Lexipedia

Binder Max · Nationalrat · 2002-06-19

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-19

Wortprotokoll

Der Auslöser respektive die Vorgeschichte, die zu diesem so genannten Vertrag führte, wurde von den Sprechern eingehend erläutert. Das Resultat, das uns heute vorliegt, sehe ich aber eher als eine Kapitulationsurkunde, die auf massiven Druck unseres nördlichen Nachbarn hin zustande kam. Dies umso mehr, weil es offenbar das Motto des deutschen Verkehrsministers war: Bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt. Mit Gewalt meine ich die Drohung mit einer von Deutschland ausgesprochenen einseitigen Verordnung, die noch strengere Auflagen, die noch kürzere Fristen bei der Betriebsumstellung und allenfalls die Übernahme der Flugsicherung über dem süddeutschen Raum vorsieht. Das ist nicht die Art und Weise, wie freundnachbarliche Beziehungen gefestigt und weitergeführt werden können. Wir dürfen uns durch solches Verhalten nicht einschüchtern lassen. Das heisst nicht, dass wir uns grösser geben sollen, als wir sind. Das heisst aber auch nicht, dass wir uns kleiner machen müssen, als wir sind. Dieses Vertragswerk ist ein Paradebeispiel dafür, dass offenbar unserem Verkehrsminister und seinen Beratern das gesunde Selbstbewusstsein und damit auch die Fähigkeit, für unsere eigenen Interessen zu kämpfen, fehlen. Das zeigt im Übrigen auch das Papier vom 11. Juni, das uns der Generalsekretär des UVEK verteilen liess. Das kommt für mich als öffentliches Papier daher, als sei es das Gerichtsurteil gegen die Schweiz.

Zu einigen kritischen Punkten:

1. Mit diesem Vertrag sollen einige tausend Leute von wenig gehörtem, vielfach "gesehenem" Fluglärm entlastet werden, um im Gegenzug oder, wenn Sie so wollen, als Konsequenz einige zehntausend, ja über hunderttausend Menschen wesentlich stärker zu belasten - dies deshalb, weil über dicht besiedeltem Gebiet in geringerer Höhe angeflogen wird. Der Fluglärm des Flughafens Kloten verteilt sich heute - das scheint mir wichtig zu sein - zu 95 Prozent auf die Schweiz und zu nur 5 Prozent auf den süddeutschen Raum. Die Massnahmen, welche der Staatsvertrag deshalb vorsieht, sind für mich völlig unverhältnismässig.

2. Der Staatsvertrag gibt aufgrund der rein willkürlich gewählten Anzahl von Flugbewegungen keinen Anreiz für lärmärmere Flugzeugtypen.

Anstelle der Flugbewegungen hätte ein Lärmkontingent verankert werden müssen. Damit könnten ökologische und auch ökonomische Kriterien erfüllt werden. Der Staatsvertrag torpediert eigentlich beides. Er gibt den Fluggesellschaften keinen Anreiz, in lärmärmere Flugzeuge zu investieren. Der Anreiz zu hoher Auslastung der Flugzeuge wäre auch bei einem Lärmkontingent durchaus gegeben.

3. Die positive Bedeutung des Flughafens für den süddeutschen Raum und die damit verbundenen negativen Auswirkungen betreffend Strassenlärm für die betroffenen Schweizer Gemeinden dürfen nach unserer Meinung nicht ausser Acht gelassen werden. Der Flughafen Kloten bietet grosse Standortvorteile für die regionale Wirtschaft Süddeutschlands und eine verbesserte Infrastruktur für die Bevölkerung; der Flughafen ist ein grosser Arbeitgeber für diese Bevölkerung. Zudem liegen in Deutschland die nächstgelegenen Flughäfen mit interkontinentalen Anschlüssen in München [PAGE 1029] und Frankfurt, 260 bzw. 280 Kilometer von Waldshut entfernt, während die Distanz von Waldshut nach Kloten lediglich 30 Kilometer beträgt; man hat den Flughafen also vor der Haustüre. Immerhin stieg die Zahl der Grenzgänger von 3000 im Jahre 1970 auf 16 600 im Jahre 2000 - mit den entsprechenden Belastungen auch für den Strassenverkehr. Wenn man hier eine Gesamtbeurteilung der Lärm- und der Umweltbelastung machen würde, eine Bilanz, dann würden wahrscheinlich noch erstaunliche Resultate zutage treten.

4. Zur immer stärker in den Vordergrund rückenden Notwendigkeit des Staatsvertrages für die Flugsicherung: Für uns aus der SVP-Fraktion ist es absolut klar, dass es zur Regelung der von der Schweiz respektive von Skyguide übernommenen Aufgaben eine Vereinbarung braucht, nicht zuletzt auch, um die finanziellen Konsequenzen zu regeln. Ebenso selbstverständlich ist es für uns aber, dass eine Verknüpfung mit der Übernahme von Restriktionen bezüglich der An- und Abflüge nicht zwingend, sondern absurd ist. Eine solche einseitig diktierte Massnahme ist sowohl staats- wie auch luftrechtlich verwerflich. Vertreter der deutschen Flugsicherung sehen das gleich und haben sich im Interesse der Sache auch öffentlich dementsprechend geäussert.

Eine solche Vereinbarung kann völlig losgelöst von anderen Kriterien als jenem der Flugsicherheit abgeschlossen werden. Eurocontrol hat während Jahren den Aufbau der Flugsicherheit über Landesgrenzen hinweg vollzogen und wird dem Aufbruch dieses Aufbaus der Flugsicherheit auch kaum zustimmen.

Fazit: Einem schlechten Vertrag können wir nicht zustimmen. Er ist diskriminierend und jenseits der Verhältnismässigkeit. Die Flugsicherheit kann auch ohne diesen Vertrag geregelt werden. Wir verzichten nicht freiwillig auf ein besseres Resultat.

Zum Rückweisungsantrag Frey Claude: Wir lehnen ihn ab, weil wir meinen, er sei unnötig. Dem Rückweisungsantrag Föhn werden wir eventuell zustimmen.