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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2018-06-06

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-06-06

Wortprotokoll

Staatliche Gewalt darf nie willkürlich ausgeübt werden. Staatliche Gewalt muss begrenzt werden, und wir begrenzen die staatliche Gewalt durch Gesetze. Wir machen Gesetze, um die Freiheit des Einzelnen zu gewährleisten. Bereits an diesem grundsätzlichen Punkt entzweien sich irgendwie die Gedankenwege der Initianten und derjenigen, welche die Initiative ablehnen. Die Initianten sind offensichtlich der Meinung, staatliche Willkür könne nur vom Staat bekämpft werden, der sie selber begeht. Damit ist der ganz grundsätzliche Widerspruch der Initiative eigentlich schon dargelegt.

Herr Rutz hat in seinem leider wenig beachteten Votum gesagt, die Gegner würden um den heissen Brei herumreden. Er selber hat um den heissen Brei herumgeredet, indem er verschwiegen hat, was die Folge dieser Initiative wäre: Das wäre die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention, denn diese müsste man kündigen. Die EMRK ist die Grundrechtsversicherung für uns Bürgerinnen und Bürger. Niemals - niemals! - möchte ich darauf verzichten. Die Initianten sind der Meinung, die Schweiz sei derart fehlerfrei, dass staatliche Fehlentscheide entweder nicht vorkommen oder dann doch sicher innerhalb unserer Grenzen und durch demokratische Entscheide korrigiert werden können. Ich bin kein Verfassungsrechtler, ich bin Naturwissenschafter. Ich bin daneben aber Gemeindepräsident einer Kleingemeinde. Nachdem Herr Aeschi vorhin mit der Marionette ein einfaches Bild bemüht hat, so will ich doch jetzt mit meiner kleinen Gemeinde ein gleichwertiges, ähnliches Bild wählen, um Ihnen zu erklären, weshalb diese Initiative schlicht und einfach nicht aufgeht. [PAGE 833]

Meine Gemeinde ist die Zelle unseres Staatswesens. Ich erlebe dort, in dieser kleinen demokratischen Zelle, fast täglich, wie wertvoll es ist, dass man neben der Demokratie auch einen Rechtsstaat hat. Die Bürgerinnen und Bürger empfinden meine Entscheide und die Entscheide meiner Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat mitunter als ungerecht. Ja, das kommt tatsächlich vor. Dann ziehen sie solche Entscheide an kantonale Instanzen weiter, manchmal sogar an eidgenössische. Sie ziehen diese demokratisch gefällten Entscheide weiter an fremde Richter, an fremde Richter ausserhalb dieser demokratischen Zelle. Das ist für mich sehr unangenehm. In der Summe ist es aber enorm wertvoll, dass ich dieses rechtsstaatliche Korrektiv habe. Es verbessert meine Arbeit, es verbessert meine kleine demokratische Zelle, es verbessert die Demokratie.

Was für meine kleine Gemeinde gilt, gilt für die Schweiz: Es ist für demokratisch gefällte Entscheide von enormer Bedeutung, dass neben der Demokratie der Rechtsstaat steht. Genauso wie ich auf Gemeindeebene ungerechte Entscheide treffen kann, können wir Fehlentscheide treffen oder, noch viel eher, Konflikte zwischen Landes- und Völkerrecht generieren.

Herr Köppel hat uns entgegengeschmettert, wir seien Demokratieabschaffer. Das Gegenteil ist der Fall. Wer eine starke Demokratie will, der will daneben einen starken Rechtsstaat. Wer hier drin seine ihm vom Volk übertragene Verantwortung wahrnehmen will, der gibt zu, dass es neben diesem Parlament rechtsstaatliche Instanzen braucht, der gibt zu, dass wir hier auch ungerecht sein können.

Ich darf noch einmal einen Vergleich zwischen meiner Gemeinde und der Schweiz machen: Wir sind uns manchmal mit anderen Gemeinden und sehr häufig mit dem Kanton nicht einig. Deshalb machen wir Verträge, deshalb treffen wir Regelungen, die ich nach Möglichkeit dann auch einzuhalten versuche. Ich will ja ein verlässlicher Partner sein. Wenn ich jetzt handstreichartig den Wasserliefervertrag mit der Nachbargemeinde auflöse, dann ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass ich mit einer anderen Gemeinde einen Wasserlieferungsvertrag abschliessen kann, umso weniger, wenn ich die Bedingungen dieses Vertrags nicht einhalten will. Ich wäre schlicht und einfach kein glaubwürdiger Partner mehr. So und nicht anders erginge es auch der Schweiz.

Das sind für Sie vielleicht saloppe Beispiele, und Sie mögen mich belächeln, so wie ich vorhin das Bild der Marionette belächelt habe. Aber es würde wahrscheinlich guttun, wenn man wieder einmal hinuntergehen und demokratische Basisarbeit leisten würde, und zwar dort, wo sie zu leisten ist, und das ist nicht am Stammtisch. Man kann diese Beispiele problemlos hochskalieren. Die Verbindlichkeit von völkerrechtlichen Verträgen ergibt sich aus dem Völkerrecht, nicht aus dem nationalen Recht. Eine absolute Vorrangregelung des nationalen Rechts führt zum Verlust der Glaubwürdigkeit und der Verlässlichkeit der Schweiz als Vertragspartner. Das beeinträchtigt die Standortattraktivität und die Glaubwürdigkeit unseres Landes.

Ich bitte Sie im Interesse unserer Demokratie, im Interesse, wie es vorhin gesagt worden ist, von Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstständigkeit, im Interesse unseres Landes: Empfehlen Sie diese Initiative zur Ablehnung. Nicht diejenigen, welche die Initiative ablehnen, sind die Demokratieabschaffer, sondern jene, die sie eingereicht haben.