Hess Bernhard · Nationalrat · 2002-06-18
Hess Bernhard · Nationalrat · Bern · Fraktionslos · 2002-06-18
Wortprotokoll
Ich beantrage, auf diese Vorlage gar nicht erst einzutreten. Es ist eine Tatsache, dass grosse Teile der Schweizer Bevölkerung mit der bundesrätlichen Ausländer-, Einwanderungs- und Asylpolitik nicht einverstanden sind. Ablehnende Einbürgerungsentscheide in der Gemeindeversammlung oder an der Urne sind nicht zuletzt Ausdruck dieser kritischen Haltung. Viele Menschen haben genug von jenen Politikern und Parteien, welche Asylmissbrauch und Masseneinwanderung tatenlos hinnehmen und jetzt auch noch das Schweizer Bürgerrecht quasi verschachern wollen.
Das Ziel dieser Bürgerrechtsrevision ist sonnenklar: Mit Masseneinbürgerung und durch Ausschaltung des Stimmvolkes soll der Ausländeranteil massiv gesenkt und unser Land für Zuwanderer noch attraktiver gemacht werden. Die direkte Demokratie in Einbürgerungsfragen ist der herrschenden Politkaste ein mächtiger Dorn im Auge. Deshalb soll der Volkswille mit Rekursmöglichkeiten gegen abschlägige Einbürgerungsentscheide und durch automatische Erteilung des Bürgerrechtes ausgeschaltet werden.
Es muss jedoch kaum erwähnt werden, dass all diese Zwangseinbürgerungsvorschläge von den Schweizer Demokraten ablehnend beantwortet werden. Sie werden sowohl hier im Rat als wenn nötig auch - mittels Dreifach-Referendum - bei einer allfälligen Volksabstimmung bekämpft werden.
Einbürgerungsvorschläge haben es vor dem Volk schwer. Frau Bundesrätin, ich prophezeie Ihnen auch beim kommenden Einbürgerungs-Urnengang ein politisches Waterloo. Schauen Sie doch in die Geschichte! Erst im Juni 1994 ist eine Vorlage zur erleichterten Einbürgerung am Ständemehr gescheitert. Einzig die Schweizer Demokraten wandten sich gegen die Forderung, junge Ausländerinnen und Ausländer erleichtert einzubürgern. Der Bundesrat und sämtliche Bundesratsparteien - auch die SVP - stemmten sich damals nicht gegen jene Vorlage, welche sogar noch deutlich weniger weit ging als die vorliegende.
Im Dezember 1983 wurde ein Gesetz über die erleichterte Einbürgerung von jungen Ausländern, Flüchtlingen und [PAGE 984] Staatenlosen klar abgelehnt. Auch damals waren die Nationale Aktion und die Vigilants alleine gegen eine Phalanx aller anderen Parlamentarier, welche eine Lockerung der Einbürgerung vorsahen. So ist es bezeichnend für die bedenkliche Einstellung des Bundesrates und der Regierungsparteien, dass sie nun die direkte Demokratie auf rechtlichem Weg, auf dem Weg der erleichterten Einbürgerung, aushebeln wollen und einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung predigen. Dabei missachten sie aber den für die Demokratie fundamentalen Grundsatz, dass die Bürgerinnen und Bürger das Recht haben abzustimmen, ohne sich auch nur einen Deut für ihren Entscheid rechtfertigen zu müssen. Es ist ein elementares Freiheitsrecht, souverän und ungebunden abstimmen zu dürfen. Die Abstimmungsfreiheit ist bedingungslos. Wer diesen Grundsatz infrage stellt, rüttelt an den Grundfesten der direkten Demokratie. Der politische Kampf gegen die Einbürgerung durch das Volk zeigt eine gefährlich Tendenz: Wer die Demokratie in Einbürgerungsfragen beschneidet, ist bereit, dies auch in anderen politischen Bereichen zu tun.
Von den gegenwärtig rund 1,5 Millionen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit erfüllen immer mehr die bundesrechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung. In einzelnen Kantonen und Gemeinden liegt die Messlatte, z. B. bei der Aufenthaltsdauer, grundsätzlich oder in der gängigen Praxis noch bedeutend höher. Trotzdem rechnet das Bundesamt für Statistik hoch, dass im Moment rund 630 000 Ausländer einen Antrag auf den roten Pass stellen könnten. Mit mehr als 30 000 Einbürgerungen jährlich - immerhin die Einwohner der Städte Lugano und Locarno oder Burgdorf und Langenthal zusammen - ziere die Schweiz angeblich den Schluss der europäischen Rangliste. Verschwiegen wird jedoch die Tatsache, dass das grosse Deutschland, bezogen auf die einheimischen Staatsangehörigen, noch weit restriktiver einbürgert als die Schweiz; mit 3,5 Personen auf 1000 Schweizer sind es rund doppelt so viele Ausländer wie der Durchschnitt der EU-Staaten. Auch im Lichte der Entwicklungen der jährlichen Einbürgerungszahlen erweist sich die schweizerische Einbürgerungspraxis alles andere als restriktiv. Erhielten im Jahre 1990 noch insgesamt 8658 Personen das Schweizer Bürgerrecht, waren es im Jahre 2001 bereits 30 075 Personen.
Hiermit bekräftige ich nochmals, dass die Schweizer Demokraten gegen jegliche Erleichterungen der Einbürgerungsvorschriften, falls nötig, das Referendum ergreifen werden. Niemals werden es die Schweizer Demokraten zulassen, dass das Schweizer Bürgerrecht zum Nulltarif verschachert wird.
Ich bitte den Rat, nicht auf diese Vorlage einzutreten.