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Heer Alfred · Nationalrat · 2018-06-11

Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11

Wortprotokoll

Ich gebe vorab meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und somit Hüter der Menschenrechte - ich glaube, der momentan höchste Hüter der Menschenrechte in diesem Saal.

Was ich hier gehört habe, ist an Unsinn nicht zu überbieten. Die meisten von Ihnen wissen nicht einmal, wie diese Richter gewählt werden, das hat eine Frage ergeben. Wir haben 47 Richter, falls Sie es nicht wissen sollten. Adrian Amstutz hat Ihnen aufgezählt, von wo bis wo das geht; das geht von Russland über Aserbaidschan bis nach Island im Westen.

Sämtliche Bestimmungen der EMRK sind an und für sich ja nicht schlimm, sie sind ja auch in unserer Bundesverfassung. Die Frage ist lediglich: Wer legt sie aus, tut es ein Schweizer Gericht oder letztendlich ein internationales Gericht, also ein Serbe, ein Russe, ein Aserbaidschaner, ein Montenegriner, ein Albaner oder ein Schwede? Die Frage ist, ob Sie es lieber haben, wenn diese das Schweizer Recht, das wir hier bestimmen, auslegen.

Wir haben den Fall Perinçek. Einer, der den Genozid - Herr Sommaruga ist leider nicht da - an den Armeniern leugnet, was eine klare Verletzung der Antirassismus-Strafnorm darstellt, wurde von diesem Gerichtshof freigesprochen, weil die Meinungsäusserungsfreiheit höher zu gewichten sei.

Wir haben den Fall Al-Dulimi, ehemaliger Geheimdienstchef in Irak, im Zusammenhang mit der Uno-Resolution 1483. Ihm wurden zirka 200 Millionen Dollar auf Schweizer Banken eingefroren. Artikel 103 der Uno-Charta ist verbindlich für die Schweiz, wir sind Mitglied der Uno, falls Sie das vergessen haben sollten. Das ist internationales Recht. Was macht der Gerichtshof in Strassburg? Der Gerichtshof in Strassburg sagt: "Verletzung von Artikel 6 der EMRK, 'Recht auf ein faires Verfahren'." Ich muss gestehen, wenigstens hat unsere Richterin, Frau Professorin Helen Keller, dagegen protestiert. Aber das zeigt ja den Unsinn mit dem internationalen Recht auf; Strassburg hebelt ein anderes internationales Recht aus. Das Bundesgericht hat letzte Woche den Fall an das Seco überwiesen und entschieden, dass man jetzt überprüfen muss, ob Artikel 103 rechtmässig zur Anwendung kam, obwohl dies in der Uno-Charta gar nicht vorgesehen ist. Sie sehen also, wie weit wir es bringen mit diesem Unsinn, mit diesem Wurstsalat - ich kann es nicht anders sagen -, den wir hier anrichten.

Dann hat Frau Markwalder den grössten Unsinn behauptet, den ich je gehört habe, nämlich dass die 27 EU-Länder die EMRK ratifiziert hätten und dass diese EMRK für die EU-Staaten gelte. Dass die EU-Staaten die EMRK ratifiziert haben, trifft zwar zu. Aber ich muss Ihnen einfach sagen, wenn ein Portugiese beispielsweise von einem deutschen Gericht nach Portugal ausgewiesen wird, weil er kriminell ist, dann ist nicht Strassburg zuständig, dann ist der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zuständig. Sie wissen - es ist eine alte Frage, die wir immer wieder traktandiert haben, und darum stimmt diese Aussage unserer international erfahrenen Politikerin Markwalder nicht -: Die EMRK gilt für Unionsrecht nicht. Die EU hat entschieden: Was Unionsrecht ist, steht über der EMRK.

All diesen grossartigen Euroturbos hier, die in die EU wollen, muss ich sagen, diese Volksinitiative, die die SVP lanciert hat, will nichts anderes als das, was die EU will, dass eben das eigene Recht von einem eigenen Gericht und nicht von einem fremden Gericht beurteilt wird. Was für die EU recht ist, sollte für die Schweiz billig sein. Ihre Schwarzmalerei ist völlig verfehlt, völlig abwegig. Der Rechtsschutz ist gewährleistet, ich habe es ausgeführt, sämtliche Bestimmungen der EMRK sind auch bei uns vorhanden.

Im Weiteren hat die Schweiz, das wissen Sie vielleicht auch nicht, die Europäische Sozialcharta nie ratifiziert. Trotzdem gibt es jetzt Fälle, die die Sozialgesetzgebung betreffen, die der Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden möchte - was nicht zulässig ist. Das hat sogar das EJPD von Frau Sommaruga bemerkt und entsprechend auch reagiert. [PAGE 943]

Ich bitte Sie aus ganz einfachen Gründen, dabei zu bleiben, dass beim Schweizer Recht das letzte Wort eben bei Schweizer Richtern liegen muss, was nicht mehr als das Normalste auf dieser Welt ist.