem Vorgehen die Bekämpfung der Vorlage natürlich erschwert wird, denn wer mit dieser Vorlage, mit dieser Revision des Bürgerrechtsgesetzes nicht einverstanden ist, muss drei Mal das Referendum gegen das gleiche Gesetz ergreifen. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Referendum auch ein verfassungsmässiges Recht ist, dessen Ausübung nicht übermässig erschwert werden soll. Man begründet diese Aufteilung mit Transparenz und differenzierter Entscheidungsmöglichkeit. Dies alles kann aber auch zum Bumerang werden. Wenn das Referendum gegen die drei Bürgerrechtsrevisionen zustande kommt, werden wir unter Umständen am gleichen Abstimmungstermin über zwei Verfassungsvorlagen und drei Gesetzesrevisionen zu befinden haben, die alle das Thema der erleichterten Einbürgerung betreffen. Dies dürfte für den Stimmbürger ziemlich unübersichtlich werden und Verwirrung stiften. Ich bitte Sie sehr, diese Aspekte noch einmal zu überdenken.

Die Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, eine Verfassungsvorlage und eine Vorlage für die Revision des Bürgerrechtes zu schaffen und auf eine Aufteilung in ein Fünferpaket zu verzichten.