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Minder Thomas · Ständerat · 2018-06-05

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-05

Wortprotokoll

Ein Gesetz, das bisher einerseits den Schutz und andererseits die Jagd von einheimischen und gefährdeten Wildtierarten gewichtet und ausbalanciert hat, wird mit dieser Vorlage vollends zum Abschussgesetz. Ich nehme es gleich vorweg, um Klarheit zu schaffen: WWF, Alliance Animale Suisse, Pro Natura, Birdlife Schweiz, Schweizer Tierschutz, Animal Trust, Fondation Franz Weber, die Organisation tier-parlament.ch und wohl noch einige mehr werden gegen diese Vorlage das Referendum ergreifen, falls sie [PAGE 396] so verabschiedet wird. Die Schweizerische Vogelwarte als national wichtige Institution lehnt diese Version des Jagdgesetzes ab.

Ich erinnere an dieser Stelle daran, dass das Volk gar viel weiter gehen würde. Wir sollten bei dieser Vorlage das Volk bei einem allfälligen Referendum nicht vergessen. Eine im Februar bekanntgewordene Umfrage bestätigt, dass die Bevölkerung am liebsten die Baujagd und die Treibjagd verbieten würde. Der Schuss könnte also im wahrsten Sinne nach hinten losgehen, wenn wir mit dieser Vorlage die Jagdgegner auf den Plan rufen.

Die Umweltverbände weisen auf die schwerwiegende Fehlkonstruktion dieses Entwurfes hin. Er verschlechtert zweifelsohne die Situation der geschützten einheimischen Wildtiere. Ein Abschuss auf Vorrat ist inakzeptabel. Bevor man zur Flinte greift, sollten zuerst zwingend schadenmindernde Schutzmassnahmen getroffen werden. Dem Wolf Schafherden aufzutischen, welche nicht eingezäunt sind, keinen Hirten oder keinen Schutzhund haben, und dann noch beim Bund die hohle Hand zu machen, das geht nicht. Der Bauer wird auch nur entschädigt, wenn er seine Felder z. B. mit einem mobilen Hag vor Wildschweinen schützt.

Ich bin gespannt, wie die Befürworter dem Volk den Abschuss von Schwan, Biber, Waldschnepfe, Feldhase und Fasan schmackhaft machen wollen. Wir müssen aufhören, gegenüber der Umwelt, der Biodiversität und den Wildtieren unsere eigenen Interessen ständig höher zu gewichten. Frau Bundesrätin, Ihre linke Hand will mehr Biodiversität, mehr Wildtiere schützen. Ihre rechte Hand aber will den vorsorglichen Abschuss. Wollen Sie den Feldhasen, die Waldschnepfe, den Fasan, welche alle drei auf der Roten Liste der gefährdeten Arten der Schweiz stehen, schützen, oder wollen Sie diese Tiere abknallen lassen? Widersprüchlicher könnte eine Vorlage nicht sein. Wollen Sie diese bedrohten Tiere nun erhalten und vor dem Aussterben retten oder dezimieren? Zumindest in Bezug auf jene Tiere und Vögel, welche auf der Roten Liste stehen, ist diese Vorlage widersprüchlich.

Kollege Jositsch hat es anlässlich der seinerzeit geführten Wolfsdebatte treffender formuliert. Der Wolf ist eben kein Vegetarier, und wir machen ihn auch mit diesem Abschussgesetz nicht zu einem. Obwohl es einige Politiker nicht gerne hören, geniesst der Wolf in der Schweiz in der Bevölkerung ein positives Ansehen. Bis jetzt haben wir das pragmatisch gehandhabt, indem der Wolf zuerst einen Schaden verursachen muss, bevor er abgeschossen wird. Es brauchte eine Bundesbewilligung, es gab eine Einzelfallbeurteilung. Es hat geklappt, man hat Lösungen gefunden. Es gibt keinen Grund, hier eine Revision einzuleiten und im wahrsten Sinne des Wortes zu überschiessen.

