Rieder Beat · Ständerat · 2018-06-12
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2018-06-12
Wortprotokoll
Ich gebe zwei Antworten zuhanden von Herrn Kollege Germann und zuhanden von Herrn Kollege Müller.
Zum Ersten: Die Schweiz wird nicht alle sechshundert Jahre durch ein Erdbeben in Schutt und Asche gelegt. Das ist falsch. Alle hundert Jahre haben wir ein Erdbeben in der Grössenordnung der Magnitude 6,0. Das letzte war in Sierre 1946. Der Schweizerische Erdbebendienst prognostiziert das nächste grosse Erdbeben bis 2050. Das sind die Fakten, die können Sie auch nachlesen. Der Schweizerische Erdbebendienst ist weltweit führend in der Vorhersage.
Zum Zweiten: Die Schäden, die bei einem solchen Erdbeben in der Schweiz entstehen, werden auf zwischen 10 Milliarden Franken und 120 Milliarden Franken geschätzt, Kollege Luginbühl hat es erwähnt. Das sind die Grössenordnungen. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten sind in Basel und im Wallis am grössten. Das finanzielle Risiko ist in Zürich am grössten. Das alles können Sie nachlesen, nur zur Verifizierung.
Kollege Luginbühl hat eigentlich die Antwort auf das Votum von Kollege Müller bereits gegeben. Eigenverantwortung ist gut; ich wäre auch froh, wenn alle Hauseigentümer gegen Erdbeben versichert wären. Dann bräuchten wir uns hier nicht um diese Motion zu kümmern. Tatsache, Fakt ist: 17 Prozent sind versichert, das gibt ein Delta von 80 Prozent. Rechnen Sie das auf das zu erwartende Schadenausmass hoch, dann sehen Sie das Delta, das dann jemand in diesem Land übernehmen muss.
Die bisherigen Lösungen der kantonalen Gebäudeversicherungen sind sehr gut. Die Zahlen hat Ihnen auch Herr Luginbühl genannt. Zürich verfügt über einen Pool von 1 Milliarde Franken. Der Rest der kantonalen Gebäudeversicherungen verfügt über einen Pool von 2 Milliarden Franken. Das ist völlig ungenügend. Bei jedem Schadenereignis, einem Grossereignis, wird das zur Deckung der Schäden nicht reichen. Also, wie Kollege Luginbühl auch sagte, deckt es dann der Staat, d. h. wir. Was wäre dann besser, um vorzusorgen, als wenn wir jetzt diese Diskussion weiterführen würden?
Zum Schluss frage ich Sie einfach: Was verlieren wir eigentlich, wenn wir diese Motion weiter pendent halten und den Bundesrat noch einmal auffordern, eine Lösung zu suchen? Wir verlieren die Möglichkeit, Ideen zu verfolgen, wie Kollege Engler bereits erwähnt hat. Vielleicht haben auch die Kantone noch weitere Ideen. Ich sehe überhaupt kein Problem darin, eine solche Motion noch ein Jahr weiter hängig bleiben zu lassen. Ich glaube, wir streiten hier um des Kaisers Bart. Es ist doch gerade eine typisch schweizerische Eigenheit, dass wir, um bis zum typisch schweizerischen Kompromiss zu kommen, manchmal ein wenig Zeit brauchen.