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Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2018-06-12

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-06-12

Wortprotokoll

Im Namen der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates möchte ich Ihnen die parlamentarische Initiative 17.497 vorstellen. Die WBK des Ständerates unterstützt unser Anliegen. Die Finanzkommission des Nationalrates verwarf die parlamentarische Initiative mit der entscheidenden Stimme des Kommissionspräsidenten.

Unsere parlamentarische Initiative ist nicht zu verwechseln mit dem auf fünf Jahre befristeten Kredit im Umfang von 100 Millionen Franken, der im Juni 2017 von National- und Ständerat genehmigt wurde. Mit dieser Massnahme sollen die Tarife und die Öffnungszeiten der Krippen angepasst werden. Unsere parlamentarische Initiative will die Schaffung von zusätzlichen Krippenplätzen bewirken. Das ist ein ganz anderes Anliegen! In diesem Sinne schlägt die Mehrheit der WBK-NR vor, das Impulsprogramm des Bundes für familienergänzende Kinderbetreuung ein drittes Mal zu verlängern. Diese Finanzhilfen wurden 2003 eingeführt und zweimal verlängert. Sie werden bis zum 1. Januar 2019 ausbezahlt.

Ein Teil der Subventionsgelder des Impulsprogramms wurde nie eingesetzt. 2003 sah das erste Programm 200 Millionen Franken vor. In der betreffenden Periode wurden aber nur 70 Millionen eingesetzt, und 130 Millionen gingen zurück in die Bundeskasse, weil die Projektträger - Gemeinden und Kantone - noch nicht bereit waren und die Gelder nicht anforderten. Diese dritte Verlängerung gibt den verspäteten Gemeinden und Kantonen nun die Chance, den Zug noch zu erwischen.

Insgesamt bekamen bis heute acht Kantone 74 Prozent der ausgegebenen Summen des Impulsprogramms. Die WBK-NR erachtet daher einen Kreditrahmen in der Höhe von maximal 130 Millionen Franken als angemessen. Dieser Betrag muss sowohl die Finanzhilfen als auch die Personal- und Verwaltungskosten decken.

Diese Subventionen sind sehr effizient, sie sind nachhaltig. Dank den Finanzhilfen wurden insgesamt 56[NB]000 Krippenplätze und ausserschulische Betreuungsangebote geschaffen. Von den 2300 unterstützten Institutionen existieren heute noch 96 Prozent der Krippen und 94 Prozent der ausserschulischen Betreuungsangebote. Das spricht für sich. Niemand wird verpflichtet, dieses Geld anzufordern. Bleibt es übrig, so fliesst es zurück in die Bundeskasse. Das Risiko ist also überschaubar.

Die Evaluation des Impulsprogramms hat gezeigt, dass die Schaffung von Betreuungsplätzen dank den Finanzhilfen wesentlich zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beigetragen hat und so einer modernen Familienpolitik entspricht. Auch die KdK begrüsst die hohe Effizienz dieses Impulsprogramms.

Zwei weitere Tatsachen sprechen für die Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes für familienergänzende Kinderbetreuung:

1. Die Nachfrage ist immer noch nicht gedeckt. Gemäss der vom EDI in Auftrag gegebenen Analyse finden 20 Prozent der Kinder im Vorschulalter und 18 Prozent der Kinder im Schulalter trotz Bedürfnis kein genügendes Angebot. Dieser Mangel besteht besonders in den Randregionen.

2. Es wird angenommen, dass die Nachfrage in den nächsten Jahren noch steigen wird. Die zwei neuen Förderinstrumente, die das Parlament am 17. Juni 2017 verabschiedet hat, zielen innerhalb des existierenden Angebots auf eine Senkung der Kosten für die Eltern. Dies wird einen erneuten Anstieg der Nachfrage nach familienergänzenden Betreuungsplätzen zur Folge haben.

Zuletzt möchte ich anfügen, dass diese Bundesfinanzhilfen einen positiven Einfluss auf unseren Arbeitsmarkt haben. Die Bekämpfung des Fachkräftemangels ist immer noch ein aktuelles Anliegen. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eines der vier Handlungsfelder der Fachkräfte-Initiative, wo der Bund eingreifen will. Durch diese Subventionen werden konkret Arbeitsplätze geschaffen, die der Schweiz helfen, das inländische Arbeitskräftepotenzial bis in die Randregionen besser auszuschöpfen. Diesen positiven Anreiz, der vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden geschaffen wird, möchte die Mehrheit der WBK für eine letzte Periode erhalten.

Die Verlängerung des Programms wird den Kantonen zugutekommen. Auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren vertritt die Auffassung, dass im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Bund sich weiterhin an der Finanzierung der Kinderbetreuung beteiligen soll.

Eine Minderheit der Kommission hat folgende Argumente:

1. Es gebe heute keine Nachfrage nach zusätzlichen familienergänzenden Betreuungsangeboten. [PAGE 952]

2. Das Impulsprogramm sei ein Provisorium, es sei zweimal verlängert worden. Es sei jetzt an der Zeit, das Programm zu beenden.

3. Die Minderheit will ganz darauf fokussieren, die Krippenplätze und Betreuungsangebote preisgünstiger zu machen. Mehr Plätze zu schaffen sei nicht mehr an der Tagesordnung.

Im Namen der Mehrheit der WBK, die mit 13 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen die Verlängerung des Programms vorschlägt, lade ich Sie ein, diese wichtige parlamentarische Initiative zu unterstützen.