Eberle Roland · Ständerat · 2018-06-12
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-12
Wortprotokoll
Eine Abschreibung - ja, das erledigen wir doch schnell! So schnell wird das aber vermutlich nicht funktionieren. Die Geschäftsnummer 14.054 würde ja darauf hinweisen, dass ein Geschäft aus dem Jahr 2014 zur Debatte steht. Aber eigentlich steht ein Geschäft aus dem Jahr 2011 zur Debatte, nämlich die Motion Fournier 11.3511, die es nach ungefähr sieben Jahren abzuschreiben gilt. Wir befassen uns seit Jahren mit der Frage der Einführung einer schweizweiten obligatorischen Erdbebenversicherung. Ich fasse in einer kleinen Chronologie die relevanten Fakten zusammen:
Die 2011 vom Ständerat und 2012 vom Nationalrat angenommene Motion Fournier beauftragte den Bundesrat mit der Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat ein entsprechendes Projekt entwickelt und es damals einer Konsultation unterzogen. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass es für die Einführung einer schweizerischen Erdbebenversicherung einer Verfassungsgrundlage bedarf. Ein föderales Modell, das ebenfalls in die Vernehmlassung ging, wurde nicht von allen Kantonen unterstützt. Bereits 2015 beantragte der Bundesrat aufgrund der Resultate der Abklärung die Abschreibung der Motion und überliess es damit dem Parlament, gegebenenfalls die notwendigen Schritte einzuleiten, um ein Versicherungsobligatorium auf nationaler Ebene mittels einer Verfassungsänderung einzuführen.
Eine erste Gelegenheit dazu hätte der Nationalrat am 7. Dezember 2015 bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer 14.456 gehabt. Sie verlangte die Einführung einer Verfassungsgrundlage für eine landesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Der Nationalrat hat dieser parlamentarischen Initiative mit 125 zu 63 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge gegeben.
Bezüglich der Standesinitiative Basel-Stadt 15.310 zur Einführung einer eidgenössischen Erdbebenversicherung wurde mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten eine nochmalige Konsultation der Kantone beschlossen. In der Aufforderung der Kantone, sich nochmals zu äussern, haben wir seinerzeit darauf hingewiesen, dass wir nach wie vor der Meinung sind, es solle eine Lösung auf der Basis eines Konkordates gefunden werden.
Am 1. September 2016 hat die UREK-SR von der Konsultationsantwort der KdK vom 24. Juni 2016 Kenntnis genommen. Während sich 16 Kantone eine obligatorische Erdbebenversicherung grundsätzlich vorstellen können, lehnen 6 Kantone eine solche ab. Für eine Konkordatslösung sprachen sich 17 Kantone aus. Gegen eine Konkordatslösung sprachen sich 7 Kantone aus, entweder weil sie grundsätzlich gegen ein Versicherungsobligatorium sind oder weil sie eine Bundeslösung befürworten oder weil sie argumentierten, es gebe ja die privatrechtliche Versicherungslösung für Kantone, die heute keine Lösung haben. Damit hat sich das Bild, das sich bereits in der Vorkonsultation des Bundesrates 2015 ergeben hatte, bestätigt. Wir - wenn ich "wir" sage, so meine ich die UREK-SR - hatten im Brief an die KdK auch die Frage aufgeworfen, ob eine Regierungs- oder Fachdirektorenkonferenz bereit wäre, den Lead für die Schaffung eines solchen Konkordates zu übernehmen. Auf diese Frage haben wir leider keine Antwort erhalten.
Trotz der erneut klaren Antwort der KdK hat die UREK-SR eine weitere Sistierung der Motion Fournier beschlossen. Der Standesinitiative Basel-Stadt wurde an der Sitzung vom 1.[NB]September 2016 keine Folge gegeben. Der Ständerat ist der Kommission am 20. September 2016 gefolgt und hat der Standesinitiative mit 23 gegen 18 Stimmen keine Folge gegeben. In der Kommission wurde die Motion Fournier mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten sistiert.
