Schmid Martin · Ständerat · 2018-06-07
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-07
Wortprotokoll
Diejenigen, die spät reden, haben immer das Pech, dass sie nur noch vor einer qualitativen und nicht mehr vor einer quantitativen Delegation sprechen können.
Die Lösung, die heute hier auf dem Tisch liegt, ist keine gute. Sie ist aber unter den Rahmenbedingungen einer abgelehnten Vorlage, einer skeptischen Bevölkerung und einer Wirtschaft, welche eben starke und verlässliche Rahmenbedingungen will, die beste Lösung, und deshalb habe ich ihr auch zugestimmt.
Ich werde drei Themenbereiche beleuchten. Zuerst erlaube ich mir ein paar Bemerkungen zur Ausgangslage und zu den Grundsätzen, die wir in der Kommission gewählt haben, dann möchte ich zu den staatspolitischen Aspekten sprechen und schliesslich zur Alternative, die aus meiner Sicht bei einer Ablehnung dieses Konzepts zu verfolgen ist.
Zuerst zu den Annahmen hinter dem Kompromiss: Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, dass die Kommission quasi dieses Bild der Waage genommen habe, das mir persönlich gar nicht gefällt, einen Franken Steuerausfälle mit einem Franken bei der AHV zu kompensieren. Meines Erachtens ist richtig, was Herr Levrat gesagt hat. Er hat gesagt, dass aus Sicht der Abstimmungsgewinner die rote Linie dort [PAGE 449] liege, dass diese 2 Milliarden Franken in die AHV-Finanzierung gehen müssen, und viel weniger bei den Ertragsausfällen aus den Unternehmenssteuern. Kollege Graber hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es eine völlig statische Betrachtung ist. Wir haben diejenigen Steuerausfälle genommen, welche statisch von den Kantonen gemeldet worden sind, welche - statisch betrachtet - beim Bund dort aufgeführt worden sind. Wir wissen alle, dass es nicht statisch bleiben wird. Es wird so oder so Veränderungen geben, welches auch immer die Variablen sind.
In diesem Kontext hat sogar Kollegin Fetz zu Recht darauf hingewiesen, dass ja die Abstimmungen in den Kantonen noch vorbehalten bleiben. Wir regeln heute nicht die Umsetzung in den kantonalen Gesetzen. Wenn Frau Kollegin Fetz jetzt schon davon spricht, dass sie oder ihre Gruppierung sich dann in Basel dafür einsetzen werden, dass die Umsetzung eben nicht mit den Ausfällen erfolgt, wie sie der Bundesrat in der Botschaft niedergeschrieben hat, so zeigt das gerade auch, unter welchen Voraussetzungen wir dieses Konzept angegangen sind. Es hat sehr viele Variablen. Die kantonalen Parlamente werden die Steuersatzsenkungen noch diskutieren müssen. Es bleiben Referenden in den Kantonen vorbehalten.
Die Vorlage ist vielleicht die Wunschvorstellung der Regierungen und kann auch mehrheitsfähig sein. Ich möchte das nicht bestreiten. Sie kann, muss es aber nicht sein. Wir haben in diesem Kontext nach dieser ausgewogenen Lösung gesucht, die letztlich eine politische Lösung ist. Herr Levrat hat - aus seiner Sicht - von diesen 2 Milliarden Franken gesprochen. Aus meiner Sicht ist es nur ehrlich, wenn wir sagen, wir haben uns in etwa dem Ziel angenähert, dass diese Vorlage auch für die Abstimmungsgewinner letztlich erträglich und tragbar sein kann. So viel einmal zu diesem Thema.
