Naef Martin · Nationalrat · 2018-06-04
Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-04
Wortprotokoll
Die Zeit ist fortgeschritten, die Materie einigermassen überschaubar. Ich mache es darum kurz.
Die APK hat am 20. März 2018 die von der SVP-Fraktion eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Es wird darin verlangt - Sie haben es gehört -, dass Artikel 7a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes mit einem Absatz 5 dahingehend ergänzt wird, dass der Bundesrat keine völkerrechtlichen Verträge abschliessen darf, deren Kündigung vertragsgemäss die Kündigung anderer völkerrechtlicher Verträge zur Folge hat.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 6 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Was wollen die Initianten? Herr Claudio Zanetti hat ja ausgeführt, dass es im Bereich des Privatrechts, in Artikel 27 ZGB, so etwas wie einen Schutz vor übermässiger Bindung gibt. Das heisst, man darf sich vertraglich nur in überschaubarer Weise verpflichten, wenn man in der Situation ist, dass man alle möglichen Folgen einer teilweisen Nichteinhaltung dieser Verträge absehen kann. Herr Zanetti bzw. die SVP-Fraktion spricht in der Begründung auch von einer übermässigen Beschneidung der Souveränität durch die Bilateralen I, und um diese geht es ja hier konkret. Es wird auch gesagt, man habe sich damals mit der Perspektive des Beitritts, also mit dem Beitrittsgesuch, darauf eingelassen. Diese Perspektive gebe es heute nicht mehr, weshalb zumindest für die Zukunft verhindert werden müsse, dass ähnliche solche Vereinbarungen abgeschlossen werden können.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der folgenden Meinung: Auch wenn man gegenüber dieser Guillotine-Klausel in den Bilateralen I eine gewisse Skepsis hat - diese wurden übrigens vom Volk angenommen; es ist nicht so, dass der Bundesrat da um Kompetenzen bettelt, sondern es gibt eine Mitwirkung des Volks und des Parlamentes -, selbst wenn man ein gewisses Verständnis für die Kritik an dieser damaligen vertraglichen Bindung hat, ist es dennoch falsch, unseren Unterhändlerinnen und Unterhändlern für alle Zukunft jegliche Verknüpfung von Dossiers, Themen und Aspekten in Staatsverträgen zu untersagen. Es ist im Gegenteil unverzichtbar, unseren Diplomatinnen und Diplomaten alle möglichen Mittel in den Händen zu belassen, im Interesse positiver Vereinbarungen für die Schweiz. Ein Ausschluss eines bestimmten Vorgehens, und das ist es ja, wäre international einzigartig und auch im Privatrecht eine gewisse Spezialität.
Ich wiederhole mich: Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 6 Stimmen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.