Lombardi Filippo · Ständerat · 2018-06-06
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2018-06-06
Wortprotokoll
Wir werden diese Motion und ein Postulat über das gleiche Thema nacheinander behandeln. Ich werde erklären, warum uns zwei Vorstösse vorliegen und wie ich vorgehen möchte.
Zuerst komme ich aber zu meinen Interessenbindungen; damit wird auch klar, weshalb ich mich um diese Sache kümmere: Ich bin Präsident von Kommunikation Schweiz/Communication Suisse. Das ist der Dachverband der kommerziellen Kommunikation; er vertritt sämtliche Akteure und Sparten der Branche, von den Werbeauftraggebern bis zu den Werbeagenturen und -vermittlern, von den Medien bis zu allen anderen Werbeträgern. Dieser Verband führt im Auftrag des Bundes Berufsprüfungen in diesem Bereich durch und unterstützt in wesentlicher Weise die Schweizerische Lauterkeitskommission, die Kommission für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation in der Schweiz, weil ihr die Lauterkeit der Werbung sehr am Herzen liegt. Davon hängt natürlich die Glaubwürdigkeit der Werbung selber ab. Schliesslich bietet dieser Dachverband seinen Mitgliedern eine unentgeltliche Rechtsberatung an. Von den etwa 400 Fällen pro Jahr betreffen bis zu 30 Prozent die Preisbekanntgabeverordnung.
Diese Verordnung, die auf dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb basiert, ist mit der Zeit so komplex geworden, dass sie ein Problem darstellt. Diese Verordnung ist heute nur noch schwierig zu verstehen. Mittlerweile hat das Seco über zwanzig Praxisbroschüren herausgeben müssen, um zu erklären, wie die Verordnung umzusetzen ist. Das führt zu Schwierigkeiten für alle Akteure und entspricht dem Geist des Gesetzes nicht, weil das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sämtliche am Markt Beteiligten, von den Anbietern bis zu den Konsumenten und Vermittlern, schützt. Es kann nicht sein, dass in einer solch komplexen Situation mit einer solchen Verordnung und unter der Bedingung, dass die kantonalen Vollzugsbehörden von Amtes wegen strafrechtlich gegen Verstösse vorgehen müssen, eine schwierig durchsetzbare Verordnung zu heiklen Fällen führt.
Warum habe ich im Dezember 2017 zuerst eine Motion eingereicht und später zum gleichen Thema dann auch noch ein Postulat? Die Motion umfasst zwei unterschiedliche Aspekte, weshalb sie auch zwei Punkte enthält. Das Postulat übernimmt den zweiten Punkt der Motion. Nach der Einreichung der Motion habe ich nämlich aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates einerseits und aufgrund von Gesprächen mit der Branche andererseits verstanden, dass der erste Punkt der Motion einfacher ist und damit auch einfacher erklärt werden kann, sodass man heute - hic et nunc - darüber entscheiden kann. Demgegenüber stösst der zweite Punkt auf mehr Widerstand und bedarf weiterer Abklärungen, bevor man dem Bundesrat irgendwelche verbindlichen [PAGE 424] Aufträge gibt. Daher schlage ich vor, dass wir gesondert über die beiden Ziffern der Motion abstimmen, wobei ich bereits ankündigen kann, dass ich die zweite Ziffer zugunsten des Postulates, das wir danach besprechen werden, zurückziehen werde.
Bei Ziffer 1 der Motion geht es um die Pflichtangaben der Spezifizierung auf sämtlichen Werbemitteln, die notabene nicht nur von der Preisbekanntgabeverordnung verlangt werden, sondern auch von anderen Gesetzen. Sie kennen sicherlich diese langen Texte, die auf Anzeigen in Zeitungen oder auf Plakaten zu finden sind. Diese umfassen schon einmal zehn Zeilen in kleiner Schrift mit Details, die niemand wirklich versteht und liest und die in Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften gemäss Praxisbroschüren des Seco bis zu einem Drittel der Werbefläche ausmachen dürfen. Mit Ziffer 1 der Motion schlage ich vor, die Preisbekanntgabeverordnung dahingehend anzupassen, dass sie zeitgemäss wird, was die Bekanntgabe sämtlicher gesetzlich verordneter Details anbetrifft.
Diese Details müssen elektronisch abrufbar sein. Dadurch werden sie besser kommunizierbar und müssen nicht obligatorisch in sämtlichen Werbemitteln in kleingedruckten Lettern präsent sein. Es ist also eine Vereinfachung. Es ist auch ein Dienst an den Konsumenten. In der heutigen Situation ist niemand wirklich glücklich mit dieser Form der Kommunikation. Das ist Ziffer 1 der Motion, bei der ich um Annahme bitte.
Ziffer 2 ziehe ich, wie gesagt, zurück. Wir können auch separat abstimmen. Das entscheidet die Präsidentin. Ich beharre nicht auf Ziffer 2. Ich möchte diese durch ein Postulat ersetzen, das wir nachher behandeln werden.