Maurer Ueli · Bundesrat · 2018-06-13
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-06-13
Wortprotokoll
Aus Sicht des Bundesrates geht es bei dieser Vorlage um zwei Hauptziele:
Das erste Ziel ist, die Beschaffungsordnungen von 26 Kantonen und dem Bund zu harmonisieren. Es ist jetzt ein kleines Kunstwerk entstanden, für die Anbieter und die Ausschreiber ist es aber relativ schwierig zu verstehen. Mit dieser Harmonisierung schaffen wir die Ausgangslage dafür, dass Unternehmen in der ganzen Schweiz nach gleichen Wettbewerbsbedingungen, nach gleichen Abläufen offerieren können. Das vereinfacht die Offerte. Diese Harmonisierung gibt auch aufseiten der Verwaltungen Synergiepotenzial.
Wir haben sehr lange mit den Kantonen gearbeitet und die Wirtschaftsverbände einbezogen. Was hier vorliegt, ist diesbezüglich eine gute Arbeit, eine Verständigung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Diese Harmonisierung ist das eine Ziel.
Das zweite Ziel ist die Integration des WTO-Protokolls, damit wir auch die internationalen Regeln einhalten; das ist ganz klar als Dialog zu verstehen. Es eröffnet nicht nur allenfalls ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, sich an Offerten zu beteiligen, sondern es gibt eben auch der Schweizer Wirtschaft die Möglichkeit, sich im internationalen Rahmen zu bewerben, und es schafft ein entsprechendes Regelwerk, in welchem man sich dann auch bewegen kann. Von diesem Dialog werden am Ende des Tages mit Sicherheit auch Schweizer Firmen profitieren. Also, Hauptstossrichtung Harmonisierung, Anpassung an das internationale Recht dort, wo es notwendig ist.
Die Vorteile dieser Totalrevision des Gesetzes sind, wie ich das kurz erwähnt habe, Verbesserungen in den Abläufen, und zwar einmal für Unternehmen und hier insbesondere KMU, die nach gleichen Abläufen in verschiedenen Kantonen offerieren können. Sie müssen nichts Neues erfinden, sondern können sich so beteiligen. Das senkt bei den Unternehmen die Kosten. Es schafft wahrscheinlich auch vermehrt Möglichkeiten oder motiviert einen, sich an einem Wettbewerb zu beteiligen, weil man die Wettbewerbsbedingungen und die Abläufe kennt. Es wird auch in der Verwaltung entsprechende Vereinfachungen geben, weil man nach gleichen Abläufen ausschreiben kann. Das schafft am Ende des Tages, wenn es auch entsprechend angewendet wird, dann auch mehr Rechtssicherheit.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht - das ist ein zentraler Punkt - schaffen wir ebenfalls entsprechende Vorteile. Ihre Kommission hat sehr lange und sehr gründlich insbesondere über den Zweckartikel dieses Gesetzes diskutiert. Dieser wurde jetzt auch in allen Eintretensvoten erwähnt. Ich denke, er enthält die Hauptstossrichtung dieses Gesetzes, und in der Interpretation von einzelnen Aussagen hat man sich immer wieder daran zu orientieren.
Dieser Zweckartikel stellt den Preis und die Qualität auf die gleiche Stufe. Es geht also darum, nicht nur den günstigsten Preis ins Auge zu fassen, sondern auch die Qualitätsmerkmale zu beurteilen. Wir kennen das ja alle aus unserem Alltag: Das Billigste ist nicht immer das Beste. Mit diesem Gesetz stellen wir Preis und Qualität auf die gleiche Stufe. Es sind entsprechende Überlegungen anzustellen.
Ein Element, das ebenfalls in diesem Zweckartikel Eingang gefunden hat, ist der Begriff der Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit ist aus unserer Sicht und aufgrund der Diskussion nicht ausschliesslich auf Umweltschutzanliegen zu beziehen. Unter Nachhaltigkeit sind beispielsweise auch die Kosten des Lebenszyklus eines Gebäudes oder einer Investition mit einzubeziehen. Nicht nur der Kaufpreis eines Produktes kann entscheidend sein, entscheidend können vielmehr auch die Folgekosten während dessen Lebenszyklus sein. Das ist auch Nachhaltigkeit. Diese Aspekte sind einzubeziehen. In unserem System gehört auch die Ausbildung von jungen Berufsleuten zur Nachhaltigkeit. All das schafft Möglichkeiten, in diesem Zweckartikel spezielle Elemente unseres [PAGE 1000] Werkplatzes aufzunehmen. Bei diesen Elementen - unter dem Begriff Nachhaltigkeit und unter dem Begriff Qualität - haben Schweizer Unternehmen mit Sicherheit immer eine gute Chance. Ich denke, das wird auch die Spiesse im Vergleich mit ausländischen Unternehmen, die vielleicht andere Preisvorteile haben, gleich lang werden lassen. Dieser Zweckartikel ist sozusagen der rote Faden dieses Gesetzes, und in der einzelnen Auslegung hat man sich immer wieder daran zu orientieren.
