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Müller Philipp · Ständerat · 2018-06-11

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-11

Wortprotokoll

Ich liebe es ja, mit Kollege Föhn zu streiten, und ich komme jetzt zur Rechtfertigung Nummer zwei, wenn Sie so wollen, Herr Föhn. Ich habe gesagt, dass meine Meinung zur Vollzugspraxis des SEM mittlerweile herrschende Lehre sei, dass diese bekannt sei. Es ist - das muss materiell schon festgehalten werden - nicht herrschende Lehre, was inhaltlich, materiell mit diesem Gesetz zu tun hat. Das ist schon ein wesentlicher Unterschied. Die Frau Bundesrätin bitte ich dann zu erklären, warum man in diesen Fällen einen Wegweisungsentscheid fällt. Das ist ja nicht nur bei den Staatenlosen so, das gibt es ja x-mal im ganzen Asylbereich, aber nicht nur im Asylbereich, sondern auch im Bereich der Straffälligen, mit diesen wunderbaren [PAGE 475] Statistiken. Es wird ein Wegweisungsentscheid ausgesprochen, wenn eine Wegweisung doch eigentlich unmöglich ist. Das müsste ja in der vorläufigen Aufnahme enden.