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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2018-06-06

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2018-06-06

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir vorab, Sie auf drei Aussagen in einschlägigen Berichten respektive uns zugestellten Schreiben zum vorliegenden Thema hinzuweisen.

Erstens schreibt im aktuellen Jahresbericht des Schweizerischen Verbandes der diplomierten Absolventinnen und Absolventen Höherer Fachschulen (ODEC) der abtretende Zentralpräsident Patrick Hähni Folgendes: "Zwei persönliche Erfahrungen haben mir deutlich gemacht, dass wir noch sehr viel Arbeit vor uns haben. Auch die Träger der dualen Bildung - Bund und Kantone - stehen offensichtlich nicht vollständig hinter ihrem Kind. Paradoxerweise werden wir vom Ausland um unser System beneidet, etliche Staaten möchten es übernehmen. Sie orientieren sich bei uns ... Aber wir hier in der Schweiz, die wir das begehrte System haben und seit Jahren betreiben - wir treten es partiell mit Füssen."

Zweitens erfahren wir, was mit dem Schlusssatz gemeint ist, im Schreiben vom 1. Juni 2018, welches uns von Hotelleriesuisse, der Schweizerischen Technischen Fachschule Winterthur, Gastrosuisse und anderen mehr zugestellt wurde: "Wir können aus eigener Erfahrung bestätigen, dass die Absolventinnen und Absolventen der höheren Fachschulen es unnötig schwer haben, die hohe Qualität ihrer Abschlüsse mit arbeitsnaher Fach- und Führungskompetenz gebührend zur Geltung zu bringen. Dies ist insbesondere im Ausland, aber zunehmend auch in der Schweiz der Fall, obwohl ihre Kompetenzen für die Wirtschaft enorm wertvoll sind."

Drittens schliesslich wird in der Fachzeitschrift "Hotel Revue" explizit darauf hingewiesen, dass betreffend die Stärkung der höheren Fachschule auch beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation die Einsicht besteht, dass gehandelt werden muss. Diesbezüglich wird der Leiter [PAGE 427] der Abteilung Berufs- und Weiterbildung, Rémy Hübschi, zitiert: "Die Bezeichnung höhere Fachschule sollte geschützt werden. Dafür braucht es eine Gesetzesrevision."

Vor dem Hintergrund dieser Aussagen von Direktbetroffenen bin ich der Ansicht, dass wir die vorliegende Motion annehmen sollten. Denn für diese Problematik sollten und müssen wir unbedingt Lösungsvorschläge suchen und erarbeiten. Denn die Arbeitsmarktnähe ist durch den Bezeichnungsschutz und eine institutionelle Anerkennung nicht gefährdet. Im Gegenteil: Sie schützen die Anbieter vor unlauteren Marktteilnehmern. Zudem bleibt die Verantwortung für die Rahmenlehrpläne in enger Zusammenarbeit mit den Schulen bei den Organisationen der Arbeitswelt. Die regionale Verankerung und Adaptivität sind rein schon durch die Marktlogik gegeben.

Eine institutionelle Anerkennung muss eine Schule nicht vom Anerkennungsverfahren entbinden, denn neue Bildungsgänge müssten ja nach wie vor im Rahmen der entsprechenden Leistungsvereinbarungen ein Anerkennungsverfahren mit den Vorstufen der kantonalen Zustimmung durchlaufen. Dabei wäre es sicher auch möglich, das Verfahren bei akkreditierten Institutionen, wie bei den Mehrspartenanbietern, zu vereinfachen. Dabei kann ohne Zweifel auch die Gefahr einer falsch verstandenen Akademisierung eingedämmt werden, und zwar indem die Bildungsgänge bewusst durch die Rahmenlehrpläne entsprechend arbeitsmarktnah gesteuert werden.

Was in diesem Zusammenhang jedoch einer vertieften Analyse bedarf, ist die Forderung nach eidgenössischen Titeln und der Unterschrift durch den Bund. Denn dies steht meiner Meinung nach im Widerspruch zur institutionellen Anerkennung, wonach ja heute schon die jeweilige Schule für das Qualifikationsverfahren zuständig ist.

Mit Blick auf die angesprochene Gesetzesrevision schliesslich stellt sich mir konkret die Frage, ob wir nicht die Schaffung eines eigenständigen Gesetzes für die höhere Berufsbildung prüfen sollten. Warum? Die Fachhochschulen, die ebenfalls auf der beruflichen Grundbildung aufbauen, sind bekanntlich auch nicht über das Berufsbildungsgesetz, sondern über das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz geregelt. Analog dazu könnte allenfalls ein Gesetz über die höhere Berufsbildung die höheren Fachschulen, die Berufsprüfungen sowie die höheren Fachprüfungen regeln.[GZ]

Im Sinne dieser Überlegungen bitte ich Sie, die Motion Fetz zu unterstützen.