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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2018-06-12

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-12

Wortprotokoll

Ich gebe zu Protokoll, dass die Unvollständigkeit der Anmeldung ein Versehen war und voll und ganz in meinen Verantwortungsbereich fällt. Trotzdem äussere ich seitens der sozialdemokratischen Fraktion kurz die Bitte, dass Sie hier der Minderheit Flach folgen mögen.

Voraussenden möchte ich eine Information zuhanden des Amtlichen Bulletins - ich habe niemanden gehört in diesem Saal, der oder die das anders interpretiert hätte: Materiell ändert sich am Schutz der Gewerkschaftsrechte und der Schutzwürdigkeit der Ansichten und Tätigkeiten gewerkschaftlicher Natur im Sinne von Artikel 3 nichts, auch wenn Sie den Begriff "gewerkschaftlichen" streichen. Wenn Sie es aber tun, ist es in einem unsinnigen Gesetz auch noch ein unsinniger Versuch, am falschen Ort Politik mit etwas zu machen, das hier nicht angesiedelt ist.

Wir haben gestern hier in diesem Saal das Hohelied des Prinzips "pacta sunt servanda" gesungen. Die Schweiz hat internationale Abkommen zur Gewerkschaftsfreiheit unterzeichnet: ILO 87 und 98, Artikel 11 EMRK, Uno-Pakt I. Auch Artikel [PAGE 977] 28 der Bundesverfassung verbrieft dieses Recht und hält es fest. Eben erst hat sich auch das Bundesgericht in einem publizierten Leitentscheid wieder zur Frage der Gewerkschaftsfreiheit geäussert; es ist der Entscheid 2C_499/2015, der am 6. September 2017 getroffen wurde. Das Bundesgericht hält dort fest, dass die Gewerkschaftsfreiheit sowohl in einer kollektiven Komponente, der Koalitionsfreiheit, wie auch in einer individuellen Komponente, das ist der Schutz des gewerkschaftlichen Engagements, besteht. Dieser Schutz des gewerkschaftlichen Engagements ist beispielsweise gerade auch für die FDP-Liberale Fraktion zentral, weil er im Kern der Schutz der Unantastbarkeit der Sozialpartnerschaft durch den Staat ist. Darum geht es, dass besonders schützenswerte Daten aus gewerkschaftlichem Engagement, gerade im Rahmen von sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen - und ja, auch harten Auseinandersetzungen -, nicht Objekte eines Übergriffes des Staates werden können.

Abschliessend, wie gesagt: Sie können die Äquivalenz mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die Bestimmungen der Bundesverfassung, Artikel 11 EMRK und ILO 87 und 98 mit der Streichung in dieser Detailberatung nicht aufheben, aber es wäre sowohl gegen innen wie auch gegen aussen ein völlig sinnloses politisches Signal, eine solche Frage hier auf diesem Nebenschauplatz ausfechten zu wollen.