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Zanetti Claudio · Nationalrat · 2018-06-06

Zanetti Claudio · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-06

Wortprotokoll

In Zusammenhang mit dem kürzlich vom britischen Unterhaus beschlossenen Brexit-Gesetz war in einer Tageszeitung zu lesen: "EU-Recht nicht mehr vor nationalem Recht". So schön das auch tönen mag: Es ist Quatsch. Auf die Idee, EU-Recht oder ganz generell sogenanntes Völkerrecht über das nationale Recht zu stellen, würde eine so stolze Nation wie die britische gar nicht erst kommen.

Es wurde vorhin von Kollege Guhl gesagt, unsere Initiative würde die Schweiz isolieren. Aber das Gegenteil ist wahr: Wenn jemand die Schweiz isoliert, dann das Bundesgericht! Ja, kein anderes Land mit einer entwickelten Rechtstradition würde sich in eine solche Position begeben, und wir Schweizer haben eine entwickelte Rechtstradition, eine Tradition, die sich sehen lassen kann, auf die wir stolz sein dürfen. Ja, es ist sogar schon vorgekommen, dass andere Länder Gesetze, die in diesem Haus beschlossen wurden, tel quel übernommen haben. Wer gutes Recht setzt, kann es exportieren, wer nur schlechtes Recht schafft, ist dazu verurteilt, es zu importieren.

Auch die EU selbst akzeptiert übrigens keine fremden Richter. So untersagte der EU-Gerichtshof sogar den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention, weil er nicht daran denkt, Kompetenzen abzugeben. Auch in Frankreich würde die Vorstellung, die EU könnte über die französischen Atomwaffen bestimmen, weil EU-Recht über dem französischen Verfassungsrecht stehe, nur für Kopfschütteln sorgen. In Deutschland ist es sogar so, dass es zu den wichtigsten Aufgaben des Bundesverfassungsgerichtes gehört, die nationale Souveränität zu wahren. Das hat das Bundesverfassungsgericht gerade kürzlich getan, als es klarstellte, dass völkerrechtlichen Verträgen innerstaatlich der Rang eines einfachen Bundesgesetzes zukommt. Weiter führte das Gericht aus: "Spätere Gesetzgeber müssen entsprechend dem durch die Wahl zum Ausdruck gebrachten Willen des Volkes innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Grenzen Rechtsetzungsakte früherer Gesetzgeber revidieren können." Deutschland hat also genau diese Schubert-Praxis [PAGE 842] bekräftigt, die einige unserer Bundesrichter handstreichartig umgestossen haben, und zwar ohne die im Gesetz vorgesehene Konsultation des Gesamtgerichtes.

Mir ist schleierhaft, wie man unsere Selbstbestimmungs-Initiative dermassen vehement, ja aggressiv bekämpfen kann. Die Initiative ist eine Reaktion auf eine Fehlentwicklung, und wir wollen damit zurück zum Normalfall.

Wer nicht für Selbstbestimmung ist, ist für Fremdbestimmung. Was ist daran erstrebenswert? Wer ist lieber Sklave fremder Herren als Herr im eigenen Haus? Das Bundesgericht - genauer: einige seiner Richter - bezeichnet Schweizer Recht als generell nachrangig gegenüber dem sogenannten Völkerrecht. Jede subalterne Vereinbarung irgendwelcher nichtgewählter internationaler Funktionäre soll sogar über der von unserem Volk und von den Ständen beschlossenen Bundesverfassung stehen. Eine solch apodiktische Haltung, die unsere eigene Handlungsfähigkeit in einem unerhörten Mass einschränkt, ist brandgefährlich. Sie ist wie der berühmte Kauf der Katze im Sack oder wie ein Giftgaseinsatz, der höchst unliebsame Folgen haben kann, wenn der Wind dreht. Auch Völkerrecht kann sich nämlich wandeln. Es kann auch Dinge enthalten, die mit unserem Ordre public bisher als unvereinbar gegolten haben. Im Moment mögen europhile Kreise noch alles bejubeln, was die Damen und Herren zu Brüssel beschliessen. Aber die Grosswetterlage kann und wird sich auch wieder mal ändern.

Ich möchte die Genossinnen und Genossen hier im Saal sehen, wenn wir darüber diskutieren, ob wir unser Armeebudget auf 13 Milliarden Franken aufstocken müssen, nur weil es das Völkerrecht verlangt. Gewiss, Verträge sind einzuhalten; wer einen Vertrag eingeht, schränkt sich in gewisser Weise freiwillig und in vollem Bewusstsein der Konsequenzen in seinen eigenen Rechten ein - das ist das Normalste auf der Welt. Die Schweiz wird als treue Vertragspartnerin weltweit geschätzt, ihre Vertragstreue steht ausser Zweifel. Als souveräner Staat müssen wir jedoch auf unserem Recht, weiterhin eigene Wege beschreiten zu können, beharren. Ebenso selbstverständlich ist, dass die Verletzung vertraglicher Vereinbarungen Folgen hat. Vertragstreue ist eine Frage der Ehre. Doch es gibt auch Fälle, da wäre es ehrlos, einen Vertrag nicht zu ändern oder nicht zu kündigen.