Ein Element, das wir ebenfalls in dieses Gesetz eingebaut haben, würde ich als Innovation bezeichnen. In unserem Verfahren soll es Unternehmen, die innovativ sind, auch möglich sein, ihre Lösungen vorzuschlagen. Wir sprechen hier beispielsweise vom Dialogverfahren. Es kann ein Dialog entstehen - gerade bei intellektuellen Dienstleistungen. Man sucht den Weg gemeinsam, man lässt Innovation zu. Man fordert eigentlich Unternehmen auf, eben innovative, auch abweichende Angebote zu machen, die man dann in einem Dialogverfahren entsprechend bewerten kann. Auch das ist oder kann ein Wettbewerbsvorteil für Schweizer Unternehmen sein, die in diesem Bereich ja innovativ sind. Davon wird wieder die öffentliche Hand profitieren, weil sie dann innovative und günstige Angebote entsprechend nutzen kann. Das Element der Innovation ist im Gesetz entsprechend beschrieben: Studienaufträge, Dialogverfahren, Wettbewerbe und Rahmenverträge ergeben Möglichkeiten, um von Innovationen zu profitieren; auch dies ist gegenseitig.
Etwas, was Sie angesprochen haben und was auch für uns zentral ist, ist die Umsetzung. Das Gesetz ist vorab einmal ein Stück Papier, und es geht dann darum, wie wir es umsetzen; verschiedene Redner haben darauf hingewiesen.
Wir fassen ins Auge, diese Umsetzung zusammen mit den Kantonen in zweierlei Richtungen ebenfalls noch zu vereinheitlichen:
Auf der einen Seite geht es darum, diese Elemente, von denen wir gesprochen haben - Qualität, Nachhaltigkeitsaspekte -, entsprechend auch in die Ausschreibung einzubringen. Herr Flach und andere haben davon gesprochen, dass es in der Ausschreibung auch einen Mentalitätswechsel braucht. Ich denke, wir möchten das dann auch zusammen mit den ausschreibenden Verwaltungen präzisieren: Wie bringt man solche Elemente ein, wie baut man das ein, dass auch hier eine einheitliche Praxis entsteht? Das ist die eine Seite, die Seite desjenigen, der ausschreibt.
Auf der anderen Seite sehen wir auch vor, insbesondere mit den Verbänden zuhanden der KMU Seminare durchzuführen: Wie beteiligt man sich an öffentlichen Ausschreibungen? Wir stellen sehr oft fest, dass sich KMU beklagen, dass sie nicht in die Kränze kommen, wenn es um Ausschreibungen geht. Hier möchten wir diese Hürden, die oft auch mental sind, etwas abbauen, indem wir dazu anleiten, wie man offeriert und wie man damit umgeht. Damit legen wir schon jetzt ein grosses Schwergewicht auf die künftige Umsetzung dieses Gesetzes. Was wir hier zu Papier bringen, soll nachher auch gelebt werden, und es soll einheitlich gelebt werden. Daher haben die Umsetzung und die Einführung dieses Gesetzes ebenfalls eine grosse Bedeutung und werden ganz zentral sein.
Ich bitte Sie also, auf diese Vorlage einzutreten. Ich denke, es ist eine vernünftige, pragmatische Vorlage, die den Wirtschaftsplatz Schweiz stärkt, die Arbeitsplätze erhält und die gleichzeitig sichert, dass wir mit dem Steuerfranken sorgfältig und transparent umgehen. Das ist ein zentrales Anliegen dieses Gesetzes.
Ich möchte mich für die sorgfältige und konstruktive Beratung in Ihrer Kommission bedanken. Ihre Kommission hat sich sehr gründlich und lange mit diesem Gesetz auseinandergesetzt. Das Resultat ist in der Ausrichtung dieses Gesetzes doch ein wesentliches Commitment. Sie finden es, wie gesagt, vor allem im Zweckartikel.