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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2018-06-13

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Die Lebenserwartung in unserer Gesellschaft ist im Laufe der letzten Jahrzehnte stark gestiegen. Das Leben bleibt aber endlich. Wir alle sind und bleiben sterblich. In einer alternden Gesellschaft wird die letzte Lebensphase, der Umgang mit Menschen am Lebensende immer wichtiger. Eine würdige letzte Lebenszeit und ein würdiges Sterben gehören zu den elementaren Prinzipien einer humanen Gesellschaft.

Mit dem Postulat unserer SGK "Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende" nimmt die Kommission die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms 67 zum Thema "Lebensende" auf. Dieses Forschungsprogramm unterstreicht die Bedeutung der Betreuungsangebote unter dem Titel "Palliative Care". Schwerkranke und sterbende Menschen sollen über ein ausreichendes Betreuungsangebot verfügen, das sowohl die medizinischen wie die pflegerischen Aspekte und auch die spirituellen Bedürfnisse abdeckt.

Ziel ist es, dass die Menschen in Würde, selbstbestimmt, angemessen begleitet und möglichst frei von Ängsten und Schmerzen die letzte Lebenszeit verbringen und sterben können. Dafür braucht es aber entsprechende Angebote, auch wenn die Heilung und Gesundung eines Menschen am Lebensende kein anzustrebendes Ziel einer Behandlung mehr ist.

Dabei muss nicht am Nullpunkt begonnen werden. Im Rahmen der nationalen Strategie Palliative Care 2010-2015 ist auf der Stufe von Kantonen und Gemeinden viel erreicht worden, auch wenn manchenorts noch grosse Lücken bestehen. Viele der entstandenen Pilotprojekte sind inzwischen leider wieder gefährdet, und der Grund dafür ist, dass fast überall die Finanzierung nicht gesichert ist. Das KVG ist heute medizinisch und pflegerisch auf Heilung, aber nicht auf Institutionen wie Hospize ausgerichtet. Es muss sorgfältig geprüft werden, wie Angebote, die den Anspruch auf allgemeine und spezialisierte Palliative Care aufnehmen, in allen Regionen längerfristig zur Verfügung gestellt und gesichert werden können. Das bedeutet auch Finanzierung.

Nicht nur die Kantone, sondern auch der Bund stehen hier in der Verantwortung. Die Kommission hat mit dem Postulat die beeindruckenden Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms 67 und den daraus folgenden politischen Handlungsbedarf aufgenommen. Wie wir erfahren haben, ist es nicht etwa so, dass die letzte Lebensphase älterer Menschen teurer wäre als jene jüngerer, eher im Gegenteil. Aber der Bedarf nach Angeboten für ein würdiges Sterben und eine würdige letzte Lebensphase hat mit der höheren Lebenserwartung zugenommen. Einbezogen werden müssen immer auch die Angehörigen und die Veränderungen bei den Betreuungsmöglichkeiten in der Familie. All diesen Herausforderungen müssen wir uns stellen.

Das Postulat, wie es Ihnen die Kommission vorschlägt, ist grundsätzlich ja keine starke Vorstossform. Ein Postulat verlangt die Prüfung eines konkreten Anliegens und einen Bericht. Ein Postulat kann aber ein starkes Signal sein, wie sich immer wieder gezeigt hat, nämlich dann, wenn die Verwaltung handlungsbereit ist. Das ist hier, wie wir in der Kommission erfahren konnten und wie sich auch durch die positive Stellungnahme des Bundesrates bestätigt hat, der Fall. Es ist uns in Aussicht gestellt worden, dass die Stellungnahme, der Bericht des Bundesrates innert zehn bis fünfzehn Monaten sollte erstellt werden können. Damit läge zügig, noch in dieser Legislatur, eine Analyse vor, die sich auch zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf äussert.

In diesem Sinne lade ich Sie namens der Kommission ein, das Postulat anzunehmen. Es soll als Startschuss dienen und vielleicht auch gegenüber dem medialen Fokus auf den schwierigen Fragen der Sterbehilfe den Akzent stärker bei den Bedingungen für eine würdige letzte Lebensphase und ein würdiges Sterben setzen.