Wenn jetzt Herr Kollege Föhn darauf hinweist, dass es aus seiner Sicht schwierig sei, der AHV eine Zusatzfinanzierung zu geben, so möchte ich doch darauf hinweisen, dass es im Frühjahr oder in der letzten Debatte im Rahmen des Budgets noch zwei Gruppierungen gegeben hat, die beide ein S und ein P - die eine noch ein V - in ihrer Abkürzung haben, die sich dafür eingesetzt haben, dass der Überschuss des Bundes in die AHV geht. Das erwähne ich im Kontext der Kritik, wir würden in Bezug auf die Finanzierung der AHV etwas tun, was völlig fremd sei. Richtig ist, dass mit diesem Konzept kein Ausbau der AHV stattfindet, aber dass mindestens die Finanzierungsbasis für eine gewisse Zeit in einem gewissen Umfang verbreitert wird. Es war mir noch wichtig, dies zu den Annahmen zu sagen.
Ich komme zum Staatspolitischen: Die Einheit der Materie trage ich letztlich mit. Ich glaube, dieser Grundsatz ist nicht verletzt. Wenn man das politisch im Zweitrat optimieren will, dann kann man das meines Erachtens derart tun, dass man zwei verschiedene referendumsfähige Vorlagen daraus macht. Aber dann müsste aus meiner Sicht zwingend darin enthalten sein, dass das Inkrafttreten der einen Vorlage vom Inkrafttreten der anderen Vorlage abhängt. Das wäre für mich eine Variante. Aber letztlich ist es auch eine Verknüpfung: Das eine würde ohne das andere nicht in Kraft treten. Das ist möglicherweise eine Variante. Umgekehrt teile ich die Auffassung derjenigen, die sagen, dass das Prinzip der Einheit der Materie vielleicht geritzt, aber nicht gebrochen ist. Das ist hier meine Position.
Bei den staatspolitischen Aussagen möchte ich schon darauf hinweisen, dass der Bund in der Steuergesetzgebung der Kantone nur eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz hat - ich bin ein starker Verfechter dieses Prinzips. Wir stellen natürlich fest, dass wir in Bezug auf die Teilbesteuerung bei den Dividenden und in Bezug auf den Steuersatz bei der NID, den wir mit dieser Vorlage verknüpfen, immer mehr Elemente einführen, welche die kantonale Hoheit beschränken. Das gefällt mir persönlich nicht. Das Gleiche gilt auch für die Ausführungsbestimmungen bei der NID, welche ein kantonales Instrument sind, das der Bundesrat hier im Detail regulieren will. Ich möchte die kantonalen Finanzdirektoren auffordern, von sich aus für mehr Selbstbestimmung zu kämpfen. Mir als bürgerlichem Vertreter wird in der Kommission vorgeworfen, es seien die Finanzdirektoren selbst, die die Kompetenzen der kantonalen Parlamente beschränken wollten. Sie hätten ja die Teilbesteuerung gefordert und wollten, dass man den Kantonen die Kompetenzen nimmt. Ich glaube, das ist eine Diskussion, die wir dort einmal führen müssen. Ansonsten sind die Seminare der kantonalen Finanzdirektoren oder der Konferenz der Kantonsregierungen, wo wir über Einschränkungen des Föderalismus sprechen, eben schwierig zu führen. Meines Erachtens sollten die Kantone mehr Selbstbewusstsein an den Tag legen. Das ist ihre Hoheit.
Zur Einschränkung bei der Dividendenbesteuerung, der NID und den Lösungen beim Kapitaleinlageprinzip: Wir haben versucht, hier einen Kompromiss zu machen. Auch ich habe grundsätzlich bei vielem steuerpolitisch meine grössten Bedenken, etwa wenn wir Dinge, die in der Unternehmenssteuerreform II gerade vom Volk angenommen wurden, wieder rückgängig machen. Aber ich glaube, das ist ein Teil dieses Kompromisses, und ich trage ihn mit, solange diejenigen Partner, die am Tisch gewesen sind, dies auch tun. Bisher ist das der Fall, deshalb hat er auch meine Unterstützung.
