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Kuprecht Alex · Ständerat · 2018-06-12

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-12

Wortprotokoll

Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich habe keine Interessen mehr im Versicherungsbereich. Ich bin seit dem 1. Mai 2018 pensioniert, und damit vertrete ich keine Interessen dieser Branche mehr. Selbstverständlich ist sie mir immer noch sehr nah.

Es ist schon sehr viel gesagt worden. Ich erlaube mir, auf zwei, drei Punkte hinzuweisen:

Es wäre mit Abstand - mit Abstand! - die günstigste Lösung gewesen, diese Erdbebendeckung in die Elementarschadenversicherung einzuschliessen. Wir haben darin bereits jetzt neun Risiken versichert, das wäre das zehnte Risiko gewesen, und das wäre, aufgrund der Risikoverteilung über die ganze Schweiz, wesentlich günstiger gewesen als das, was die privaten Anbieter heute verkaufen.

Es ist auch eine Frage der Solidarität. Es gibt unter diesen neun Elementarschadenrisiken Risiken, die beispielsweise die Städter überhaupt nicht interessieren. Felsstürze oder Lawinen beispielsweise kommen in der Stadt Zürich wahrscheinlich nicht vor, aber die Städter partizipieren entsprechend ihren Prämien am Elementarschaden-Pool und tragen damit ihren Teil zum Risikoausgleich bei.

Es stellt sich auch die Frage, Herr Germann, wer das grösste Interesse hat. Ist es wirklich der Hauseigentümer? Ich glaube, das grösste Interesse, und diese Branche merkt das nun langsam, haben die Banken. Die Banken haben im Moment rund eine Billion Franken Hypothekarkredite draussen. Es geht bei den Hauseigentümern, die ihre Häuser mit Hypotheken belastet haben, natürlich ganz direkt und zentral um die Frage der Sicherung des Realkredites. Herr Luginbühl hat darauf hingewiesen: Viele Hauseigentümer haben ihr Kapital in ihren Liegenschaften. Wenn eine solche Liegenschaft so zerstört wird, dass sie nicht mehr bewohnbar ist, dann sind diese Hauseigentümer nicht mehr in der Lage, die Zinsen oder die Wiederaufbaukosten zu bezahlen. Darum gehen jetzt verschiedene Banken dazu über, bei der Abgabe einer Hypothek die Eigentümer zu verpflichten, ihr Haus auch gegen Erdbebenschäden zu versichern. Die Basellandschaftliche Kantonalbank beispielsweise, aber auch andere Kantonalbanken bieten jetzt mit privaten Versicherern zu teureren Konditionen derartige Versicherungsdeckungen an.

Ich frage mich allerdings: Ein derartiges Ereignis tritt offensichtlich relativ selten ein, aber wenn es eintritt, hat es ein unerhörtes Schadenausmass. Wo bestehen dann, wenn es eintritt, die Rechtsgrundlagen seitens des Staates, egal, ob das Kantone sind oder der Bund, um den privaten Hauseigentümern unter die Arme greifen zu können?

Die öffentliche Hand wird sehr viel Kapital aufwenden müssen, um ihre Infrastrukturen wieder instand stellen zu können. Es stellt sich auch die Frage, ob es dann nicht ungerecht wäre, wenn ein Hauseigentümer, der keine solche Versicherung hat, mit der Unterstützung des Staates rechnen kann, dies gegenüber einer Person, die über mehrere Jahre Prämien bezahlt hat und wahrscheinlich nicht profitieren könnte. Das wäre eine rechtsungleiche Behandlung.

Ich komme zum letzten Punkt: Es gibt nicht nur Gebäude, die versichert werden sollten. Es geht auch um die Frage, wer dann die Fahrhabe versichert. Bei einer Unternehmung kann [PAGE 514] es um sehr teure Maschinen gehen, die kaputtgehen. Es wäre eine Möglichkeit gewesen, im Rahmen der Ausweitung der Elementarschadendeckung auch die Fahrhabe und nicht nur die Gebäude solidarisch versichern zu können.

Ich war während mehreren Jahren Delegationsleiter des Schweizerischen Versicherungsverbandes bei Verhandlungen mit der Regierung des Fürstentums Liechtenstein. Sie haben dort die gleiche Elementarschadendeckung wie wir Schweizer, jetzt begrenzt auf eine Milliarde Franken. Es wird in Liechtenstein kaum verstanden, dass wir nicht zu einer solchen Deckung übergehen. Man hat das während Jahren sehr aufmerksam verfolgt. Der Wunsch seitens der liechtensteinischen Regierung war es immer, dass wir dieses Risiko in die Elementarschadenversicherung integrieren.

Es wird interessant sein zu sehen, was passiert, wenn tatsächlich ein solches Ereignis eintreten sollte. Ich bin dann sehr gespannt, wie die Gelder fliessen. Herr Luginbühl hat darauf aufmerksam gemacht: In dieser Konzeption, die eigentlich besteht, die pfannenfertig ist, war mindestens die Schadenabwicklung klar. Die Privatgesellschaften und die Gebäudeversicherer hätten entsprechend eine Garantie abgegeben, dass die Vergütung dieser Schäden auch korrekt abgewickelt wird, und zwar relativ unverzüglich.

Jetzt wissen wir, dass die meisten Kantone das Monopol und das Regal haben. Es gibt nur etwa sechs Kantone, die das nicht haben, wo es bei den Privaten liegt. Sollen wir jetzt an einer Motion festhalten, die eigentlich in die Kantonshoheit eingreift, und an etwas, das die Mehrheit der Kantone nicht will? Das ist natürlich problematisch, Herr Kollege Luginbühl, das ist problematisch.

Wir haben die Erfahrung mehrmals gemacht, dass die Kantone oder mindestens ein Teil der Kantone das nicht wollen. Sinn würde es machen, wenn alle Kantone das entsprechend machen würden: Dann hätten wir den nationalen Ausgleich im Rahmen der Solidarität. Aber es ist problematisch, wenn es nur einzelne Kantone machen. Der Kanton Zürich hat wohl einen Deckel mit einem relativ hohen Selbstbehalt, aber auch mit einer Deckelung in Bezug auf die maximale Schadenentschädigung. Es kann durchaus sein, dass der grössere Teil des Schadens nicht bezahlt ist.

Es wäre tatsächlich wichtig, wenn wir dieses Risiko noch in die Elementarschadendeckung einbauen würden. Wenn der Bundesrat dazu in absehbarer Zeit eine Möglichkeit sieht - sonst hat es keinen Sinn, wenn wir etwas einfach zuunterst in der viertuntersten Schublade parkieren und dann vergessen -, würde ich es sinnvoll finden, dass man dieses Gespräch nochmals sucht. Ich erinnere auch daran, dass es in den letzten zwei, drei Jahren immer wieder gebebt hat: in der Zentralschweiz, im Tessin, im Wallis.

Ich möchte Sie bitten, diese Motion heute noch nicht abzuschreiben und den Bundesrat aufzufordern, das Gespräch nochmals zu suchen. Wenn es tatsächlich keine Möglichkeit gibt, können wir sie auch zu einem späteren Zeitpunkt noch abschreiben.