Am 17. August 2017, ein Jahr später, rollt die UREK-SR die gesamte Geschichte erneut auf. Die Kantone haben immer noch die gleiche Haltung. Das Schwergewicht der Diskussion liegt nun wieder auf der Frage, ob eine Bundeslösung oder eine Bundesbeteiligung eine verfassungsmässige Grundlage habe oder nicht. Die rechtliche Beurteilung des EFD vom 11. März 2016 zu dieser Frage unter dem Titel "Artikel 98 Absatz 3 BV: Grundlage für eine landesweite Erdbebenversicherung" wird durch die zwischenzeitlichen umfangreichen Arbeiten der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr als möglicherweise unvollständig in Zweifel gezogen. Ich verschone Sie mit einer Zusammenfassung der Debatte. Ich muss nur das Fazit wiederholen. Wir haben das Bundesamt für Justiz ein weiteres Mal mit folgenden Abklärungen beauftragt:
1. Besteht für eine Beteiligung des Bundes bei der Finanzierung einer Versicherungslösung eine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage?
2. Welche Rolle könnte der Bund bei der Finanzierung einer Versicherungslösung im Rahmen der bestehenden Verfassungsgrundlage übernehmen?
Nun, am 19. März 2018 hat die UREK-SR den Bericht vom 14. Dezember 2017 des Bundesamtes für Justiz zur Kenntnis genommen. Der Bericht ist glasklar. Es gibt weder für eine finanzielle Unterstützung einer Konkordatslösung der Kantone noch für eine Bundes-Erdbebenversicherung eine bundesverfassungsrechtliche Grundlage. Wenn Sie wünschen, kann ich Ihnen aus diesem Gutachten zitieren. Ich verzichte aus Zeitgründen im Moment darauf.
Im Weiteren hat sich die Konferenz der Kantonsregierungen mit Schreiben vom 15. Januar 2018 an die UREK-SR nochmals zur Frage eines interkantonalen Konkordates für eine obligatorische Erdbebenversicherung (IKEV) geäussert. Ich erlaube mir, Ihnen den Inhalt dieses Schreibens vorzulesen, es ist ziemlich kurz: "Wie in unserem Schreiben vom 6. Juni 2017 angekündigt, hat die KdK in der zweiten Jahreshälfte 2017 eine verbindliche Umfrage bei den Kantonen über die Schaffung eines IKEV durchgeführt. Die Plenarversammlung der KdK hat am 22. Dezember 2017 von den Ergebnissen dieser Konsultation Kenntnis genommen. Es hat sich gezeigt, dass die Hälfte der Kantone einer Konkordatslösung skeptisch bis ablehnend gegenübersteht. Lediglich 13 Kantone befürworten die Ausarbeitung eines Konkordats. Die Gegner eines Konkordats begründen ihre Haltung insbesondere damit, dass es bereits heute auf freiwilliger Basis möglich ist, eine Erdbebenversicherung abzuschliessen. Eine Minderheit der Kantone stösst sich zudem am Konkordatsansatz; sie würde eine Lösung auf der Basis eines Bundesgesetzes befürworten." Das geht leider nicht, weil wir keine verfassungsrechtliche Grundlage haben. "Weil die zur Abdeckung [PAGE 510] erforderliche Zahl von mindestens 85 Prozent der zu versichernden Gebäude und Sachwerte der Schweiz damit nicht zustande gekommen ist, verzichten die Kantonsregierungen darauf, einen Entwurf für ein IKEV zu erarbeiten."
Wer von Ihnen glaubt, dass bei dieser mittlerweile sehr eindeutigen Sachlage die Kommission zum Schluss gekommen ist, die Motion Fournier 11.3511 sei dem Rat eindeutig zur Abschreibung zu empfehlen, der hat sich getäuscht. Nach einer weiteren Debatte über die Bedeutung einer Erdbebenversicherung hat die Kommission den Beschluss zur Abschreibung mit einem ziemlich knappen Resultat, nämlich mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, gefasst.
Nun sehen Sie auch, weshalb ich über den Werdegang dieser Abschreibung ziemlich ausführlich gesprochen habe. Ich bitte Sie, diesem Antrag auf Abschreibung Folge zu leisten. Sollten Sie eine andere Meinung haben, bitte ich Sie, doch einfach einen neuen Vorstoss einzureichen. Wir haben unter dem Titel 11.3511 alle erdenklichen, alle möglichen Abklärungen in x-fachen Varianten und Versionen vorgenommen.[GZ]
Ich bitte Sie wirklich, diese Motion jetzt abzuschreiben.