Heute liegt die Abschusskompetenz beim Bund. Der uns vorliegende Entwurf will diese Kompetenz den Kantonen übertragen, ohne dass zuerst ein Schaden eingestanden werden muss. Die Tiere könnten auch präventiv abgeschossen werden. Da müsste man nicht Prophet sein, um zu behaupten, dass alsdann im Kanton Wallis und im Kanton Graubünden kein einziger Wolf und kein einziger Bär mehr überleben würde. Präventiv würden in diesen Kantonen Grossraubtiere abgeknallt. Belassen wir also eine allfällige Abschusskompetenz so wie heute beim Bund! Es gibt keinen Grund, dieses Gesetz zu verschlimmbessern.

Heute muss der Bund in einen möglichen Abschuss von Tieren geschützter Arten einwilligen, und um diese geht es. Das ist auch richtig so, denn gemäss Bundesverfassung liegt die Verantwortlichkeit in Bezug auf geschützte Arten beim Bund. Das heutige System ist in sich logisch. Der Bund erteilt die Bewilligung zu einem einzelnen Abschuss von Problemtieren. Der Schaden muss nachgewiesen sein. Es ist daher total logisch, dass der Bund das letzte Wort für gefährdete Arten haben muss, denn es ist der Bund, welcher für das Einhalten der internationalen Verträge verantwortlich ist, und es ist der Bund, welcher die Arten auf die Rote Liste setzt. Die Abschusskompetenz für national oder sogar international geschützte Tierarten den Kantonen zu überlassen ist falsch: Bekanntlich orientieren sich Wildtiere nicht an den Kantonsgrenzen.

Ich möchte an dieser Stelle, was den Wolf betrifft, den Slogan von Jagd Schweiz in Erinnerung rufen: "Grossraubwild stört in der Zivilisation - nicht in der Natur." Bis anhin sind wir meilenweit von rumänischen Gegebenheiten entfernt, wo der Bär bis in die Dörfer kommt und sich am Kehrichtsack gütlich tut. So sagt Jagd Schweiz auch unmissverständlich, dass Luchs, Wolf und Bär Teil der Schweizer Tierpopulation sind. Ich zitiere aus dem Prospekt von Jagd Schweiz: "Durch die dichte Besiedlung der Schweiz und die landwirtschaftliche Nutzung in auch zum Teil entlegenen Gebieten kann es immer wieder zu Zwischenfällen mit dem Wolf kommen. Dies muss akzeptiert werden, sofern man einen freien Wolf in der Schweiz haben will." Dies muss akzeptiert werden, das sagt Jagd Schweiz. Auch die Schweizer Bevölkerung will das so. Ich habe es angetönt, das haben diverse Umfragen gezeigt.

Der Jagdkodex von Jagd Schweiz vertritt einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit Flora und Fauna. Dazu gehören nun mal Luchs, Biber, Schwan, Bär und Wolf. Wir machen sicherlich nicht den gleichen Fehler mit dem Steinbock, dem Fischotter, dem Bartgeier oder dem Luchs wie damals vor vielleicht hundert Jahren, als sie mithilfe der Jagd ausgerottet wurden. Wir wollen den Wolf nicht ausrotten. So, wie es auch die von uns ratifizierte Berner Konvention besagt, ist er ein geschütztes Tier. Wir haben nun einmal diesen völkerrechtlichen Vertrag, und er muss eingehalten werden. Die Exponenten, welche nun die Liberalisierung des Wolfsabschusses fordern, verlangen im selben Atemzug die zwingende Einhaltung von völkerrechtlichen Verträgen - das an die Adresse, das erlaube ich mir, des Bundesrates, aber auch gewisser Politiker, welche bekanntlich die Selbstbestimmungs-Initiative bekämpfen. Wenn es um unsere eigenen Befindlichkeiten geht oder wenn die eigenen Kantonsinteressen im Vordergrund stehen, dann spielt das Einhalten von völkerrechtlichen Verträgen wie der Berner Konvention anscheinend plötzlich keine Rolle mehr. Widersprüchlicher könnte eine Politik nicht sein.

Folgende vier Punkte sind bei einer Rückweisung zu berücksichtigen:

1.[NB]Kein Abschuss auf Vorrat, ein Schaden muss vorhanden sein.

2.[NB]Die Kompetenz zum Abschuss geschützter Arten muss beim Bund bleiben.

3.[NB]Tiere und Vögel auf der Roten Liste dürfen nicht gejagt werden.

4.[NB]Dem Schutz von potenziell bedrohten Arten muss Rechnung getragen werden.

Ich bitte den Rat aus diesen Überlegungen, der Minderheit zu folgen.