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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2018-06-11

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-11

Wortprotokoll

Ich orientiere Sie gerne über die Ausgangslage zur Vorlage 18.026, "Ausländergesetz. Verfahrensregelungen und Informationssysteme".

Der Bundesrat hatte den Erlassentwurf bereits vom Juni bis Oktober 2016 in die Vernehmlassung gegeben. Die Verabschiedung einer Botschaft zuhanden der Bundesversammlung hat sich in der Folge verzögert. Sie erfolgte schliesslich am 2. März dieses Jahres. Es ist eine Vorlage, die verschiedene Aspekte gleichzeitig behandelt, eine eigentliche Sammelvorlage zu zahlreichen verschiedenen Themen des Ausländerrechts.

Die SPK Ihres Rates hat sich damit am 19. und 20. April sowie am 14. Mai dieses Jahres beschäftigt. Ich kann Sie auch darüber informieren, dass die KdK ursprünglich eine Anhörung zur Vorlage gewünscht hatte. Sie zog dann aber das Begehren, angehört zu werden, zurück, nachdem der Bundesrat in Anbetracht der Resultate der Vernehmlassung in seinem Entwurf, der uns dann zugestellt wurde, auf verschiedene Aspekte eingegangen war, die der KdK wichtig waren. In diesem Sinne hat sie es nicht mehr als notwendig erachtet, sich im Rahmen eines Hearings vernehmen zu lassen.

Ich habe gesagt, dass es eine Sammelvorlage ist. Die Gründe dafür sind vielfältig. Es sind verschiedene Entwicklungen, die punktuelle Anpassungen unserer Gesetzgebung verlangen, damit eine einheitliche Praxis sichergestellt werden kann. Diese Praxis soll auch mit den Verpflichtungen in Einklang stehen, welche die Schweiz im Migrationsbereich hat.

Zum einen geht es um neue Bedürfnisse, die insbesondere auch die Folge von Schengen-Weiterentwicklungen sind. Zum andern geht es teilweise um verbleibende Massnahmen im Zusammenhang mit früheren Gesetzgebungen, bei denen der Handlungsbedarf eigentlich bereits eruiert wurde, bei denen aber die entsprechenden Gesetzesanpassungen noch nicht vorgenommen worden sind. Weiter geht es auch um Beschlüsse des Bundesrates im Umfeld des Ausländergesetzes (AuG), die eben auch im AuG umgesetzt werden müssen. Zum Beispiel geht es um Folgearbeiten der Aufhebung des Statuts der Cabaret-Tänzerinnen. Dort gab es in verschiedenen Gesetzgebungen verschiedene Massnahmen. Von denen ist eben ein Teil hier im AuG festgehalten.

Weitere Inhalte sind zum Beispiel, dass das Gesetz vorsieht, das Vetorecht des Staatssekretariats für Migration über das Zustimmungsverfahren beizubehalten; dazu kommen die bereits von mir erwähnten Anpassungen nach der Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts.

Auch die neue Verteilung der Beweislast bei einem Verfahren zur Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft, wenn ein Flüchtling eine Reise in seinen Heimat- oder Herkunftsstaat unternommen hat, ist ein Thema. Diesbezüglich kann ich Sie darüber informieren, dass die Kommission hier - wir werden noch im Detail darauf zu sprechen kommen - Präzisierungen und Ausweitungen dieses Reiseverbots vorsieht. Das steht auch in Zusammenhang mit Vorstössen, die ebenfalls heute traktandiert sind, wie Sie der Tagesordnung entnehmen können.

Die Vorlage ermöglicht zudem eine optimale Umsetzung aller Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstandes, welche die Schweiz bereits übernommen hat. Das sind Rückführungsrichtlinien, der Schengener Grenzkodex sowie neue Bestimmungen betreffend die Dublin-Haft.

Damit habe ich hier im Rahmen des Eintretens nur einige Punkte erwähnt. Vielleicht noch folgender Hinweis: Die Tatsache, dass es eine Sammelvorlage zu ganz unterschiedlichen Punkten ist, hat in der Kommission auch zu kritischen Stimmen geführt. Sie alle wissen aber, dass wir auch in anderen Bereichen jeweils solche Vorlagen haben, in denen wir Verschiedenes in einem Aufwisch machen. Ich glaube, darum kommen wir auch nicht herum, wenn in diesem dynamischen Bereich der Migrationspolitik ständig dafür gesorgt werden soll, dass man à jour ist und dass eine einheitliche Praxis sichergestellt werden kann.

Die vielen Punkte sind teilweise technischer, teilweise weiter gehender Natur. Wir kommen im Rahmen der Detailberatung einzeln darauf zu sprechen. Ich werde jeweils nur dort Ergänzungen machen, wo dies zusätzlich zur Botschaft notwendig ist und um zu zeigen, wo wir allenfalls in der Kommission strittige Punkte genauer diskutiert haben. Ansonsten kann ich Ihnen aber im Rahmen des Eintretens sagen, dass Eintreten unbestritten war und ohne Gegenstimme beschlossen wurde.