Müller Philipp · Ständerat · 2018-06-11
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-11
Wortprotokoll
Entschuldigen Sie, Frau Präsidentin, dass ich die Gepflogenheiten etwas verletze, aber, Frau Bundesrätin, Sie haben mich jetzt schon etwas verunsichert. Ich denke, ich bin schon lange in diesem Thema zu Hause. Wenn jemand einen Wegweisungsentscheid erhält, landet er in der Nothilfe; das kann ich alles nachvollziehen, das ist übliche Praxis. Wenn jemand aber in der Nothilfe ist, hat er keinen Anspruch auf Erwerbstätigkeit. Warum geben wir dann hier einem Nothilfebezüger trotz Wegweisungsentscheid, rechtskräftigem Landesverweis - ich gehe davon aus, dass er, wenn er straffällig ist, zuerst die Strafe entsprechend seiner Straftat und seinem Urteil verbüsst - eine Erwerbsmöglichkeit? Das passt jetzt nicht mehr mit dem zusammen, was Sie gesagt haben.