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Minder Thomas · Ständerat · 2018-06-07

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-07

Wortprotokoll

"Genialität und Wahnsinn" titelte kürzlich die "Basellandschaftliche Zeitung". Wäre die Vorlage Ausdruck von Genialität, müsste man ihr zustimmen. Doch das ist sie leider nicht. Ich lehne sie nun nicht ab, weil sie Wahnsinn wäre, nein, ich lehne sie ab, weil sie ordnungspolitisch und staatspolitisch falsch ist.

Der von der Kommission vorgeschlagene Entwurf ist vielleicht nicht gerade Wahnsinn, aber Blödsinn allemal. Die Verknüpfung von Sozialversicherung bzw. Altersvorsorge auf der einen Seite mit Wirtschafts- und Steuerpolitik auf der anderen Seite - alles in ein und derselben Vorlage - ist schlicht ein Unding. Ich würde das Argument genauso vorbringen, wenn man die Kampfjetbeschaffung mit der Flüchtlingspolitik oder die Gelder für Entwicklungshilfe mit jenen für den Strassenbau verknüpfen würde. Wenn gewisse Parteien, Parlamentarier und sonstige Akteure diese Verknüpfung nun genial finden, so warne ich vor diesem staatspolitischen Präzedenz- und Sündenfall.

Dass im Nationalrat ab und zu mal der Zweihänder hervorgenommen wird, ist bekannt. Doch wo ist hier die Chambre de Réflexion? Ist es nicht gerade der Ständerat, welcher bei ordnungspolitischen Sündenfällen intervenieren müsste? Umso erschrockener müssen wir feststellen, dass diese Art, zu politisieren und Kompromisse zu schmieden, nicht aus dem Nationalrat kommt, sondern aus unserer eigenen Kommission. Ich möchte den Aufschrei in unserem Rat hören, wenn aus dem Nationalrat eine Vorlage käme, welche die Verkehrspolitik mit der Asylpolitik oder die Sozialpolitik mit der Sicherheitspolitik verknüpfen würde.

Ich habe mir noch heute Morgen überlegt, einen Antrag auf ein Splitting in zwei Erlasse mit zwei Titeln, beide dem fakultativen Referendum unterstellt, einzureichen. Dies hätte einen Antrag auf Rückweisung an die Kommission bedingt. Aus Zeitgründen, weil die Vorlage dringend ist, das erkenne ich auch -, habe ich jedoch darauf verzichtet.

Ich hoffe nun fest, dass für einmal der Nationalrat die Funktion der Chambre de Réflexion übernimmt und diesen Sündenfall, den wir heute begehen, korrigiert.

Wir können ohne Probleme bei jeder Vorlage, bei jeder Schwierigkeit solche Verknüpfungen beschliessen, um die andere Seite ins Boot zu holen. Wir können sehr wohl, um den anstehenden Planungsbeschluss zum neuen Kampfjet beim Volk eher durchzubringen, gleich auch noch eine tiefere Krankenkassenprämie in die Vorlage einbauen. Daher rührt meine ablehnende Haltung zu diesem staatspolitischen Blödsinn.

All jene, die nun glauben, dass sie das Ei des Kolumbus gefunden haben, machen die Rechnung ohne den Wirt. Bei dieser Vorlage sind, wir haben es gehört, die KMU, die Unternehmer und ihre Angestellten der Wirt. Der Wirt wird der Vorlage aus verschiedenen Überlegungen nicht zustimmen. Die versprochene Reduktion der Gewinnsteuer wird im selben Atemzug mit höheren Kosten bei der AHV und einer höheren Teilbesteuerung der Dividenden zunichtegemacht. Vergessen Sie bitte nicht, dass 98 Prozent aller Firmen in der Schweiz KMU sind.

Der Schuss könnte also nach hinten losgehen, dann nämlich, wenn die Unternehmer und Arbeitgeber wegen der höheren Abzüge für AHV-Beiträge Forderungen nach Lohnerhöhungen seitens der Belegschaft befürchten. Natürlich gilt das auch für den Arbeitnehmer. Er hat mit der Erhöhung des AHV-Abzuges weniger Lohn in der Tasche. Aus diesen Überlegungen könnte er an der Urne sehr wohl Nein stimmen.

Wenn ich jetzt provozieren wollte, so könnte ich gar behaupten, das sei eine versteckte Agenda der Gewerkschaften, sie würden hier zustimmen, weil sie so einen geeigneten Vorwand und Grund hätten, erneut Lohnerhöhungen zu fordern. Dass Arbeitnehmer mit dieser Vorlage durch die höheren AHV-Abzüge weniger Lohn haben, ist unbestritten. Warum soll der Arbeitnehmer dieser Vorlage zustimmen? Soll er das Bauernopfer sein? Soll er Financier sein? Soll er Mittel zum Zweck sein, damit die Unternehmungen tiefere Steuern haben? Eines ist so sicher wie das Amen in der Kirche: Bleibt die AHV-Sanierung Bestandteil dieser Vorlage, so werden die KMU-Besitzer Nein stimmen, denn sie müssen mit höheren Kosten und mit der Gefahr rechnen, dass ihre Arbeitnehmer alsdann Lohnerhöhungen fordern.

