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Hardegger Thomas · Nationalrat · 2018-06-11

Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-11

Wortprotokoll

Vor uns liegt eine weitere Volksinitiative, die vorgibt, für die unter den Behörden leidende Bevölkerung einen Missstand beheben zu wollen. Doch es besteht kein Handlungsbedarf in Bezug auf das Verhältnis zwischen dem Bundesrecht und dem Völkerrecht, und es gibt auch keine Schweizerinnen und Schweizer, die unter sogenannten fremden Richtern leiden würden. [PAGE 931]

Die völkerrechtlichen Verträge sind demokratisch legitimiert. Sie wurden nach demokratischen Regeln, die wir selber bestimmen und regelmässig anpassen, ausgehandelt und abgeschlossen. Verträge mit wesentlichen Auswirkungen unterstehen dem fakultativen oder gar dem obligatorischen Referendum. Selbst die EMRK, der ursprünglich nicht nach einer Volksabstimmung beigetreten wurde, ist in der Zwischenzeit über verschiedene referendumsfähige Zusatzprotokolle und die Volksabstimmung über die totalrevidierte Bundesverfassung von 1999 legitimiert worden. Die Volksinitiative der Auns, die alle völkerrechtlichen Verträge dem obligatorischen Referendum unterstellen wollte, wurde von der Bevölkerung wuchtig abgelehnt.

Noch nie habe ich jemanden stöhnen gehört, dass sein Alltag durch den Uno-Beitritt oder die EMRK unerträglich geworden sei. Vielmehr ist es der Bevölkerung bewusst, dass die Schweiz eines der wenigen Länder ist, die ihre internationalen Verpflichtungen so breit und so stark demokratisch absichern. Diese starke demokratische Abstützung ist nicht nur gegen innen ein identitätsstiftendes Element, es ist auch gegen aussen ein starkes Signal. Die Schweiz ist ein zuverlässiger Partner; die Bevölkerung steht hinter ihren Beschlüssen und jenen ihres Parlamentes. Es ist bei uns nicht möglich, dass wie in anderen Ländern bereits ein Regierungswechsel genügt, um internationale Verpflichtungen nicht mehr einzuhalten. Wenn nun in der Bundesverfassung stehen soll, dass Verträge nur von Fall zu Fall gelten, dass Völkerrecht missachtet werden darf und dass die Menschenrechte geringgeschätzt werden, wird die Schweiz als unzuverlässiger Partner gelten. Wer will dann noch mit der Schweiz Verträge abschliessen?

Wenn die SVP meint, die Einwohnerinnen und Einwohner gegen Willkür der Obrigkeiten schützen zu müssen, so sollte gerade für sie, die sich ständig und überall benachteiligt sieht, die EMRK eine Absicherung gegen mögliche Diskriminierungen sein. Für Minderheiten - und die SVP sieht sich gerne in der Opferrolle, auch heute Abend wieder - wäre die Annahme der Initiative fatal, weil Verstösse gegen die Konvention und gegen Verfahrensgarantien nicht mehr angefochten werden könnten.

Die "Selbstbeschneidungs-Initiative" schwächt unsere Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Möglicherweise sind es gerade die Diskriminierungsurteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die der SVP missfallen: die Urteile zum Frauenstimmrecht, zur Entschädigung von Asbestopfern, zur Abschaffung der administrativen Versorgung und zur Überwachung von Versicherten. Selbst Economiesuisse warnt davor, die EMRK aufs Spiel zu setzen. Ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass für die Unternehmen die EMRK von grosser Bedeutung ist, insbesondere die Verfahrensgarantien, die Meinungsfreiheit und der Schutz von Privatsphäre und Daten. So können sich in diesen Bereichen auch juristische Personen auf diese Konventionsrechte berufen.

Was als Schutz vor fremden Richtern proklamiert wird, ist damit ein Abbau der Rechte sowohl für die natürlichen wie für die juristischen Personen, schädigt das Ansehen der Schweiz und schafft Rechtsunsicherheit. Wenn Sie die Schweiz lieben, werden Sie die Selbstzerstörungs-Initiative verwerfen.