Müller Leo · Nationalrat · 2018-06-13
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat legt mit den Botschaften 17.019 und 17.020 vom 15. Februar 2017 einerseits den Entwurf zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen und andererseits den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmigung des Protokolls zur Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen vor.
Die CVP-Fraktion unterstützt das Hauptziel dieser Revisionen, nämlich die zum Teil sehr heterogenen Beschaffungserlasse von Bund und Kantonen so weit wie möglich zu harmonisieren. Wichtig ist bei dieser Revision aber, dass die föderale Kompetenzaufteilung weiterhin beibehalten wird. Die Harmonisierung des öffentlichen Beschaffungswesens entspricht einem Anliegen der Wirtschaft, da die heutige Rechtslage zu unnötigen Rechtsunsicherheiten und kostspieligen Verfahren führt.
Seit 2012 haben der Bund und die Kantone in einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe die inhaltlich harmonisierten Revisionstexte des Bundesgesetzes und die neue interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vorbereitet. Gleichzeitig soll das 2012 revidierte WTO-Übereinkommen über das Beschaffungswesen in die nationale Gesetzgebung überführt werden. Das revidierte WTO-Abkommen wurde am 30. März 2012 angenommen und von der Schweiz unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Parlament unterzeichnet. Der Bundesrat wird es nach erfolgter Genehmigung durch das Parlament ratifizieren.
Die CVP-Fraktion begrüsst diese koordinative Tätigkeit und die Abstimmung in all diesen Bereichen, international, national und föderal. Der CVP-Fraktion ist klar, dass bei Änderungen am bundesrätlichen Entwurf hier im Rat allenfalls weitere Abgleichungen mit den Kantonen vorgenommen werden müssen.
Wie anspruchsvoll diese Gesetzesrevision ist, zeigt sich daran, dass diese Vorlage an sieben Kommissionssitzungen behandelt wurde und dass dabei über 120 Anträge zu behandeln waren. Das öffentliche Beschaffungswesen ist volkswirtschaftlich sehr bedeutsam, werden doch jährlich Güter und Dienstleistungen im Umfang von über 40 Milliarden Franken öffentlich beschafft; das sind rund 6 bis 7 Prozent des BIP. Rund ein Fünftel dieser Beschaffungen fällt beim Bund an, aber rund vier Fünftel entfallen auf die Kantone und die Gemeinden. Diese Zahlen zeigen, dass das öffentliche Beschaffungswesen für die Kantone und Gemeinden sehr wichtig ist; wie gesagt, 80 Prozent dieses Volumens entfallen auf Kantone und Gemeinden.
Aufgrund dieser Tatsache ist es wichtig, dass dieses Gesetz auch für die Kantone und Gemeinden einfach handhabbar ist. Deshalb soll nicht nur der Bund, sondern sollen insbesondere auch die Kantone und Gemeinden im Fokus dieser Gesetzesrevision sein.
Die CVP-Fraktion begrüsst, dass die Vorlage nun den Zweck hat, die Beschaffungsordnungen von Bund, Kantonen und Gemeinden zu harmonisieren; das ist ganz wichtig.
Für die CVP-Fraktion ist es ebenfalls wichtig, dass auch in Zukunft in öffentlichen Bereichen die Beschaffung effizient und kostengünstig erfolgen kann. Zudem soll künftig klarer sein, wenn ein Zuschlag erfolgt, wer dann schliesslich den Auftrag ausführen wird. Hier sieht das Gesetz Verbesserungen gegenüber der heutigen Lösung vor.
Ein zentraler Punkt für die CVP-Fraktion ist auch die Frage, welches Gewicht der Preis künftig erhalten soll. Unserer Meinung nach soll der Preis nicht das alles entscheidende Kriterium sein. Dieses Kriterium verhindert oftmals eine angemessene Gewichtung der anderen Faktoren. Insbesondere bei Grossprojekten wird die Gesamtbeurteilung erschwert, wenn nur der Preis im Vordergrund steht. Es ist bei solchen Projekten nicht immer nur die Investitionssumme massgebend, die zu Beginn eines Projektes anfällt. Sehr wichtig sind vielmehr auch die Folgekosten, die späteren Betriebs- und Unterhaltskosten. Deshalb soll dies auch entsprechend gewichtet werden können.
Ein weiteres Kriterium ist die Nachhaltigkeit, und diese ist, hier greife ich der Detailberatung vor, in Artikel 29 festgehalten. Das ist richtig so. Diese Nachhaltigkeit als Kriterium erlaubt, dass bei der Beurteilung tendenziell inländische Anbieter bevorzugt werden können respektive dass sie zumindest gleich lange Spiesse wie die ausländischen haben.
Der CVP-Fraktion ist es des Weiteren wichtig, dass die Möglichkeit besteht, bei der Ausschreibung als Kriterium die Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung zu berücksichtigen. Mit anderen Worten: Im Ausschreibungstext soll es möglich sein, dieses Kriterium aufzuführen, damit es bei den Eingaben entsprechend berücksichtigt werden [PAGE 996] kann. Uns ist auch klar, dass dieses Kriterium halt nur ausserhalb des Bereichs des Staatsvertrags berücksichtigt werden kann.
Ebenso wichtig ist für uns, dass die Arbeitsschutzbestimmungen, die Arbeitsbedingungen und die Lohngleichheit am Ort der Leistung eingehalten werden müssen. Dies hat die Kommission so aufgenommen, das freut die CVP-Fraktion. Folglich sind diese Vorschriften am Erfüllungsort einzuhalten.
Ebenso begrüssen wir, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Anbieter dazu verpflichtet werden kann, die technische Lösung des Angebots einerseits und den Preis andererseits separat in zwei verschlossenen Couverts zu präsentieren. Dieses sogenannte 2-Couverts-Verfahren ermöglicht es, dass ein Anbieter eine bessere technische Lösung vorschlagen kann, als dies die Vergabestelle vorgesehen hat.
Ebenso begrüssen wir als CVP-Fraktion, dass die Kommission für die Ausschreibungsunterlagen Mindestanforderungen in Bezug auf die Sprachen definiert hat. Dies ist in Artikel 48 vorgesehen, und es ist vorgesehen, dass die Ausschreibungen in zwei Amtssprachen erfolgen müssen. Bei Bauaufträgen und bei Lieferungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Bauaufträgen müssen die Unterlagen auch in der Amtssprache am Standort der Baute verfasst werden. Der Bundesrat kann aber in der Verordnung in engen Grenzen Ausnahmen vorsehen.
Ich komme zum Schluss: Die CVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein, sie wird in der Detailberatung bei einzelnen Bestimmungen Minderheitsanträge unterstützen. Wir haben auch Einzelanträge eingereicht. Ich werde mich bei der Beratung der einzelnen Blöcke jeweils dazu äussern.
Ebenso wird die CVP-Fraktion das Protokoll zur Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen genehmigen. Dieses Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen enthält auch einen Verhandlungsauftrag mit dem Ziel, die Regeln und das Niveau des Marktzuganges in den Bereichen zu verbessern, in denen noch kein Konsens besteht. Diese Bereiche sollen gemäss Bundesrat durch Arbeitsprogramme abgedeckt werden. Diese Programme betreffen unter anderem den Marktzugang für KMU. Die CVP-Fraktion unterstützt dieses Ansinnen; es ist ganz wichtig, dass auch KMU einen internationalen Marktzugang erhalten. Hier erwarte ich vom Bundesrat, dass Fortschritte erzielt werden, die KMU sind Ihnen dafür dankbar.[GZ]
Besten Dank, wenn Sie diese Vorlagen unterstützen.