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Engler Stefan · Ständerat · 2018-06-12

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-06-12

Wortprotokoll

Worum geht es bei der Motion? Der Zweck der Motion liegt darin, in Zukunft einfacher attraktive touristische Packages schnüren zu können, damit überflüssige Bürokratie abzubauen und gleichzeitig den unternehmerischen Spielraum für die touristischen Leistungsanbieter zu erhöhen. Weiter stärkt die Motion die Kooperation entlang der gesamten Wertschöpfungskette, was ja von der Politik immer wieder explizit gewünscht wird. Dies führt zu mehr Wachstum und Beschäftigung und kostet den Staat unter dem Strich kein zusätzliches Geld.

Wieso braucht es die Motion so dringend? Aktuell kann ein Package, also eine Leistungs- oder Produktekombination, insgesamt zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent oder 3,7 Prozent angeboten werden, wenn die Packages zu mindestens 70 Prozent aus Leistungen bestehen, die einem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen; das ist beispielsweise eine Hotelübernachtung, die mit einem Skipass oder einer Bahnfahrt kombiniert wird. Ein weiteres Beispiel sind Blumen mit einer Vase oder ein Geschenkkorb mit Lebensmitteln, der auch noch eine Flasche Wein enthält. Diese Kombinationen können als Package zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz besteuert werden, wenn die Nebenleistungen nicht mehr als 30 Prozent betragen. In der Praxis wird der 30-Prozent-Anteil wertmässig jedoch schnell überschritten. Nehmen Sie beispielsweise eine Hotelübernachtung in St. Moritz zu 170 Franken und einen Skipass am Corvatsch zu 79 Franken. Selbst dieses noch vergleichsweise kleine touristische Package kann bezüglich Steuern schon nicht mehr vereinfacht gebildet werden, da der Preis des Skipasses den Anteil von 30 Prozent übersteigt. In diesem Fall müssen die verschiedenen Leistungen separat, nach unterschiedlichen Steuersätzen, behandelt werden. Damit ist ein Package sowohl für die Anbieter als auch für die Kunden weniger interessant, da es komplizierter und teurer wird.

Hier setzt meine Motion an. Mit einer Heraufsetzung der Grenze von 30 auf 45 Prozent können mehr Leistungen in ein touristisches Package inkludiert werden. Ein Package kann damit in vielen Fällen überhaupt erst gebildet werden. Bestehende Bündel wiederum können bei einer Annahme der Motion umfangreicher gestaltet werden. Der unternehmerische Spielraum bei der Bildung solcher Packages wird vergrössert, die Anbieter können flexibler Leistungen inkludieren und werden nicht wie bisher steuerlich ausgebremst.

Für viele Bereiche der Wirtschaft werden Kooperationen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gefordert. Alleine in der Tourismusstrategie des Bundes wird das Wort "Kooperation" 31-mal verwendet. Der Bundesrat schreibt darin, dass durch die Digitalisierung die Notwendigkeit zu regionalen und nationalen Kooperationen erheblich steige und zum kritischen Erfolgsfaktor werde. Das heisst, die Akteure sollen in ihren Destinationen zusammenarbeiten und miteinander Leistungen zusammenführen. Durch die Bündelung von verschiedenen Leistungen entlang der Wertschöpfungskette entsteht ein Anreiz, diese Leistungen auch gemeinsam zu vermarkten. Die Abrechnung wird für die Anbieter einfacher. Den Kunden wird ein attraktiveres Package angeboten, das immer mehr gekauft wird. Der Kunde will alles aus einer Hand. Er erwartet eine solche Bündelung. Diese vergrössert die Vielfalt und ist unkomplizierter - kurz gesagt: eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Mit der Digitalisierung ist die Schaffung solcher Wertschöpfungsketten schliesslich umso wichtiger geworden. Für die regionalen Anbieter von tourismusnahen Produkten und Dienstleistungen ist es eine der wenigen Möglichkeiten, solche auf den Markt zu bringen, die sich von Produkten globaler Wettbewerber unterscheiden. Der Kunde verlangt danach, wenn er die Website einer Tourismusdestination besucht, und möchte sofort all-inclusive buchen. Attraktivere Packages, die von den Kunden verstärkt gekauft werden, steigern die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Dies führt schlussendlich zu mehr Wachstum und besserer Beschäftigung.

Den Kritikern der Motion möchte ich Folgendes entgegenhalten: Die Staatskasse wird unter dem Strich damit nicht belastet. Durch die Neuregelung können nämlich mehr Leistungen in ein Leistungsbündel eingeschlossen werden. Das Geld, das die Kunden als Folge der teilweisen Entlastung der Mehrwertsteuer damit weniger bezahlen, geben sie jedoch an anderer Stelle wieder aus, was der Wirtschaft zugutekommt. Ausserdem wird die Nachfrage nach Packages durch den günstigeren Preis hoffentlich zunehmen. Beide Effekte führen also zu höheren Steuereinnahmen, sodass die Motion den Bund unter dem Strich keine zusätzlichen Mittel kosten wird.

Es zieht auch keine Benachteiligung anderer Branchen nach sich, wie der Bundesrat in der Stellungnahme zur Motion schreibt. Eine Vielzahl von Branchen wie Detailhandel, Floristen, Bäckereien, Seilbahnen, die Gastronomie, Bergbahnunternehmungen, die Hotellerie, sie alle könnten von dieser Neuregelung profitieren. Branchen, die keine Angebote in ein solches Bündel hineinbringen können, zahlen deswegen nicht mehr Mehrwertsteuer, sie werden also auch nicht benachteiligt.

Zusammengefasst und abschliessend: Diese Motion ist eine der wenigen Chancen, um den Tourismuswettbewerb etwas zu unterstützen, einfachere, attraktivere Packages zu schnüren, überflüssige Bürokratie abzubauen und vor allem den unternehmerischen Spielraum gerade auch im digitalen Wettbewerb zu erhöhen. Solche Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette, die von der Politik explizit gewünscht [PAGE 504] werden, würden gestärkt, was zu mehr Wachstum und Beschäftigung im Tourismus und in den nachgelagerten Branchen führen kann.

Ich habe es gesagt: Ich glaube nicht, dass die Umsetzung der Motion unter dem Strich den Staat zusätzlich Geld kostet. Im Gegenteil kann davon ausgegangen werden, dass das Gesparte für andere mehrwertsteuerpflichtige Leistungen wieder ausgegeben wird. Mit der Annahme dieses Vorstosses, dessen bin ich mir auch bewusst, retten wir den Schweizer Tourismus zwar nicht. Wir schaffen aber willkommene Anreize dafür, dass aus Einzelprodukten Leistungsbündel und Gesamterlebnisse geschaffen werden, und zwar mit einem vierfachen Nutzen: Es wird zugunsten der Kundschaft ein touristischer Mehrwert geschaffen; volkswirtschaftlich steigt die Wertschöpfung; die Kooperation zwischen verschiedenen Leistungsanbietern wird gefördert; die unternehmerische Eigeninitiative wird sogar noch gestärkt.

Ich sehe keinen Grund, weshalb man dieser Motion nicht zustimmen könnte, zumal wir uns ja sehr schwer damit tun, die Tourismusbranche anderweitig zu unterstützen.