Wenn jemand eine Volksinitiative lancieren will, so muss er bekanntlich die Einheit der Materie respektieren. In den letzten Jahren mussten sich einige Initiativkomitees den Vorwurf anhören lassen, ihre Initiative würde das Kriterium der Einheit der Materie verletzen. Wenn wir aber legiferieren wie bei dieser Vorlage, soll das plötzlich nicht mehr gelten. Das bezieht sich nicht nur auf die Verknüpfung der AHV-Sanierung mit der Unternehmenssteuerreform, das geht ebenso an die Adresse des Bundesrates, der die Erhöhung der Kinderzulagen - wir haben es eben gehört - in die Vorlage eingebaut hat. Was haben denn die Erhöhung der Kinderzulagen oder die Erhöhung der AHV-Beiträge mit einer Unternehmenssteuerreform zu tun? Um Himmels willen, was soll das? Ja, da lasse ich das Wort "Wahnsinn" wirklich gelten.

Das Kriterium der Einheit der Materie gilt auch für das Parlament. Jedes Abstimmungsgeschäft, ob es eine Initiative oder eine Behördenvorlage ist, muss von Bundesrechts [PAGE 452] wegen die Einheit der Materie wahren. Nach Basler Kommentar, St. Galler Kommentar und Verfassungskommentar von Professor Biaggini, aber ebenso gemäss Staatsrechtler Auer gilt die Einheit der Materie auch für Bundesgesetze. Der Antrag der WAK-SR, den Titel zu ändern, demonstriert das Unbehagen. Die Einheit der Materie gilt insbesondere für referendumspflichtige Vorlagen wie diese. Es kann nicht sein, dass wir bei unserem höchsten Politrecht, der Volksinitiative, die Einheit der Materie fordern, dass wir eine Volksinitiative sogar für ungültig erklären, wenn die Einheit der Materie nicht gegeben ist, wir uns aber bei den eigenen Vorlagen komplett um die Einheit der Materie foutieren.

Es gibt bekanntlich Stimmen in diesem Rat, die finden, das Kriterium der Einheit der Materie gelte für Bundeserlasse nicht. Was für das Volk gilt, sollte für uns aber auch gelten. Kollege Bischof, Sie haben vergessen, einen Satz aus dem Gutachten des Bundesamtes für Justiz auf Seite 4 zu zitieren: "Unzulässig ist aber die Verknüpfung von Vorlagen, die miteinander in keinerlei Zusammenhang stehen." Das ist Birchermüesli-Politik, da mache ich nicht mit. Das geht wirklich nicht. Entschuldigung, das ist ein lauter Appell, diese Art von Gesetzesmacherei ja nicht einreissen zu lassen. Ich werde hierzu auch gleich in dieser Session einen Vorstoss einreichen.

Einige von Ihnen sprechen gar von Rechtssicherheit - von mehr Rechtssicherheit! Ist es Rechtssicherheit, wenn Firmen nie wissen, ob wir beim Lösen eines Problems auch noch gleich ein anderes Problem integrieren? Gerade der Ständerat sollte bei einem solchen Kuhhandel nicht mittun. Wenn alle immer wieder sagen, wir seien die Chambre de Réflexion, dann ist jetzt der richtige Moment, den Warnfinger zu erheben.

Wie soll das Volk an der Urne entscheiden, wenn wir, der Bundesrat oder sogar die Kommission derart fremde Elemente in den Entwurf einbauen, die null und nichts mit der angedachten und ursprünglichen Idee einer Unternehmenssteuerreform zu tun haben? Ich hoffe fest, dass die Jungparteien, die in diesen Tagen das Referendum angekündigt oder zumindest angedroht haben, das durchziehen.

Die Ablehnung der beiden letzten Vorlagen, Unternehmenssteuerreform III und AHV-Vorlage, durch das Volk zeigt exemplarisch, dass beim Überladen einer Vorlage eher ein Nein an der Urne resultiert. Das könnte auch jetzt wieder der Fall sein.

Es gibt also keinen Grund, Bundesratsvorlagen anders zu behandeln als Volksinitiativen, denn das Schutzobjekt ist in beiden Fällen der Stimmberechtigte. Sein Recht auf freie Willensäusserung und unverfälschte Stimmabgabe muss gewährt sein. Da das anscheinend nicht alle so sehen, sollten wir das Thema wenigstens im Parlamentsgesetz regeln - dazu reiche ich einen Vorstoss ein. Das ist mein Fazit zu dieser Vorlage. Ich lehne sie daher ab und hoffe, dass der Nationalrat die sozialpolitischen Elemente aus der Vorlage kippt und eine saubere Unternehmenssteuerreform präsentiert, allenfalls in zwei Erlassen.