Cassis Ignazio · Bundesrat · 2018-06-05
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2018-06-05
Wortprotokoll
Die Motionärin fordert eine Änderung des Bundesgesetzes über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen. Grund dafür sei das offensichtliche Versagen des ägyptischen Justizsystems und der Rechtshilfe in diesem Land.
Bei Gesetzesänderungen aufgrund eines Einzelfalls ist allgemein Zurückhaltung geboten. Dies gilt umso mehr, wenn ein Gesetz erst vor Kurzem erlassen wurde, was hier der Fall ist.
Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass das ägyptische Justizsystem versagt hat. Die ägyptischen Gerichtsbehörden waren sehr wohl in der Lage, endgültige und rechtskräftige Urteile zu erlassen. Einige Verfahren endeten auch mit einem Freispruch oder mit der Aufhebung eines mit Mängeln behafteten Urteils. Zudem gab es zahlreiche gütliche Einigungen mit Vertretern des ehemaligen Regimes.
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Rechtshilfe als solche bei Ägypten nie unmöglich war. Die Schweizer Behörden haben die Rechtshilfe aus technischen Gründen und nicht aus grundsätzlichen Überlegungen eingestellt.
Dass die Zusammenarbeit mit Ägypten in den sieben Jahren seit der Sperrung von rund 700 Millionen US-Dollar nicht die erhofften Ergebnisse gebracht hat, mag zwar enttäuschend sein. Die Sperre der ägyptischen Vermögenswerte ist jedoch nicht mehr gerechtfertigt, weil eine Rückerstattung mittels Rechtshilfe sehr unwahrscheinlich geworden ist. Angesichts der Ergebnisse der Gerichtsverfahren der ägyptischen Behörden hat der Bundesrat die Sperre daher am 20. Dezember 2017 aufgehoben.
An dieser Stelle möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass ein Grossteil der ägyptischen Vermögenswerte aufgrund der Strafuntersuchungen der Bundesanwaltschaft in der Schweiz nach wie vor gesperrt ist. Die Zukunft wird zeigen, ob es im Rahmen dieser Verfahren gelingt, die allfällige unrechtmässige Herkunft der ägyptischen Vermögenswerte aufzuzeigen.
Je reviens à la question de l'opportunité d'envisager une révision de la loi afin d'élargir les possibilités de confiscation autonome par la Suisse, à laquelle le Conseil fédéral n'est pas favorable. La loi prévoit en effet deux cas de figure qui permettent d'activer le volet confiscatoire. Ces possibilités nous paraissent suffisantes. Il n'appartient pas à la Suisse de substituer systématiquement sa justice à celle de l'Etat d'origine. La confiscation administrative doit donc rester subsidiaire dans les cas à d'entraide judiciaire.
Pour l'ensemble de ces raisons, le Conseil fédéral vous propose de rejeter la motion.