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Zanetti Roberto · Ständerat · 2018-06-05

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-05

Wortprotokoll

Ich beginne beim Einleitungssatz von Artikel 7a Absatz 2: "Solche Regulierungen dürfen den Bestand der Population" - so heisst es gemäss Mehrheit; gemäss Bundesrat heisst es: der betreffenden Population - "nicht gefährden und müssen erforderlich sein für ..."

Was heisst das jetzt: "der betreffenden Population" bzw. einfach "der Population"? Heisst das, wenn es mit der Calanda-Population Probleme gibt und es dann irgendwo am Simplon auch noch eine Population gibt, dass man am Simplon die Population ausdünnen kann, weil ja am Calanda die Population weiterlebt? Das ist für mich zu unklar. Deshalb sollte es hier "die betreffende Population" heissen, wie es eben der Bundesrat und die Minderheit vorschlagen.

Buchstabe a gemäss Bundesrat ist unbestritten, aber er schliesst meines Erachtens Buchstabe c der Mehrheit ein. Diese Regulierungen müssen den "Schutz der Lebensräume oder die Erhaltung der Artenvielfalt" zum Inhalt haben. Die "Erhaltung regional angemessener Bestände von jagdbaren Arten" ist für mich in diesem Oberbegriff der "Erhaltung der Artenvielfalt" mitgemeint. So würde ich das auf jeden Fall verstehen, sodass man Buchstabe c streichen könnte.

Bei der Verhütung "von grossem Schaden" oder "von Schaden" scheint mir der Entwurf des Bundesrates mit "grossem Schaden" ausgewogen. Dass man "zumutbare Schutzmassnahmen" voraussetzt, finde ich eigentlich auch ganz in Ordnung.

Ich bitte Sie, Absatz 2 integral gemäss Bundesrat zu verabschieden. Zu Absatz 3 spreche ich nachher.