Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-06-05
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-06-05
Wortprotokoll
Die Vorredner haben es erwähnt, die Kommission hat beträchtlich Zeit in dieses [PAGE 394] Geschäft investiert. Wir haben nicht nur über die Jagdbarkeit des Wolfes gesprochen, aber es ist nicht wegzudiskutieren, dass dies doch ein Thema war, das uns längere Zeit beschäftigt hat. Es ist ein Thema, das auch hier im Rat in den letzten Jahren bereits verschiedentlich diskutiert wurde, selten emotionslos.
Sie haben alle die Unterlagen von Birdlife Schweiz erhalten. Darin ist zu lesen, dass das revidierte Jagdgesetz nun ein Abschussgesetz sei. Das ist übertrieben. Es ist nun mal eine Tatsache, dass die Zahl der Wölfe in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Das schafft gewisse Probleme, die früher nicht existiert haben. Für die Lösung dieser Probleme braucht es Lösungsansätze. Es deutet vieles darauf hin, dass das Referendum kommen wird, egal was wir hier zu diesem Gesetz beschliessen. Daraus könnte man nun den Schluss ziehen, man könne in das Gesetz reinpacken, was man wolle, es spiele ja keine Rolle. Das wäre ein verhängnisvoller Fehler. Am Schluss entscheidet nämlich nicht das Referendumskomitee, sondern das Volk, ob das Gesetz durchkommt. Insofern braucht es eine vernünftige Vorlage, die eben auf die neuen Herausforderungen reagiert, die aber auch nicht überschiesst. Überschiessen wir, ist das Risiko gross, dass die Revision an der Urne abstürzt. Überschiessen wir, ist das Risiko beträchtlich, dass die Akzeptanz und das Image der Jagd Schaden nehmen.
Die Frage, ob wir überschossen haben oder nicht, wird nicht nur von den Wallisern und Bündnern beurteilt, sondern auch durch die Genfer und die Zürcher. Letztere sind zahlreicher.
Die Vorlage des Bundesrates setzt verschiedene Aufträge des Parlamentes um, unter anderem die Motion Engler 14.3151, die eine Lockerung des Schutzes des Wolfes fordert. Der Bundesrat setzt dies um, indem er die Kantone mit deutlich mehr Kompetenzen ausstattet - nach meiner Auffassung richtigerweise - und gegenüber heute die Eingriffsmöglichkeiten erhöht, indem Wölfe geschossen werden können, wenn sie trotz ergriffener Schutzmassnahmen grossen Schaden anrichten oder Menschen gefährden. Man könnte auch sagen, dass der Bund sein Konzept, das er bisher erfolgreich beim Steinbock als geschützter Tierart angewendet hat, auf alle anderen geschützten Tierarten ausweitet. Konkret ist diese Frage in Artikel 7a Absatz 2 geregelt. Ich denke, das ist der Schlüsselartikel dieser Vorlage.
Der Bundesrat schlägt eine Lösung vor, die nach meiner Auffassung angemessen auf die geänderten Herausforderungen reagiert. Ich bin der Meinung, dass nichts an einem Vorgehen in Schritten vorbeiführt. Wenn sich das Problem verändert, muss sich auch die Gesetzgebung verändern. Aber es ist eine Illusion zu glauben, dass wir heute das Problem für alle Zeiten lösen können. Wir werden auch in Zukunft auf geänderte Herausforderungen reagieren müssen. Die Kommissionsmehrheit geht in diesem Artikel deutlich weiter als der Bundesrat und droht hier ganz eindeutig zu überschiessen. Das wäre nach meiner Auffassung ein Eigengoal.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, die Rückweisung abzulehnen und bei Artikel 7a Absatz 2 die Minderheit zu unterstützen.