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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-06-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-06-11

Wortprotokoll

Der Bundesrat bittet Sie, hier auf diese zusätzliche Bestimmung zu verzichten. Grundsätzlich haben anerkannte Flüchtlinge die Reisefreiheit. Sie bekommen einen Flüchtlingspass, und sie dürfen reisen. Aber sie dürfen nicht in ihr Heimatland zurückreisen, sonst wird ihnen die Flüchtlingseigenschaft aberkannt. Das ist die Grundannahme.

Die Frau Kommissionssprecherin hat es gesagt: Ihre Kommission hat dann ins Asylgesetz - das beraten Sie gleich im Anschluss - noch eine zusätzliche Verschärfung hineingenommen, dass nämlich die Beweislast umgekehrt wird. Wenn also ein Flüchtling in seinen Heimatstaat gereist ist, dann muss er beweisen, dass er sich nicht unter den Schutz des Heimatstaates gestellt hat, und nicht umgekehrt die Schweiz das Gegenteil beweisen. Darüber können wir nachher noch sprechen.

Hier geht es jetzt einzig um die Frage, ob es nicht nur ein Reiseverbot für den Heimatstaat geben soll, sondern allenfalls auch ein Reiseverbot für alle Flüchtlinge für Nachbarstaaten des Heimatstaats. Ausgegangen ist man hier von den Schilderungen, die es immer wieder gab, dass Eritreer und Eritreerinnen nach Äthiopien oder Sudan gereist sind und dann von dort weiter nach Eritrea, in ihren Heimatstaat. Es war dann sehr schwierig, ihnen das nachzuweisen.

Ich kann Ihnen sagen - wir werden nachher noch darauf zu sprechen kommen -, dass wir einiges gemacht haben, um diese Heimatreisen nicht nur zu verhindern, sondern um überhaupt von ihnen zu erfahren. Da kauft nicht jemand ein Flugbillett nach Asmara, und dann sieht man das und sagt: "Aha, du gehst nach Asmara, dann aberkennen wir dir die Flüchtlingseigenschaft!" Die Reiserouten sind komplex.

Hier geht es einzig um die Frage, ob man ein Reiseverbot allenfalls auch für weitere Staaten, die eben nicht der Heimatstaat oder der Herkunftsstaat sind, sondern Nachbarstaaten, vorsehen kann. Die Frage stellt sich hier in zweifacher Hinsicht:

Die eine Frage betrifft das Problem der Sippenhaft. Es gibt vielleicht Flüchtlinge, die in einen Nachbarstaat gehen und von dort aus in ihren Heimatstaat reisen, was sehr schwierig nachzuweisen ist. Aber muss man deswegen alle in Form einer Sippenhaft diesem Verbot unterstellen?

Die andere Frage betrifft das Problem der Durchführbarkeit. Diese ist der eigentliche Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen in der Botschaft sagte, nachdem er das ja selber in der Vernehmlassung vorgeschlagen hatte, er verzichte darauf. Sie können das gerne so beschliessen, aber es ist eine Illusion zu denken, Sie könnten damit irgendwelche missbräuchlichen Reisen besser verhindern. Das glaube ich eigentlich nicht.

Ich denke, etwas vom Wichtigsten ist die Meldestelle, die das SEM einrichtete. Das SEM richtete für Sie alle - für Medienschaffende, für Bürgerinnen und Bürger, wer auch immer einen Verdacht hat, dass ein Flüchtling in seinen Heimatstaat reiste, und meint, dem müsse man nachgehen - eine zentrale Meldestelle ein. Ich muss Ihnen sagen, ich bin fast ein bisschen enttäuscht. Nach all dem, was ich hörte, wer alles auch noch jemanden kennt, der jemanden kennt, der nach Eritrea zurückgegangen sei, wurde dann am Schluss doch sehr wenig gemeldet. Aber ich habe das SEM gebeten, jedem Fall, jedem Verdacht nachzugehen. Das bringt viel mehr, als dass Sie jetzt, weil vielleicht jemand in ein Nachbarland gereist ist, im Sinn einer Kollektivbestrafung sagen, dass alle Flüchtlinge aus diesem Land auch nicht mehr ins Nachbarland ihres Heimatstaates reisen dürfen.

Es gibt sogar Stimmen, die in der Vernehmlassung sagten, dass dieses Verbot eigentlich falsch sei, weil wir lieber Flüchtlinge in ein Nachbarland reisen lassen, wo sie Kontakte mit der Familie, mit Bekannten, mit der Schwester oder mit den Eltern pflegen können, als dass wir sagen, dass sie ihre Kinder nicht mehr sehen können; denn dann werden sie alles dafür tun, dass die Kinder zu ihnen kommen. Wenn sie aber einen regelmässigen Kontakt mit ihren erwachsenen Kindern pflegen können, dann halten sie es vielleicht auch aus, dass [PAGE 479] sie und ihre Kinder an zwei verschiedenen Orten wohnen. Diese Leute kommen dann nicht in unser Land. Ich weiss es nicht. Ich sage Ihnen einfach: Wir sind nach der Vernehmlassung zum Schluss gekommen, dass diese Nachbarstaaten-Verbote kaum durchführbar sind und dass wir viel lieber mit der Meldestelle erreichen möchten, dass wir missbräuchlichen Heimatreisen, wie das Herr Ständerat Engler gesagt hat, nachgehen können. Ich bin auch einverstanden damit, dass in solchen Fällen die Flüchtlingseigenschaft aberkannt werden muss. Ich unterstütze das, aber dann bitte nur dort, wo es um Heimatreisen geht, und nicht dort, wo es um Reisen in Nachbarstaaten geht.

In diesem Sinn ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass wir Ihnen das Reiseverbot für Flüchtlinge nicht vorschlagen möchten, und bitten Sie, Artikel 59c in dieser Form nicht zu beschliessen.