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Egloff Hans · Nationalrat · 2018-06-06

Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-06

Wortprotokoll

Die Selbstbestimmungs-Initiative bringt die grundlegendste aller politischen Fragen aufs politische Tapet. Wer macht in der Schweiz die Gesetze? Wer bestimmt, was bei uns gilt? Die Initiative gibt darauf eine klare Antwort: das Volk oder, genauer gesagt, das Volk und die Stände. Sie sind der oberste Souverän. Rechtlich ausgedrückt heisst das, dass die Verfassung über dem internationalen Recht steht, selbstverständlich unter dem Vorbehalt des zwingenden Völkerrechts.

Die präliminaren Ausführungen der beiden Kommissionssprecher haben mich etwas verunsichert, was die Begriffe Demokratie und Souveränität anbelangt. Ich habe deshalb bei Wikipedia nachgeschaut und möchte Ihnen nicht vorenthalten, was da zum Begriff der Souveränität steht: "Unter dem Begriff Souveränität versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschliesslicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab. In der Politikwissenschaft versteht man darunter die Eigenschaft einer Institution, innerhalb eines politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt zu sein."

Will die Schweiz ein souveränes Land sein und bleiben, dann sind also unsere Bundesverfassung, unsere Demokratie, die Rechte des Volkes nicht verhandelbar.

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