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Engler Stefan · Ständerat · 2018-06-13

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Ich möchte die Revision des Jagdgesetzes zum Anlass nehmen, das Thema der Wildtierkorridore auf den Tisch zu bringen und mit einem Antrag womöglich auch eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen.

Ich möchte kurz ausführen, worum es geht: Bekanntlich bewegen sich Wildtiere weiträumig und befriedigen so ihre vitalen Grundbedürfnisse nach Schutz, Nahrung, Fortpflanzung und Ruhe. Sie benötigen dafür aber auch einen geeigneten, das heisst genügend grossen Lebensraum. Besonders Säugetiere haben aufgrund ihres ausgeprägten Sozialverhaltens und ihres hohen Energieverbrauchs grosse Raumansprüche, sie legen auch für ihre Nahrungssuche zum Teil weite Strecken zurück. Dieses Bewegungsverhalten der Wildtiere, dazu gehört auch das Grossraubwild, vor allem aber auch das Hirschwild oder das Schwarzwild, führt zwangsläufig zu Konflikten mit den Nutzungsansprüchen des Menschen.

Wir nehmen immer mehr Raum ein und gestalten ihn weitgehend ohne Rücksicht auf die schwachen Mitbewohner nach unseren Bedürfnissen für Siedlungen, Verkehrsinfrastruktur, Freizeitaktivitäten oder eine hochtechnisierte Landschaft um. Die heutige Kulturlandschaft stellt für viele Tierarten zunehmend ein Problem dar, wenn der benötigte Lebensraum eingegrenzt, zerschnitten und ungenügend vernetzt ist. Zum Glück sind Säugetiere sehr lernfähig; sie können ihr Verhalten an die sich verändernden Bedingungen in den verschiedenen Lebensräumen anpassen. Es gibt sogar Tierarten, denken Sie an den Fuchs oder an den Steinmarder, die sich in der unmittelbaren Nähe der Menschen ganz gut zurechtfinden.

Die Schaffung einer ökologischen Infrastruktur, das ist der technokratische Begriff für die Wildtierkorridore, ist eines der zehn Ziele der vom Bundesrat am 25. April 2012 verabschiedeten Strategie Biodiversität Schweiz und auch Teil des vorgesehenen Aktionsplans des Bundes. Der Aktionsplan des Bundes zur Strategie Biodiversität Schweiz vom 6. September 2017 sieht unter dem Oberbegriff der Synergiemassnahmen auch die Konzeption der landesweiten ökologischen Infrastruktur vor. Er meint damit die Vernetzung der Lebensräume durch intakte und funktionsfähige Wildtierkorridore. Es ist nun auch nicht so, dass in der Vergangenheit diesbezüglich nichts geschehen wäre. Der Handlungsbedarf ist schon vor einiger Zeit erkannt worden. Gerade im Rahmen des Nationalstrassenbaus wurde und wird darauf Rücksicht genommen. Sie, Frau Bundesrätin, konnten in der letzten Session einen Vorstoss Müller Damian (17.3991) beantworten und haben Ihre Freude darüber zum Ausdruck gebracht, was solche Korridore bewirken können. Wildtierkorridore dienen dem Lebensraumschutz; dieses politische Anliegen verdient in einem verhältnismässigen Umfang Rücksichtnahme, auch wenn das zu etwas teureren Infrastrukturbauten führt.

An und für sich fehlt eine explizite gesetzliche Grundlage, die der Bedeutung dieser Wildtierkorridore auch einen genügenden Rückhalt gibt. Ich will mit meinem Einzelantrag, dass durch die gesetzliche Verankerung der Wildtierkorridore der Lebensraumschutz als Voraussetzung der Biodiversität an Stellenwert gewinnt. Das Besondere daran ist, dass er auch in Zukunft als Verbundaufgabe zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wahrgenommen wird. Die Kantone werden im Rahmen ihrer Richtplanungen in die Verantwortung genommen, die entsprechenden Korridore zu bezeichnen. Wenn ich von Korridoren spreche, so muss es sich nicht immer um grosse Infrastrukturbauten handeln. Es kann auch nur darum gehen, vorhandene Freiflächen frei zu halten und damit Unterbrechungen oder Störungen solcher zusammenhängender Lebensräume für das Wild zu beseitigen.

Das sind die Überlegungen, weshalb ich es für den richtigen Moment halte, das Thema der Wildtierkorridore in diese Vorlage aufzunehmen und der Vorlage damit vielleicht auch ein kleines Gegengewicht zu geben, einer Vorlage, die sonst zu sehr unter dem Aspekt des Schutzes und der Regulierung von Grossraubwild steht.

Ich kann mir vorstellen, dass sich die Freude des Bundes in Grenzen hält, wenn er in Absatz 3 der Bestimmung verpflichtet wird, sich finanziell an Wildtierkorridoren zu beteiligen. Es wurde aber wiederholt zu Recht ausgeführt, dass die originäre und umfassende Zuständigkeit im Bereich des [PAGE 543] Artenschutzes beim Bund liegt. Also muss sich der Bund im Rahmen seiner Kompetenzen auch finanziell an der funktionellen Sicherung solcher überregionaler Wildtierkorridore beteiligen. Im Rahmen des vorhin angesprochenen Aktionsplans für die Biodiversität stehen dafür ja auch Mittel zur Verfügung. Ich glaube nicht, dass im Rahmen einer mittel- oder längerfristigen Planung die funktionelle Absicherung der Wildtierkorridore gross ins Geld geht. Wir sprechen nicht über die Infrastrukturmittel, die dafür aufgewendet werden sollen.[GZ]

Ich lade Sie ein, diesem Antrag zuzustimmen.