Fässler Daniel · Nationalrat · 2018-06-07
Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2018-06-07
Wortprotokoll
Der Ständerat hat am 11. Dezember letzten Jahres oppositionslos die Motion Föhn 17.3855, "Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz", angenommen. Diese Motion ist eins zu eins identisch mit der Motion Flückiger 17.3843, die von unserem Rat am 15. Dezember 2017 ohne Diskussion ebenfalls oppositionslos angenommen worden ist.
Vorweg möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident von Wald Schweiz, dem Verband der schweizerischen Waldeigentümer.
In der Schweiz gilt seit 1. Oktober 2010 eine Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte. Die Konsumenten müssen seither über die Art und die Herkunft des Holzes informiert werden. Seit dem 3. März 2013 unterliegen die meisten der in die Europäische Union eingeführten Holzprodukte der European Timber Regulation. Mit dieser über eine Deklaration hinausgehenden EU-Holzverordnung wird das Inverkehrbringen von illegalem Holz verboten. Marktteilnehmer, die Holzerzeugnisse erstmals in der EU in Verkehr bringen, sind daher verpflichtet, die Legalität der Holzernte zu dokumentieren.
Da die Schweiz im EU-Binnenmarkt auch in diesem Kontext als Drittland gilt, müssen die europäischen Kunden von Schweizer Holzexporteuren seither für jede Holzlieferung aus der Schweiz ein Due-Diligence-System anwenden, um die Legalität ihrer Produkte nachzuweisen. Die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichtregelung ist für die europäischen Kunden der Schweizer Holzexporteure mit zusätzlichem Aufwand verbunden.
Gemäss Schätzungen der Weltbank wird weltweit pro Sekunde eine Waldfläche von der Grösse eines Fussballfeldes vernichtet. Die Nutzung der Schweizer Wälder trägt nicht dazu bei, im Gegenteil: Das Schweizer Waldgesetz garantiert eine nachhaltige Nutzung unserer Wälder, die Waldfläche soll in der Schweiz in ihrer Gesamtheit nicht kleiner werden. Faktisch ist es sogar so, dass in der Schweiz die Waldfläche zulasten des Landwirtschaftslandes zunimmt, denn von den rund 10 Millionen Kubikmetern Holzzuwachs pro Jahr wird aktuell nur knapp die Hälfte genutzt. Trotzdem werden Holz und Holzprodukte, die aus der Schweiz in die EU exportiert werden, regulatorisch mit Produkten von problematischer Herkunft gleichgesetzt.
Dieser klare Wettbewerbsnachteil soll nach dem Willen der Kommission rasch beseitigt werden. Dies sieht auch der Bundesrat so. Er verweist dabei auf seine Botschaft vom 12.[NB]Februar 2014 zur Revision des Umweltschutzgesetzes. Der damalige Vorschlag des Bundesrates, das Umweltschutzgesetz mit Bestimmungen zu ergänzen, die weitgehend denjenigen in der European Timber Regulation entsprechen, fand in den eidgenössischen Räten Unterstützung, kam aber nicht zum Tragen, da die Revision des Umweltschutzgesetzes aus anderen Gründen abgelehnt wurde. Dies könnte nun mit einer separaten Revision des Umweltschutzgesetzes korrigiert werden.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 7 Stimmen, die Motion des Ständerates anzunehmen; ein Minderheitsantrag liegt nicht vor.