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Hegglin Peter · Ständerat · 2018-06-07

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-06-07

Wortprotokoll

Seit 2005 befassen wir uns mit dieser Thematik. Betroffen sind über 24[NB]000 Unternehmen, 170[NB]000 Arbeitsplätze, 50 Prozent aller Forschungs- und Entwicklungsgelder. 49 Prozent der direkten Bundessteuern sind davon abhängig, bei den Kantonen sind es 21 Prozent. Sie sehen, es ist sehr substanziell. Aber diese Steuerregelungen sind am Lebensende.

Dreizehn Jahre lang haben wir jetzt darüber debattiert. Sollte die Steuervorlage 17 erfolgreich sein, würde es wahrscheinlich dann gegen zwanzig Jahre gedauert haben, bis diese Regelungen definitiv abgeschafft sind. Wir alle wissen, dass der erste Versuch gescheitert ist. Damals wäre die Einheit der Materie noch eingehalten gewesen. Aber jetzt beim zweiten Versuch nochmals mit den gleichen Regelungen vors Volk zu treten, erachte ich nicht als zielführend. Deshalb bin ich dann an den Sitzungen der Kommission auf diesen Kompromiss eingestiegen. Ein Kompromiss, ein sozialer Ausgleich, das sagen ja die Untersuchungen, habe beim ersten Versuch gefehlt.

Also, ich bin bereit, diesen Kompromiss mitzutragen - nicht weil ich ein linker Ständerat bin, wie dies ein Kollege während der Debatte im anderen Rat gesagt hat, sondern weil ich für ein ernsthaftes Problem eine tragfähige Lösung will. Denn was passiert, wenn dieser zweite Versuch nicht zum Tragen kommt? Ja, was dann? Dann haben wir zwei Varianten: Die erste Variante ist, dass diese Steuerregimes weiterhin in Kraft bleiben. Damit herrscht weiterhin eine grosse Rechtsunsicherheit für diese Arbeitsplätze, für diese Firmen, eine Rechtsunsicherheit, die diese nicht zu tragen bereit sind. Die zweite Variante bestünde darin, diese kantonalen Steuerregimes schnell zu streichen - ohne Ersatz, ohne Ersatzlösungen, also keine Patentbox, keine Forschungsabzüge, ohne NID - und den Kantonen dann mehr Freiheit zu geben, um halt im Bereich ihrer Steuerregelungen operativ zu werden, das heisst, den ordentlichen Gewinnsteuersatz entsprechend zu senken. Ich verspreche Ihnen: Dann wäre das Risiko für höhere Steuerausfälle wesentlich höher als jetzt bei der Steuervorlage 17.

Ich möchte nicht, dass es so weit kommt. Ich denke, die vorliegende Steuervorlage schränkt das Potenzial möglicher Steuerausfälle ein, und zwar mit international akzeptierten Sonderregelungen. Ich finde das besser, als unsere Kantone in einen Standortwettbewerb zu schicken, ohne solche Sonderregelungen, die eben alle anderen Konkurrenzstandorte haben. Unsere Kantone hätten dann diese Instrumente nicht. Deshalb habe ich eigentlich, obwohl es mir auch nicht so gefällt, doch diesem Kompromiss zugestimmt: ein Steuerfranken, ein Franken im sozialen Ausgleich.

Was mir aber noch wichtig ist: Es ist dann natürlich zu prüfen, ob es auch effektive Franken sind. Denn diese Ausfälle sind ja geplante, angekündigte Steuersenkungen. Wir wissen aus der Geschichte, dass auch angekündigte Steuerreformen nicht umgesetzt worden sind oder dass allenfalls die Kantone ihren ordentlichen Steuerfuss weniger stark senken. Man sollte später auch das noch prüfen und schauen, wie es dann wirklich gewesen ist.

Um mich kurzzuhalten, einfach noch ein Wort zur zinsbereinigten Gewinnsteuer: Ich verstehe dort die grosse Zurückhaltung nicht, ich verstehe auch nicht, weshalb die linke Seite dieses Instrument partout nicht will oder dann nur ausnahmsweise für einen Kanton. Für mich ist das doch an der Grenze der Rechtsstaatlichkeit. Wieso soll nur ein Kanton - mit der Vorgabe, dass er eine gewisse Steuerhöhe einhalten muss - dieses Instrument anwenden können? Damit gehen wir eigentlich vor den NFA zurück. Denn vor dem NFA musste ein Kanton hohe Steuern, hohe Schulden, hohe [PAGE 455] Ausgaben haben, dann bekam er vom Bund möglichst viel Finanzausgleich oder Subventionen. Sie drehen das Rad eigentlich in diese Zeit zurück. Ich finde, dieses Instrument sollte breiter angewendet werden können, weil es eben erlaubt, weniger breite Steuerausfälle zu verursachen, weil es spezifisch greift. Das Beispiel Zürich zeigt es ja. Mit dem Instrument muss der Kanton Zürich den ordentlichen Gewinnsteuersatz nicht stark senken, die Steuerausfälle sind kleiner. Das könnten andere Kantone auch tun. Sie verhindern somit auch, dass zum Beispiel der Kanton Jura dieses Instrument anwenden kann. Es könnte allenfalls eine Chance sein, auch für solche Kantone. Von daher wäre ich dann froh, wenn die Schwesterkommission und der Schwesterrat dieses Instrument doch nochmals in der Tiefe prüfen und, so hoffe ich, eine Ausweitung vornehmen.

Ich werde hier keinen Antrag stellen, sondern doch der Kommissionsmehrheit folgen.