Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2018-06-06
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-06
Wortprotokoll
Ja, das ist jetzt wieder eine Schlaufe, die Sie hier ziehen. Es geht um die Umsetzung der völkerrechtlichen Bestimmungen; ich kann das jetzt hier nicht im rechtsgelehrten Sinne auslegen. Aber in Deutschland gilt die Regel, dass völkerrechtliche Bestimmungen zuerst in das deutsche Recht überführt werden müssen, während in der Schweiz die direkte Anwendung der völkerrechtlichen Vereinbarungen Rechtstradition hat.
Das ist, glaube ich, nicht das Anliegen Ihrer Volksinitiative: Ihre Volksinitiative will eine Überhöhung des nationalen Rechts, sie will eine stärkere Stellung des nationalen Rechts, und insbesondere greifen Sie völkerrechtliche Bestimmungen an, die nicht einer Volksabstimmung unterstanden haben, weil Sie sagen, dass eine solche völkerrechtliche Vertragsbestimmung dann nicht mehr gilt. Konkret greifen Sie damit die EMRK an.