Kollege Levrat hat zu Recht darauf hingewiesen, was die Alternativen sind. Wir haben dies in der Kommission auch diskutiert. Er hat von den ganz Linken und den ganz Rechten gesprochen. Ich kann Ihnen schon sagen: In diesem Sinne wäre ich einmal einer, der mit den Linken sympathisiert. Ich habe der Vorlage zugestimmt, ich mache Ihnen aber noch bekannt, was mein Alternativkonzept ist, wenn das dann nicht durchgeht. Aus meiner Sicht müsste man dann eine Lösung wählen, die gegenüber der Botschaft keine Änderungen im Finanz- und Lastenausgleich macht. Diese Anpassungen im Finanzausgleich braucht es, sonst können die Hochsteuerkantone keine Anpassungen beim Step-up machen. Diesbezüglich könnten wir auf der Basis der Botschaft bleiben.
Im DBG würde ich dann in grossen Teilen keine Änderungen machen. Auf die Kantonsfinanzierung müssten wir verzichten, weil diese gerade von den Abstimmungsgewinnern stark kritisiert wurde: Durch diese Steuerreformen werde der Bundeshaushalt belastet. Da müsste man beim geltenden Recht bleiben, dürfte also den Kantonsanteil bei der direkten Bundessteuer nicht erhöhen. Somit hätten wir quasi keine Änderung auf Stufe DBG, und der Bund hätte, wie das die Abstimmungsgewinner ja auch immer gefordert haben, seine Einnahmen gesichert.
Dann kommen wir bei diesem Alternativkonzept der ganz Linken und der ganz Rechten auf die Stufe der Kantone. Die Kantone sind unter Druck, da man international die Steuerregimes abschaffen muss. Da sind wir uns einig. Die Schweiz hat gar keine Variante in diesem Bereich, um gegen den internationalen Druck anzukämpfen. Die Kantone müssten diese Regimes von sich aus aufheben, wenn wir das nicht mit unserer Reform, in der wir jetzt AHV und Steuern verknüpft haben, machen. Sie müssen das machen, der Druck ist einfach zu gross. Wir müssen Rechtssicherheit schaffen, auch, wie das schon verschiedene Kollegen gesagt haben, für unseren Wohlstand.
Auf der Stufe StHG müsste man die Regimes abschaffen und den Step-up unbedingt gewähren. Dieser kommt quasi einer Übergangsfrist gleich. Das müsste man machen, sonst hätte das auch Auswirkungen auf den Finanzausgleich, die für Geberkantone sicher nicht tragbar wären. Dann könnte man ja fakultativ die NID für alle Kantone und die Patentbox einführen. Es wäre den Kantonen überlassen, wie sie mit dem umgehen.
Ich glaube, das ist das Alternativkonzept für den Fall, dass diese Vorlage jetzt nicht weiterverfolgt werden sollte.
Ich habe dieser Lösung zugestimmt, weil mir bewusst ist, dass sie staatspolitisch diejenige ist, die am meisten Unzufriedenheit zurücklässt und höchstwahrscheinlich mehrheitsfähig ist. Wenn sie aber nicht mehrheitsfähig ist, dann werden wir einfach die Umsetzung machen müssen. Wer will dann gegen ein solches Alternativkonzept das Referendum ergreifen? Aus Sicht der Abstimmungsgewinner gäbe es ja keine Steuerausfälle, es würde alles gleich bleiben. Aus Sicht von Swiss Family Business oder der KMU würde es keine Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden geben. Das einzige Problem - und zwar ein gravierendes, das man nicht [PAGE 450] unterschätzen darf - sind diejenigen Kantone, die eine spezielle Situation haben, die nicht am höheren Bundesanteil partizipieren würden und damit viel stärker in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt wären.
Ich komme zum Schluss: Ich war wie Kollege Föhn in der Kommission, auch Herr Levrat war dort und die weiteren Redner. Wir haben lange darüber gerungen, was eine Lösung sein kann. Ich stehe hinter dieser Lösung. Solange auch die anderen Bundesratsparteien hinter dieser Lösung stehen, tun wir, glaube ich, gut daran, diesen Weg weiter zu begehen, obwohl hüben und drüben eine grosse Unzufriedenheit besteht. Aber manchmal ist das gar nicht schlecht für ein politisches Projekt.